Hagn kämpft für Nachtfahrverbot

Das Nachtfahrverbot für Lastkraftwagen ist ein hohes Gut, das sagt der Rottacher Gemeinderat. Doch in der letzten Sitzung sprach sich die Mehrheit der Räte für eine weitere Ausnahme aus. Nun hat sich Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn mit deutlichen Worten gegen die Entscheidung der Nachbargemeinde gestellt.

Johannes Hagn stellt sich gegen die Genehmigung für den Rottacher Fachmarkt Stettner.
Johannes Hagn stellt sich gegen die Genehmigung für den Rottacher Fachmarkt Stettner.

Der Rottacher Fachmarkt Stettner will vom derzeit geltenden Nachtfahrverbot im Tegernseer Tal ausgenommen werden. Er sehe sonst seine Existenz bedroht, wenn er nicht mit seinen beiden 14 und 26 Tonnen-Lkw gegen 3 oder 4 Uhr morgens zum Kunden aufbrechen könne, sagt Geschäftsführer Wolfgang Stettner. Wenn ihm da keine Ausnahme genehmigt werde, sehe er sich sogar gezwungen, den Betrieb in diesem Bereich einzustellen und die Lkw zu verkaufen

Drastische Worte, mit denen Stettner zumindest im Rottacher Gemeinderat auf viel Gehör stößt. In einer vieldiskutierten Entscheidung hatte sich vergangene Woche die Mehrheit der Gemeinderäte auf die Seite Stettners geschlagen und die Ausnahmegenehmigung erteilt. Für Rottachs Rathauschef Christian Köck, der sich für das Nachtfahrverbot einsetzt, eine Niederlage, die er allerdings mit Fassung trug: „Bindend ist das Ergebnis ohnehin nicht“, da das Landratsamt das letzte Wort habe, so Köck. Zudem haben die örtliche Polizei und die Stadt Tegernsee schon signalisiert, dass auch sie gegen die nächtliche Ruhestörung seien.

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Hagn will Entscheidung nicht hinnehmen

Zumindest die Stadt Tegernsee hat den Rottacher Bürgermeister in seiner Einschätzung gestern bestätigt. In einer ausführlich vorgetragenen Stellungnahme machte Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn mit Unterstützung des Bauausschusses klar, warum die Stadt sich vehement gegen die Aufweichung eines Nachtfahrverbotes wehren will.

Dabei bezog sich Hagn auf eine Anfrage der Tegernseer Brauerei auf Lockerung des Nachtfahrverbotes von vor drei Jahren, die der Stadtrat damals nach ausführlicher Diskussion und aus gutem Grund abgelehnt hatte. Dass die Rottacher nun nach dem Prinzip “was interessiert mich die Gemeinde nebenan!” argumentieren, sei nicht nachvollziehbar. Und so erklärt Hagn in der ausführlichen Ablehnung der Rottacher Entscheidung, dass “Ausnahmen vom Nachtfahrverbot nicht mehr vermittelbar” seien. Dabei erklärt er auch warum:

Wie die Stadt Tegernsee dem Landratsamt Miesbach als Untere Straßenverkehrsbehörde bereits mit Schreiben vom 31.03.2016 mitgeteilt hat, ergibt sich aus den Nachtfahrerlaubnissen eine künstliche und vermeidbare Lärmbelastung. Sie sind ständiger Kritikpunkt der Anlieger entlang der Bundesstraße, da ausgerechnet in den ruhigen Nachtzeiten der LKW-Lärm besonders drastisch wahrgenommen wird.

Die Stadt würde sich daher ausdrücklich gegen die Erteilung von weiteren Ausnahmen vom Nachtfahrverbot im Tegernseer Tal aussprechen. Darüber hinaus, so Hagn weiter, “muss es Ziel sein, künftig überhaupt keine Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen.

Der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen muss einen höheren Stellenwert haben, als wirtschaftliche Interessen von Einzelunternehmen.

Dabei stellt der Tegernseer Bürgermeister fest, dass die derzeitige Aufgabe gar nicht nur darin bestehe, das bestehende Verbot zu verteidigen, sondern vielmehr darin, dass es überhaupt eingehalten wird. “Wie setzen wir das Nachtfahrverbot überhaupt durch?”, so die rhetorische Frage Hagns an den Tegernseer Bauausschuss.

Denn die LKW fahren offensichtlich öfters, als es eigentlich erlaubt wäre. Das habe er, als Anwohner in Tegernsee, selbst öfters erlebt. Das Problem, so Hagn, sei dabei, dass die Polizei mit nur einer Streife in der Nacht kaum Möglichkeiten habe, das Verbot durchzusetzen. Daher sind nun die Tal-Gemeinden gefordert.

Nur wenige Ausnahmegenehmigungen im Tal

Dass das Nachtfahrverbot in den letzten Jahren tatsächlich zu einem Problem werden konnte, ist dabei nicht wirklich nachvollziehbar. Eigentlich müssten die Fahrten in der Nacht klar reguliert sein. So gilt das aktuelle Nachtfahrverbot im Tal zwischen 22 und 6 Uhr. Gegenwärtig gibt es 13 Ausnahmegenehmigungen, überwiegend für einen österreichischen Spediteur aus Achenkirch. Dieser darf jeweils sonntags von 20 bis 22 Uhr fahren und zusätzlich einmal in der Woche am Montag ab vier Uhr morgens.

Unter die Ausnahmeregelungen fällt darüberhinaus eine Firma, die bei Störungen im Leitungsnetz und zur Wiederherstellung der Stromversorgung vor Ort sein muss sowie zwei Lkw von auswärtigen Lebensmittellieferanten. Letztere dürfen zwischen 4 und 6 Uhr auf festen Routen im Tegernseer Tal unterwegs sein, beispielsweise über Bad Wiessee rein und über Tegernsee raus. Jedoch nicht täglich.

Eine Vermutung für den gestiegenen LKW-Verkehr im Tal hatte vor drei Monaten der Gmunder Verkehrsexperte Anton Grafwallner. Er beobachtet durchaus einen regen Lkw-Verkehr am Tegernsee und spricht dabei von „hausgemachten Problemen“. Was er damit meint: Es handele sich um Binnenverkehr. Die vielen Bautätigkeiten rund um den See hätten das ausgelöst.

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