Palace am See“. „Villa Panoramblick“. „Hier wirst du dich sicher wohlfühlen“. So oder so ähnlich klingen die einladenden Sätze, die einem die Standortvorteile des Tegernseer Tals anpreisen. Gelockt wird mit der schönen Landschaft, der relativen Nähe zur Landeshauptstadt, dem hohen Wohn- und Freizeitwert – und vor allem mit dem Preis.
Urlauber sind längst nicht mehr nur für Hotels und Gaststätten ein bedeutender Faktor. Private Vermieter können und wollen längst ein Stück vom Kuchen abhaben. Touristen, aber auch Geschäftsreisende, finden schnell und unkompliziert eine günstige Unterkunft. Lokale Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch ganz normale Mieter, können kurzfristig Leerstände ausgleichen und sich ein kleines Zubrot verdienen.
Buhlen um jeden Gast
Und das Geschäft läuft gut. Veranstaltungen wie das Münchner Oktoberfest nutzt man beispielsweise gerne, um den Zimmerpreis entsprechend der Nachfrage anzupassen. Wer auf der Vermietungsplattform Airbnb nach einer freien Wohnung zur Wiesn-Zeit sucht, findet zwar keinen Luxus in den angebotenen Zimmern, dafür aber Preise, die an Sternehotels erinnern.
Die Preise pro Nacht liegen in und um München im Schnitt zwischen 100 und 200 Euro und gehen bis weit über 1.000 Euro. Der Vorteil: Es werden Preise pro Zimmer angeboten, nicht pro Person. Wenn man genauer hinschaut, stellt man nämlich fest, dass teilweise bis zu drei oder mehr Gästen in der Unterkunft Platz haben.
Ein erfolgreiches Konzept mit Zukunft
Die Preise für ein Privatzimmer, eine Wohnung oder vereinzelt ganze Häuser liegen im Tegernseer Tal deutlich niedriger, trotzdem lässt sich mit einem Inserat auf Airbnb leicht ein Betrag von fünfzig bis zweihundert Euro pro Nacht oder mehr verdienen – steuerfrei. Knapp dreißig Wohnungen und Häuser werden derzeit über das Portal im Tegernseer Tal angeboten.
Aber auch der Gast profitiert. Er hat vielleicht Familienanschluss – und durch den Kontakt zu Einheimischen Tipps aus erster Hand für seinen Urlaubsaufenthalt. Anbieter wie Airbnb, Wimdu oder 9Flat gelten als einfach, transparent und sicher. Die Vermietung über Onlineplattformen bietet so einen deutlichen Mehrwert für beide Seiten.
Das Geschäftsmodell von Airbnb ist mittlerweile so erfolgreich, dass die Großstädte bereits reagiert haben. In München waren im Mai 2015 laut Süddeutscher Zeitung über 5.000 Wohnungen zu finden, die privat an Touristen vermietet werden. Von einem kleinen Nebenverdienst kann damit nicht mehr gesprochen werden. Die Stadt reagiert offensiv, wer in München ohne Gewerbe langfristig an Touristen vermietet, muss vereinzelt mit Strafen im fünfstelligen Bereich rechnen. So eine Zweckentfremdungssatzung gibt es in den Landkreisgemeinden nicht.
Im Landkreis noch kein Problem
Während es in Großstädten deutlich schwerer ist, legal unterzuvermieten, sehen Branchenvertreter die Situation im Landkreis noch weitgehend unproblematisch. Die Hotels sehen die Portale nicht als Konkurrenz, wie Frank-Ulrich John, Pressesprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes erklärt:
Solange sich alle an die Regeln halten, ist Airbnb nur eine weitere Vermarktungsplattform. Problematisch wird es, wenn nicht alle die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Wenn beispielsweise Brandschutzauflagen oder Hygienevorschriften von Privatvermietern nicht beachtet werden. Dann ist zwar die Gewinnspanne für den Privatvermieter größer, aber letztendlich schadet er denen, die Geld in die Hand nehmen, um die Auflagen zu erfüllen.
Etwas anders sieht es dagegen Christian Kausch, Geschäftsführer der Tegernseer Tal Tourismus GmbH (TTT):
Die verschiedenen Vermietungsportale haben untereinander einen harten Konkurrenzkampf, sprechen mitunter aber auch sehr spezielle Zielgruppen an. Auf AirBnB greifen vor allem junge Leute zurück, weil die Buchung sehr einfach passiert und mitunter auch ein wenig Abenteuer dabei ist. Bei bestehenden Ferienwohnungen ist es sicher eine mögliche Ergänzung. Wenn es sich bei den Angeboten tatsächlich um Privatwohnungen handelt, dann ist dies selbstverständlich eine Konkurrenz zu den Gastgebern im Tal. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich manch ein Gelegenheitsvermieter das „Untervermieten“ aber etwas zu einfach vorstellt, weswegen wir dieses Thema selbstverständlich beobachten.
Was Vermieter beachten müssen
Wer sich also entschließt, gelegentlich ungenutzten Wohnraum an Touristen zu vermieten, der hat im Tal weitgehend freie Bahn. Doch auch ohne offizielles Verbot gibt es noch einige Hürden. An erster Stelle sollte die genaue Prüfung des eigenen Mietvertrages stehen. Häufig wird dort die Untervermietung schon untersagt. Wer diese Klausel ignoriert und erwischt wird, dem droht im schlimmsten Fall die Kündigung.
Die große Streitfrage ist außerdem, ab wann eine Vermietung als gewerblich gilt. Wer nur hin und wieder einen Touristen im Tegernseer Tal aufnimmt, der sollte keine Probleme bekommen. Erst ab zehn Betten muss er sich beim Gewerbeamt anmelden. Als Privatvermieter sollte man beachten, seine Umsätze bei der Einkommenssteuer anzugeben. Alle Gäste müssen ordnungsgemäß bei der Tourist-Information und auf der Gemeinde oder Stadt angemeldet werden, egal über welches Portal sie kommen. Ansonsten läuft die Vermietung als Schwarzvermietung. Und auch Privatvermieter müssen einen Kurbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Erwachsener und einen Euro pro Kind abzuführen. Denn nur mit einer korrekten Anmeldung kann der Gast von den Ermäßigungen der Tegernsee-Card profitieren.
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