Hunderte Autos auf den Wiesen rund um Kaltenbrunn. Das Bild, das sich gestern nachmittag bot, war außergewöhnlich. Die Gmunder Feuerwehr betätigte sich sogar als Hilfspolizei. Acht Mann stoppten den Verkehr auf der B318, damit Fußgänger die vielbefahrene Straße zum Innenhof des Guts Kaltenbrunn überqueren konnten.
Bereits Tage zuvor hatte die Familie Schörghuber als Eigentümerin des Gutes und der umliegenden Grundstücke die Parkflächen abstecken lassen. Die Wiesen wurden eigens gemäht. Der normale Parkplatz direkt am Biergarten kostete vier Euro für den Tag. Auf den Wiesen war das Parken am gestrigen Sonntag jedoch kostenlos. Fragen kamen auf, ob das Landratsamt als Genehmigungsbehörde das kategorische Nein für einen Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet mittlerweile gelockert hat.
Das sei nicht tolerierbar
„Auf keinen Fall“, erklärt Birger Nemitz, Sprecher des Landratsamts, heute auf Nachfrage. Das Parken auf den Wiesen bei Kaltenbrunn sei, so Nemitz, “nicht tolerierbar.” Damit bestätigt das Landratsamt, das sich an der Entscheidung vom 7. Juli nichts geändert habe. Damals hatte Landrat Wolfgang Rzehak den Parkplatzwünschen von Kaltenbrunn-Pächter Michael Käfer eine klare Abfuhr erteilt. Die Begründung der Behörde: für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet sei kein hinreichender Grund gegeben.
Und das gelte auch weiterhin. Laut Nemitz gebe es damit auch in Zukunft keinen Grund für etwaige Ausnahmegenehmigungen – zumindest für das Parken auf den Wiesen. Eine Genehmigung habe man lediglich für die Nutzung des Innenbereichs des Gut Kaltenbrunn erteilt, sagt er.
Dass die Zweckentfremdung des als Parkplatz vorgesehenen Innenhofes eine Ausnahme gewesen sei, darüber ist sich auch Michael Käfer bewusst. Auf Nachfrage erklärte der Münchner Gastronom gestern allerdings, dass man darüber nochmal mit dem Landrat sprechen müsse.
Für die Parkplätze auf den Wiesen rund um Kaltenbrunn gab es gestern allerdings keine Genehmigung. Und das liegt vor allem daran, dass das Landratsamt vorher von den Plänen der Gmunder keine Kenntnis gehabt hatte. Die Gemeinde wiederum sah keine Veranlassung für eine explizite Erlaubnis. Und fragte erst gar nicht nach.
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