In seiner Sitzung am 2. August beschloss der Tegernseer Stadtrat, Baumfrevel künftig mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu bestrafen. Dafür wurde ein neuer Passus in die Gestaltungssatzung aufgenommen. Dieser sagt aus, dass schützenswerte Laubbäume in Bebauungsplänen künftig nicht mehr beseitigt oder beschädigt werden dürfen.
Anlass zur Änderung der Gestaltungssatzung war eine Beschneidung von Laubbäumen auf einem Privatgrundstück bei der Prinzenkapelle an der Schwaighofstraße. Dort waren die Bäume zwar im Bebauungsplan gesichert, die Zurechtstutzung konnte aber nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Auf Empfehlung des Landratsamtes habe man deshalb die Gestaltungssatzung entsprechend geändert, wie Geschäftsleiter Hans Staudacher erklärt.
Bußgeld – reine Formalität?
Die Höhe des Bußgeldes richte sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und läge im Ermessen der Gemeinde, so Staudacher. „Das heißt, der Schaden müsse immer erst begutachtet und bewertet werden, bevor man über die Höhe der Geldstrafe entscheiden könne“.
Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) erklärte im Nachgang der Sitzung gegenüber der BILD-Zeitung: „Bislang konnten wir nur verlangen, dass ein Ersatzbaum gepflanzt wird. Das ist ein ganz klares Signal an Bauherren: Man kann keinen Baum einfach umhauen, ohne Konsequenzen zu fürchten.”
Schärfer hat das nur die Gemeinde Rottach-Egern formuliert. Dort dürfen beispielsweise von vornherein keine Bäume gefällt werden, das sagt zumindest die Baumschutzverordnung der Gemeinde. Laut Staudacher ist das allerdings eher die Ausnahne:
Einige Gemeinden im Tal haben gar keine Baumschutzverordnung – so wie Gmund, Waakirchen, Tegernsee oder Bad Wiessee.
Letztere hatte sich vergangenes Jahr noch gegen eine Baumschutzverordnung ausgesprochen. Die Argumentation: Verstöße gegen geltendes Recht gebe es immer wieder. Gleichzeitig will man im Wiesseer Rathaus den “erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Besitz und Eigentum der Bürger”, die so eine Verordnung mit sich bringen würde, vermeiden. Man setze eher auf Strafen, die den Bauherren klar machen sollen, was erlaubt sei und was nicht.
Wenn Strafen nichts bringen …
Doch nicht immer schrecken Baumfrevler vor hohen Strafen zurück – oder klagen dagegen. Wie ein Fall in Bad Wiessee vor ein paar Jahren zeigte. 2012 widersetzte sich die Bauträgerfirma Ebster GmbH der Bußgeldverordnung der Gemeinde Bad Wiessee. Gegenstand der Verhandlung war die Fällung einer Blutbuche am Klosterjägerweg. Statt mit einer Strafe in Höhe von 50.000 Euro, kam die Firma nach Gerichtsentscheid mit einer Zahlung von nur 5.000 Euro davon. Das Amtsgericht Miesbach entschied zugunsten des Klägers, weil nicht mehr zweifelsfrei geklärt werden konnte, „ob sich die gefällten Bäume im oder außerhalb des Baufensters befanden“.
In einem neuen Fall aus dem März diesen Jahres flatterte dem Bauherrn allerdings schon ein deutlich höherer Straf-Bescheid ins Haus. Im Rahmen eines rund neun Millionen Euro teuren Bauvorhabens in der Jägerstraße hatte der Unternehmer eine Birke, einen Ahorn und eine Eiche scheinbar vorsätzlich fällen lassen. Die Gemeinde will dafür knapp 90.000 Euro. Laut Geschäftsleiter Michael Herrmann beträgt “allein die Geldbuße 82.000 Euro”.
SOCIAL MEDIA SEITEN