Für Gemeinderätin Christine Zierer (FWG) ist die Werbeanlagensatzung offenbar ein zahnloser Tiger. Im Ortsplanungsausschuss Mitte April beantragte sie daher die Aufhebung der Satzung, die Größe und Anzahl von Werbeflächen in der Gemeinde regelt. Zierer nahm damals Anstoß, dass der künftige REWE-Markt mit sechs, teils großflächigen Werbeflächen und Logos an der Straßenseite und der Tiefgarageneinfahrt auch nachts werben wollte.
Als Befürchtung kam darauf, dass eine rotstrahlende Werbung nach 22 Uhr auf einen „Rotlichtbezirk“ hinweisen könnte. Letztlich einigte sich der Ausschuss auf vier Werbeflächen und darauf, dass Zierer bei der Juni-Sitzung eine Aufhebung der Werbeanlagensatzung beantrage könne. So geschehen am Dienstag. Ihr Argument: der Fall REWE zeige, dass eigentlich großzügig über die Werbeanlagensatzung hinweggegangen werde.
„Ohne Satzung macht jeder, was er will“
„Ich muss sagen“, hielt Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) dagegen, „wenn wir die Satzung komplett aufheben, dann bekommen wir mit sehr vielen Projekten große Probleme“. Deshalb plädiere er dafür, die bestehende Satzung großzügiger bei Ausnahmen zu handhaben und sie zu überarbeiten, wenn bei bestimmten Paragraphen dafür Bedarf bestehe. „Wenn wir die Satzung aufheben, kann jeder machen, was er will“. Der Antragstellerin Zierer reicht dies noch nicht:
Wenn wir bei den Ausnahmen großzügiger sein sollen, dann schreiben wir es halt rein. Bei einer Satzung trifft eigentlich der Verwaltung die Entscheidung und weniger der Gemeinderat.
So angesprochen klärte Geschäftsleiter Florian Ruml auf: „Eine Werbeanlage ist immer mit einem Bauantrag verbunden. Das gemeindliche Einvernehmen trifft dann der Ortsplanungsausschuss“. Der Bauantrag werde dann mit der Satzung abgeglichen. Wenn eine Abweichung der Werbeanlagensatzung beantragt werde, brauche man einen Beschluss des Gemeinderates zu dieser Ausnahme.
Eine solche Werbeanlagensatzung schreibe zudem das Bayerische Baurecht vor. „Solche Regelungen kann ich nicht durch Beschluss treffen“, warb Ruml für die Satzung. Doch Zierer legte nach: „Diese Satzung aber sagt, dass Ausnahmen zulässig sind. Dann frage ich mich, für was ich eine solche Satzung habe“. Diese brauche man als Grundlage, „sonst weiß ich nicht, worauf ich mich beziehen kann“, erwiderte Preysing.
„Extreme Weihnachtsbeleuchtung“
Barbara von Miller (SPD) monierte, die Satzung verpuffe, wenn man nicht für ihre Einhaltung sorge. Es gäbe ein paar Dinge im Ort, die auch nicht mit der Satzung übereinstimmen würden. Als Beispiel nannte sie die „extreme Weihnachtsbeleuchtung mit Lichterketten“ und dachte dabei wohl an Käfers Weihnachtsschmuck in Kaltenbrunn. „Wenn hier niemand belangt wird, ist unsere Satzung ein Krampf“, so Miller. Angesprochen auf mögliche Sanktionen meinte Ruml: „Der Strafrahmen für Bußgelder geht bis zu 500.000 Euro und hängt davon ab, ob es Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist“.
Bei Übertretungen die Satzung stärker zu nutzen, regte Otmar Straßmüller (FWG) an: „Ich glaube, dass die Satzung ganz gut ausgearbeitet ist. Man kann sie aber ein bisschen straffen“. Dem konnte sich auch Preysing mit seinem Beschlussvorschlag anfreunden, der eine Überarbeitung der bestehenden Werbeanlagensatzung vorsah. Einstimmig folgte der Gemeinderat Preysings Kompromissvorschlag.
REWE-Zentrale reagiert
Bislang keine Rückmeldung von der Gemeinde hat offensichtlich die neue Pächterin des REWE-Marktes, Kerstin Bradtke, die Mitte Juli Eröffnung feiert. Man sei noch nicht an sie herangetreten. „Allerdings regeln solche Dinge auch unsere Mitarbeiter aus der Expansions- und Bauabteilung in der REWE-Zentrale. Ich weiß nur, dass wir keine Klapprahmen an den Außenwänden anbringen dürfen und dass das Öffnungszeitenschild kleiner ausfällt, als ursprünglich geplant“. Ob dies Christine Zierer zufriedenstellt?
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