Für die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal ist klar: Trotz der Genehmigung des Gmunder Gemeinderats mit 12:7 Stimmen zur Herausnahme der geplanten Parkplatzfläche aus dem Landschaftsschutz durch öffentliche Widmung, darf der Parkplatz auf der Wiese nicht realisiert werden.
Dabei ist mit der Herausnahme auch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Juli 2008 hinfällig, auf dessen Argumentation sich die Schutzgemeinschaft berufen wollte. Damals entschied das Gericht, dass der Bebauungsplan für ein Hotel die Belange des Denkmalschutzes missachte und in die „natürliche Eigenart der Landschaft“ eingreife.
Gut Kaltenbrunn und auch seine Umgebung, so die damalige Begründung, muss geschützt und erhalten werden. Diese Schutzwürdigkeit hat der Gmunder Gemeinderat mit seiner Entscheidung von Dienstag allerdings aufgehoben. Geklappt hat das mit einem rechtlichen Kniff, über den sich einige Gemeinderäte echauffierten.
Parkplätze sollen bald gebaut werden
Dabei drängt die Zeit. Die Betreiber von Gut Kaltenbrunn wollen die Parkplätze schnellstmöglich umsetzen. Gleichzeitig prüft die Schutzgemeinschaft die ihr verbleibenden rechtlichen Möglichkeiten, um dies zu verhindern. Eine Petition hält die Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Angela Brogsitter-Finck, für denkbar. Man werde das zeitnah vom Anwalt prüfen lassen, so die Gmunderin auf Nachfrage.
Kaltenbrunn-Geschäftsleiter Michael Kemeter will dagegen möglichst noch vor den Sommerferien mit dem Bau beginnen. So erklärt er gegenüber dem Merkur wörtlich: „Es pressiert wegen des Park-Chaos, das im vergangenen Jahr geherrscht hat“, und er fügt hinzu: „Ich bin dankbar, dass sich der Gmunder Gemeinderat von der Notwendigkeit des Parkplatzes hat überzeugen lassen.“
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