Der letzte Gerichtsprozess um das Asylhaus des Gmunder Rechtsanwalts Peter Horst fand am 11. Januar vor dem Münchner Verwaltungsgericht statt. Zum wiederholten Male sollte geklärt werden, ob Horsts Abgrabungen für das Haus, in das er Flüchtlinge einquartieren will, rechtens sind. Doch der Anwalt erschien erst gar nicht zu dem Prozess.
Die Vertreter des Landratsamtes, die schon nach München unterwegs waren, wurden – ebenso wie der Bürgermeister von Gmund – telefonisch informiert, dass Dr. Horst sich telefonisch bei Gericht gemeldet habe und sein Nicht-Erscheinen angekündigt hatte. Die Gründe seines Nichterscheinens kannte bislang nur Horst.
Erst gestern ließ er über seine Assistentin ausrichten, er habe den Gerichtstermin wegen anderer Termine absagen müssen. Das Gericht sei darüber rechtzeitig informiert worden. Eine Absage bestätigt auch die zuständige Richterin Cornelia Dürig-Friedl auf Nachfrage:
Rechtsanwalt Horst hat am Tag vor der Verhandlung mitgeteilt, dass er verhindert sei, weil er selbst andere Gerichtstermine habe und einen neuen Rechtsanwalt beauftragen wolle, da sein bisheriger Anwalt nicht komme, und er kein Mandat mehr habe.
Da das Prozessrecht allerdings vorsehe, so Dürig-Friedl, die Verhinderung müsse glaubhaft gemacht werden, und Horst bereits zum zweiten Mal – mit einer ähnlichen Argumentation – die Verlegung des Gerichtstermins beantragt hatte, sei er von der Kammer aufgefordert worden, Nachweise für seine Verhinderung vorzulegen. Das habe er damals nicht getan.
Drei Klagen abgewiesen
Für Dürig-Friedl ist die kurzfristige Absage deshalb nicht stichhaltig, weil Peter Horst als Anwalt hätte wissen müssen, dass ein Nachweis für seine “andere Gerichtstermine” zu erbringen gewesen wäre. Aus diesem Grund sei die Verhandlung trotzdem durchgeführt worden. Das Urteil in seiner Abwesenheit lautete: Die Klagen in drei Fällen werden abgewiesen. Eine Entscheidung im Sinne des Landratsamts, wie Pressesprecher Birger Nemitz findet:
Die drei Urteile der Richterin sind alle vollumfänglich in unserem Sinne, wir haben auch diesen Rechtsstreit vollumfänglich gewonnen.
Nach der Urteilsverkündung habe Horst einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, teilt Nemitz darüber hinaus mit. Der „Antrag auf Richterablehnung“ sei aber am 16. Januar mit der Begründung abgelehnt worden, Horst habe den Antrag erst nach Niederlegung der Entscheidung gestellt und damit zu spät.
Jetzt sucht Horst das Gespräch mit Landrat Wolfgang Rzehak, wie dessen Assistentin erklärt. Doch Rzehak weigere sich bisher, mit ihm zu reden, sagt sie und moniert: „Es soll besprochen werden, wie es weitergeht, aber die Sekretärin des Landrats schmettert jeden Anruf von uns ab.“
Einen neuen Gerichtstermin wolle man von dem Gespräch mit Wolfgang Rzehak abhängig machen. Schließlich sei es dessen Aufgabe, für die Probleme der Bürger zur Verfügung zu stehen, so Horsts Assistentin, die betont: “Er kommt definitiv seinen Verpflichtungen nicht nach, wenn er sich weigert, mit uns zu sprechen.”
Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamts, erklärt dazu:
Auf Grundlage der jahrelangen und Aktenordner-langen Kommunikation mutet dies sehr seltsam an. Das Amt arbeitet nach dem Subsidaritäts-Prinzip. Das bedeutet: Arbeitsaufträge werden immer von der kleinst-möglichen Einheit bearbeitet. In diesem konkreten Falle wäre ein Sachbearbeiter zuständig. Wir haben Herrn Dr. Horst hingegen ein Gespräch mit dem Amtschef/Abteilungsleiter Bauen, dem Leiter des Staatlichen Bauamtes und dem zuständigen Sachbearbeiter angeboten.
Leider habe Peter Horst dieses Gespräch ausgeschlagen, so Nemitz weiter, und in fragwürdiger Form auf ein Gespräch ausschließlich mit Herrn Landrat Wolfgang Rzehak bestanden. Momentan erachte man dies jedoch nicht als notwendig.
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