Zwar hatte die Gemeinde Gmund als Ausrichter des Musikantentreffen wegen zusätzlicher Parkplätze nicht das Landratsamt um Genehmigung gebeten, sehr wohl aber die Eigentümerfamilie Schörghuber, die ihre Wiesen beidseitig der Kaltenbrunner Straße dafür mähen ließ. Die abgesteckten Grünflächen boten ausreichend Platz und es kam zu keinem Parkchaos.
„Uns hat die Familie Schörghuber die Wiesen für die einmalige Benutzung während des Tags der Blasmusik zur Verfügung gestellt“, schreibt nun Georg von Preysing (CSU) in seiner Reaktion auf die Berichterstattung, die in seinen Augen mehr den Parkplätzen als dem musikalischen Ereignis gewidmet war. Dies könne so nicht „stehenbleiben“.
Wiesen wurden auch früher als Parkplätze genutzt
Preysing verweist darauf, dass es seit je her im gesamten Land und vor allem auch im Landkreis Miesbach üblich sei, bei Großveranstaltungen vorübergehend auch Wiesen als Parkfläche zu nutzen, wenn es die Witterung und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zulassen. Dabei verweist der verstimmte Rathauschef auf einige Veranstaltungen:
Alpenregionstreffen der Bayerischen Gebirgsschützen heuer in Waakirchen, sämtliche Patronatsfeste der Gebirgsschützen, Gaufeste des Oberlandler Trachtenverbandes, See- und Waldfeste im gesamten Landkreis, Leonhardifahrten, Triathlon, Tegernseelauf, Weinfeste (z. B. Otterfing) usw.
Es gehe hier nicht darum, dass eine Wiese längerfristig als Parkplatz genutzt werden soll und die entsprechenden Flächen befestigt werden. „Dies war hier überhaupt nicht der Fall“, unterstreicht Preysing.
Tatsache ist, dass die besagten Wiesen bei Kaltenbrunn auch schon früher bei besonderen Anlässen genutzt worden. Dafür hatte es eine Erlaubnis des Pächters der Grünflächen als kurzzeitigen Parkplatz gegeben, sagt ein Kenner der Szene. Niemand habe damals gesagt, das sei „nicht tolerierbar“, wie es gestern Pressesprecher Birger Nemitz als Vertreter des Landratsamtes erklärte.
Nutzung grundsätzlich möglich, aber …
Dabei existiert die entsprechende Verordnung der Wiesen als Landschaftsschutzgebiet bereits seit 1956. Und in den vergangenen 60 Jahren wurde offenbar kein Anstoß daran genommen, dass in Ausnahmefällen dort einmal Autos abgestellt wurden. Doch jetzt weht wohl ein anderer Wind. An der Entscheidung vom 7. Juli habe sich nichts geändert, so Nemitz gestern.
Vor zwei Monaten hatte Landrat Wolfgang Rzehak den Parkplatzwünschen von Kaltenbrunn-Pächter Michael Käfer eine klare Abfuhr erteilt. Die Begründung der Behörde: für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet sei kein hinreichender Grund gegeben. Doch nach der strikten Ablehnung gestern klingt es nun heute aus dem Landratsamt etwas versöhnlicher. Nemitz:
Grundsätzlich möglich ist aber eine Nutzung des Wiesen zu Parkzwecken für wenige Großveranstaltungen pro Jahr. Dies ist zum Beispiel beim Tag der Blasmusik oder einem Weihnachtsmarkt der Fall.
Das Landratsamt sei weiterhin sehr zuversichtlich, dass es eine tragfähige Lösung geben werde. Mit dem Pächter Michael Käfer zeichne sich eine “einvernehmliche Lösung” ab. Die Miesbacher Behörde schlägt eine Kooperation mit der Wiesseer Spielbank zur Nutzung der etwa 500 Parkplätze dort vor, inklusive Shuttle-Service von und nach Kaltenbrunn.
Fraglich bleibt, ob dieser Vorschlag praktikabel ist. Fraglich ist auch, was der gestrige Widerspruch sollte, wenn es heute aus dem Landratsamt heißt: “Die jetzt genutzten Flächen sollen nicht befestigt werden. Ein Nutzung der Wiesen zu Parkzwecken anlässlich weniger Großveranstaltungen ist aber möglich, wie bisher auch”. Nichts anderes geschah beim Tag der Blasmusik.
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