Seit Juni dieses Jahres kann man auf dem 18-Bahnen-Golfplatz in Piesenkam seiner Golf-Leidenschaft nachgehen. Golfplatz-Betreiber Karl Heinz Krutz musste der Waakirchner Gemeinde lediglich den Nachweis erbringen, dass er auch alle Vorhaben seines Bebauungsantrags umsetzen werde. Noch immer fehlte beispielsweise das Clubhaus, die Driving Range und die geplante Unterführung zur Sicherheit der Golfer.
Außerdem stand die wasserrechtliche Genehmigung vom Wasserwirtschaftsamt aus. Hierbei handelte es sich um die Wasserentnahme aus einer Quelle auf dem Golfplatz, für die Krutz die nötigen Grundwasserbohrungen und Genehmigungen vornehmen sollte, um seinen Golfplatz bewässern zu können.
Wasserrechtliche Genehmigung liegt inzwischen beim Amt
Diesen Antrag hatte er dem Amt zwischenzeitlich vorgelegt, teilte Geschäftsleiter Franz Schweiger den Gemeinderatsmitgliedern mit. Deshalb hatte der Bauausschuss den dritten Änderungsentwurf für den Golfplatz in einer nicht-öffentlichen Sitzung samt Umweltbericht gebilligt.
Was auf dem Golfplatz geändert werden sollte, las Schweiger dem Gemeinderat vor. Man hätte beispielsweise jetzt vor, das Clubhaus – oder auch Starthütte genannt – nördlich der Kreisstraße als Hofladen zu nutzen. 60 zusätzliche Stellplätze wären dafür nachzuweisen. Außerdem sollte die Driving Range in den Geltungsbereich mit aufgenommen werden und ein „Übungsgrün“ hergestellt werden. Die Abfolge der Spielbahnen, die Lage der Fahnenmasten sowie mobile Toiletten wurden ebenfalls im dritten Änderungsantrag ergänzt.
Mit Nachdruck und Durchführungsvertrag zum Ziel
Bürgermeister Josef Hartl (FWG) legte Wert darauf, dass diese Vorhaben zeitnah durchgeführt werden. Im Falle einer Nichteinhaltung sprach er sich für eine Geldstrafe aus. Das hieße für den Golfplatz-Betreiber zunächst einmal, die Zufahrt zum Golfplatz sowie das Wasserrecht zu sichern und die angekündigte Unterführung fertigzustellen.
Bürgermeister Sepp Hartl schlug deshalb vor, eine Art „Durchführungsvertrag“ mit Bußgeld zu verhängen, um so auf die Umsetzung bestehen zu können:
Jetzt machen wir Druck.
Andreas Hagleitner (FWG) war dafür, diese Frist ab heute festzusetzen. Ob eine Geldstrafe allerdings etwas bringen würde, da war man sich im Gemeinderat nicht sicher. Schließlich seien die Auflagen „des öfteren nicht erfüllt worden“. Ob man nicht eine „höchstmögliche Summe“ festsetzen könne, warf Gisela Hölscher (FWG) ein und beantragte parallel dazu, diese Summe gleich zu beschließen.
Geldstrafe und: Baurecht weg
Bürgermeister Hartl befand den Vorschlag für „gut“ und fragte gleich den anwesenden Rechtsanwalt Stefan Detig, welche Leistungen und Gegenleistungen in einem solchen Fall anzuwenden wären. Ob es beispielsweise möglich wäre, bei Nichteinhaltung von Leistungen das Baurecht zu entziehen. Dieser konnte allerdings auf die Schnelle keine Auskünfte geben und erst recht keine Höchstsumme definieren.
Also beschloss der Gemeinderat einstimmig die grundsätzliche Festlegung einer Höchstsumme, dessen genaue Höhe der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung am Dienstag bestimmt. Außerdem stimmten alle Gemeinderatsmitglieder, dem Golfplatz-Betreiber das Baurecht zu entziehen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist die Umsetzung der Baumanßnahmen erfolgt.
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