Die Top-3-Artikel des Jahres: Alkoholverbot in der Schwaighofanlage

Unser Rückblick auf die meistgelesenen Tegernseer-Stimme-Artikel der vergangenen zwölf Monate geht weiter. Heute die Nummer zwei und der kurz vor Sommerbeginn aufgekommene Streitpunkt “Alkoholverbot in der Schwaighofanlage”.

Ein Aufreger, über den sich im Laufe des Jahres dann irgendwie doch niemand mehr so richtig aufgeregt hat. Wobei man trotzdem darüber streiten kann, ob am Tegernsee alles verboten werden muss, was in irgendeiner Weise Probleme macht.

In diesem Bereich ist Alkoholkonsum zukünftig nicht mehr erlaubt. Zumindest zwischen April und Oktober in der Uhrzeit von 20 bis 6 Uhr.
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Ergänzung vom 16. Mai / 14:48 Uhr
Mittlerweile haben sich zum dem Thema viele Kommentare angesammelt. Uns hat aber, neben der Meinung der Leser, auch interessiert was die Polizei zu dem Verbot des Tegernseer Stadtrates sagt. Aus dem Grund haben wir mit Toni Schwinghammer, einem der beiden Jugendbeauftragten der Wiesseer Polizei gesprochen.

Schwinghammer betont, dass es in letzter Zeit eigentlich relativ wenig Beanstandungen über randalierende Jugendliche im Tegernseer Tal gegeben hat. Meistens werde sich an die Regeln gehalten. Auch das Vollmüllen von bekannten Treffpunkten sei eine Ausnahmeerscheinung. Da unterscheide sich die Schweighofanlage auch nicht von anderen Plätzen am See, so der Jugendbeauftragte.

Der Kontrolldruck durch die Polizei ist groß, aber das wissen die Jugendlichen auch. So richtig ausgeartet ist es an dieser Stelle sowieso erst, als ein paar Chaoten einen Zaun abmontiert und verfeuert haben. Das sind aber immer die üblichen Verdächtigen, die wir auch kennen.

Ein Problem sieht Schwinghammer in der mangelnden Akzeptanz von jugendlichen Treffpunkten durch die Bewohner im Tal. Und in der Schwaighofanlage sei dies ganz besonders ausgeprägt.

Daraus resultiere eine permanente Verlagerung der Jugendlichen, die auf der Suche nach einem Platz hin- und herwandern. Man könnte auch sagen, sie werden regelmäßig vertrieben. Denn einen richtigen Anlaufpunkt, unabhängig von teuren Kneipen und Bars, gibt es nicht.

Jedoch muss man auch die Stadt verstehen. Tegernsee habe aus der Not gehandelt. Die Verantwortlichen wussten sich nicht mehr weiter zu helfen und haben dann die beschlossene “Lösung” gewählt.

Ursprünglicher Artikel vom 11. Mai:
Ab heute ist jeglicher Alkoholkonsum in der Schwaighofanlage zwischen Tegernsee und Rottach-Egern offiziell verboten. Dieses Verbot gilt aber nicht nur für die Jugendlichen, deren “Exzesse” man damit einschränken will, sondern für alle, die beispielsweise am See sitzend ein Bier trinken möchten.

Der Tegernseer Stadtrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung auf ein Verbot von April bis Oktober in der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens geeinigt. Einstimmig verabschiedeten die Mitglieder den Beschluss, der damit sofort in Kraft tritt.

In einer kurzen Einführung gab Bürgermeister Peter Janssen einen Überblick über die derzeitige Lage an der Schwaighofanlage. Dort, meistens am Strandabschnitt in der Nähe der Rottach-Mündung, kommt es laut Janssen immer wieder zu nächtlichen Trinkgelagen und darauffolgendem Randalieren. Ein vollurinierte Anlage, zerbrochene Flaschen am Strand, heruntergerissene Gartenzäune und unerlaubte Feuer sind die Folge. Auch die Polizei ist bisher machtlos, da sie keine rechtliche Handhabe hat, außer sie erwischt die jugendlichen Übeltäter auf frischer Tat. Das einzige was bleibt ist die Personalien aufzunehmen.

Da laut Janssen auch ein gutes Zureden oft nichts hilft, weil die Gruppen ständig wechseln würden und die Ausfälle nachweislich dem Alkohol geschuldet sind, gibt es keine andere Möglichkeit als das komplette Alkoholverbot von der Rottach-Mündung über den Strandabschnitt bis zum Kiesweg bzw. hinten raus bis zum kleinen Bach (siehe Karte) einzuführen. Auch auf die Gefahr hin, dass man damit andere trifft, die mit den nächtlichen Randalen nichts zu tun haben.

Eine Ausnahmeregelung für angemeldete Feste wurde ebenfalls beschlossen. Wer also eine Geburtstagsfeier oder ähnliches feiern will, kann sich der Tegernseer Verwaltung eine Erlaubnis holen, die dann bei Bedarf der Polizei vorgelegt werden muss.

Dieser Bereich ist zukünftig tabu

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