Gewusst wie: Gmund zieht Option

Ist die Gemeinde Gmund unternehmerisch tätig – ja oder nein? Diese Frage müssen sich die Verantwortlichen um Bürgermeister Georg von Preysing künftig stellen. Eine Möglichkeit bleibt ihnen jedoch, den Konsequenzen einer neuen Regelung zu entkommen.

Freibier im Gmunder Rathaus? Nach dem neuen Umsatzsteuergesetz dürfte es das nur noch selten geben / Archivbild
Freibier im Gmunder Rathaus? Nach der neuen Umsatzsteuerregelung dürfte das nur noch selten möglich sein / Archivbild

Gmund ist nicht die einzige Gemeinde, die sich künftig die Frage stellen muss, in welchen Bereichen sie unternehmerisch tätig ist. „Von der Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes sind alle Kommunen betroffen“, erklärte Gmunds Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) seinen Ratsmitgliedern am vergangenen Dienstag.

Nach bisherigem Recht waren nur gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe unternehmerisch tätig. Gemeinden, die eine eher verwaltende Tätigkeit ausüben, waren deshalb bislang von der Umsatzsteuer befreit. Das soll sich jetzt ändern.

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Konsequenzen für Gemeinde

Seit 1. Januar 2016 ist §2 des Umsatzsteuergesetzes neu geregelt. Nach neuer Rechtsprechung wird die öffentliche Verwaltung wie ein Unternehmer eingestuft.

Das wiederum habe erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung, so Gmunds Kassenleiter Georg Dorn. Jede einzelne Leistung müsse nun auf den Prüfstand gestellt werden.

Wir müssen den kompletten Haushalt durchleuchten.

Das erfordere bei nicht nur personelle, sondern auch organisatorische und fachliche Veränderungen, so Dorn weiter. Das Gesetz könne man nicht einfach so „ad acta“ legen.

Die Unterscheidung, an welcher Stelle man privat-rechtlich und an welcher öffentlich-rechtlich tätig ist, sei ein enormer Aufwand. Als Beispiel führt er das Gmunder Gemeindeblatt an. Ob die Publikation nun eine amtliche Bekanntmachung oder eine redaktionelle Tätigkeit sei, gelte es dann steuerrechtlich einzuordnen.

Verschoben – aber nicht aufgehoben

Treffen könnte es die Gemeinde bei der Parkplatzbewirtschaftung, erklärte Gmunds Zweiter Bürgermeister Georg Rabl. Denn bisher musste die Gemeinde für die Stellplatzvermietung keine Umsatzsteuer abführen. Da aber insgesamt noch keiner so recht wisse, wie er mit der neuen Regelung umgehen soll, bliebe nur, die einzig mögliche Option zu ziehen, die der Gemeinde bis zum 31. Dezember eingeräumt wird:

Ein Schreiben ans Finanzamt mit der Bitte, die bisherige Regelung als Übergangsfrist zu behalten, um noch bis 2020 nach altem Recht besteuert zu werden. Zumindest solange, bis das Gesetz zwingend anzuwenden ist. Und das wäre erst 2021 der Fall.

Sollte das Finanzamt einwilligen, wäre die Regelung jährlich widerrufbar, so Dorn. Man hätte aber Zeit gewonnen, um prüfen zu können, wie man die Abläufe künftig organisiere und inwieweit man steuerrechtliche Beratung bräuchte.

Augsburg habe zur Prüfung ihrer Rechnungen extra eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Ob so etwas auch in Gmund nötig sei, werde sich noch zeigen. Da man nicht die einzige Gemeinde sei, die von dieser Regelung betroffen ist, denke man auch über eine gemeinsame Lösung nach, betonte Georg von Preysing.

Wir sind mit wachem Auge dabei. Die Option zu ziehen, ist bis dahin jedoch das einzig Wahre.

Mit 20:0 Stimmen stimmte der Gemeinderat der Aussage des Bürgermeisters zu.

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