Christoph Murnau ist ein an der Unfallklinik Murnau stationierter, sogenannter Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber des ADAC. Das hochmoderne Rettungsmittel ist dort seit Oktober 1994 im Einsatz. Bei jedem Rettungseinsatz mit dabei: der Pilot, ein Bordtechniker, ein Rettungsassistent und ein Notarzt.
Das technische Personal (Pilot und Bordtechniker) stellt dabei der ADAC, die medizinische Crew (Notarzt und Rettungsassistent) die Klinik. Menschen, die lebensgefährlich verletzt oder erkrankt sind, transportiert “Christoph” schnell und schonend ins nächstgelegene Krankenhaus. In speziellen Notfallsituationen, wie beispielsweise im Gebirge, ist er als „Retter aus der Luft“ Hoffnung und Befreiung zugleich.
Was kostet die Rettung per Hubschrauber?
Doch jeder Einsatz kostet. Abgerechnet wird nach Flugminuten. Die Kosten dafür legt jedes Bundesland selbst fest. Diese können – je nach Flugzeugtyp und Einsatzfrequenz – variieren. Die Minute Christoph Murnau kostet beispielsweise zwischen 40 und 90 Euro. Das sind je nach Einsatzdauer und -art zwischen 1.500 und 3.000 Euro, teilt die ADAC Luftrettung auf Nachfrage mit. 2015 gab es nach Auskunft der ADAC Luftrettung 1.385 Einsätze. Die Fehleinsatzquote habe bei ungefähr 8 Prozent gelegen.
Ist jemand verletzt, und muss per Hubschrauber transportiert werden, übernimmt die Krankenkasse der verletzten Person die vollen Kosten des Rettungseinsatzes. Stellt der Notarzt vor Ort allerdings fest, dass keine Verletzung vorliegt, so trägt der mutmaßlich Verletzte die Kosten selbst. Jedes Jahr verhandeln die Krankenkassen die Tarife neu. Die Ausgaben zur Flugrettung im Jahr 2014 lagen bayernweit – über alle Krankenkassen hinweg – bei 45,1 Millionen Euro, wie die Pressestelle der Gesundheitskasse AOK Bayern auf Anfrage mitteilt. 7.533 Rettungseinsätze waren allein bei der AOK für das gleiche Jahr gemeldet.
Werden bei einem Notfall mehrere Patienten behandelt, so teilen sich die Kosten gleichmäßig auf die Behandelten/Transportierten auf. Die Kostenberechnung ist unabhängig davon, ob der Patient nun transportiert oder lediglich vom Hubschrauberarzt behandelt wird. Gerät jemand in Bergnot und ist Mitglied im Deutschen Alpenverein (DAV), so genießt er als DAV-Mitglied Versicherungsschutz. Der DAV erstattet die Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer Höhe von 25.000 Euro.
Kürzlich forderte die Bergwacht einen Bundeswehr-Hubschrauber für die Rettung eines Pärchens an, das im Gipfelbereich des Risserkogel festsaß. Die Kosten für die “reine Bergung” muss das Paar in diesem Fall selbst tragen. Diese berechnen sich, so die Bergwacht, nach Aufwand und Schwere des Einsatzes. Die genaue Höhe ist derzeit noch nicht klar.
Muss auch mein Geldbeutel gerettet werden, wenn ich Hilfe anfordere?
Grundsätzlich ist allerdings jeder berechtigt, über die zuständige Rettungsleitstelle, beispielsweise über die Notrufnummer 112, einen Hubschrauber zu ordern. Die Leitstelle entscheidet dann, ob ein Einsatz sinnvoll ist oder nicht. Für den Melder eines Notfalls entstehen keine Kosten. Stellt sich jedoch heraus, dass der Hubschraubereinsatz nicht nötig ist, so fliegt der Hubschrauber wieder weg, ohne dass jemand zur Kasse gebeten wird.
Erlaubt sich jemand einen Scherz und alarmiert den Rettungshubschrauber grundlos, so muss er den Einsatz bezahlen und bekommt sogar eine Strafanzeige. Aus Angst vor möglichen Kosten sollte aber niemand von einer Alarmierung Abstand nehmen. Vorausgesetzt, er handelt im guten Glauben.
SOCIAL MEDIA SEITEN