Wiessees Vize freut sich zu früh

Auf TS-Nachfrage hatte Wiessees Vize-Bürgermeister Robert Huber die Meldung heute nicht parat. Doch den Merkur lässt er verkünden, dass die Kassenzulassung für das neue Badehaus nun schriftlich vorliege. Dabei irrt der SPD-Fraktionssprecher. Denn eine Zulassung gibt es nur für bestehende Gebäude. Und das neue Jodbad ist noch weit entfernt davon.

Robert Huber vertritt derzeit als Vize-Bürgermeister den eigentlichen Rathaus-Chef Peter Höß.
Robert Huber vertritt derzeit als Vize-Bürgermeister den eigentlichen Rathaus-Chef Peter Höß.

Wie heute Nachmittag berichtet, ist derzeit ein Streit darüber entbrannt, ob das von Matteo Thun geplante kleine aber feine Wiesseer Badehaus die Kriterien für die Kassenzulassung erfüllt. Oder ob, wie der ehemalige Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Jodschwefelbad, Dr. Hans-Jörg Rippe befürchtet, künftig nur noch Selbstzahler von Jodschwefel-Anwendungen profitieren können.

Dazu hatte die TS Wiessees Vize-Bürgermeister Robert Huber am Vormittag um eine Stellungnahme gebeten. In seiner Antwort war der SPD-Politiker sich sicher, dass die gemeindliche Betreibergesellschaft „alle Auflagen hinsichtlich der Kassenzulassung erfüllen“ würde. Dass ihm als Vertreter des Bürgermeisters inzwischen eine schriftliche Stellungnahme der Kassen vorliege, in der eine Zulassung erteilt wurde, erwähnte Huber nicht. Für den Merkur reicht dies zur Überschrift: „Die Kassenzulassung wurde erteilt“.

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Huber verspricht zu viel

Eine Nachricht, die für die Gemeinde keine Überraschung sei, hieß es weiter vom Vize-Rathauschef. Für den Gemeinderat wäre nie in Frage gekommen, dass nur noch Selbstzahler im neuen Badehaus behandelt werden sollten, wird Huber in dem Presseartikel zitiert. Doch hier hat Huber wieder mal vorschnell gehandelt, denn die erteilte Kassenzulassung ist nur eine Fortschreibung der alten Genehmigung aus dem Jahr 2013, wie Dr. Hans-Jörg Rippe, der Tegernseer Stimme bestätigt.

„Hubers Äußerungen können sich nur auf das bisherige Jodbad beziehen“, so Rippe, der in seiner aktiven Zeit elf Jahre bei der AOK als Abteilungsleiter tätig war. Dabei betont der 69-Jährige:

Eine Zulassung für ein zukünftiges Bad kann erst dann endgültig erteilt werden, wenn in einem aufwändigen Verfahren seitens der Kostenträger überprüft worden ist, ob alle Bedingungen erfüllt worden sind. Selbst ein zwischenzeitlicher Umzug für eine Übergangszeit, wie z.B. in den Badepark, ist genehmigungspflichtig. Die Einrichtung muss abgenommen werden, bevor auch nur ein Kassenpatient abgerechnet werden darf.

Rippe war bis Herbst vergangenen Jahres auch Berater des Münchner Investors Joachim Heby, der ein neues Medizinisches Zentrum in Bad Wiessee statt des betagten Jodbades plante. Weil die angesetzte Miete für die Gemeinde mit 30.000 Euro im Monat dafür zu hoch war, wurde die Zusammenarbeit mit dem Investor aufgekündigt. Jetzt denkt seine h&h Consulting AG laut über eine Schadensersatzklage nach.

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