Ferienwohnungen im „Einfirsthof“

Das Sägewerk am Mühlbach in Rottach-Egern wurde seit 1874 von fünf Generationen betrieben. Jetzt soll das Anwesen der Familie Buchberger dem Tourismus geöffnet werden.

Die Tenne des Einfirsthofs an der Barthsäge (links) soll abgerissen und für Ferienwohnungen neu gebaut werden.

In der Januar-Sitzung des Rottacher Ortsplanungsausschusses wurde Hans Buchberger jun. (43) bereits eine elf auf 20 Meter große Halle für Werkstatt und Lager genehmigt. Dort soll ein Handwerksbetrieb unterkommen. Die Pläne für den Umbau und die Nutzungsänderung von Tenne, Stall und Wohnhaus musste Buchberger aber überarbeiten. Denn das Gebäude soll einen durchgehenden First bekommen. Diesen erkannte jedoch nicht Jeder am Ratstisch in dieser Woche.

Der wunde Punkt: Die umgebaute Tenne. In ihr sollen sieben Ferienwohnungen entstehen, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller. „In einem Mischgebiet sind auch Ferienwohnungen in einem landwirtschaftlichen Anwesen möglich“, beschied Bürgermeister Christian Köck (CSU). Weniger kritisch sieht er die unterschiedlichen Höhen des Bestandsgebäudes und des neuen Anbaues. Dessen Erdgeschoss bleibe bestehen, aber Ober- und Dachgeschoss sollen erneuert werden. Gefordert sei, dass man beim Blick von Süden eine „durchgehende Dachfläche“ erkennt.

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Köck widerspricht Lang

„Von der Bundesstraße aus wirkt es wie ein Einfirsthof“, so Köck. Die „Dachversetzung“ ergebe sich auf der Nordseite. Seiner Ansicht nach sei dies kein Ablehnungsgrund. Anders sah dies sein Vize Josef Lang (CSU). Er erkenne von Süden aus keinen durchlaufenden First. Über die Pläne vertieft sagte er: „Das muss ich bei einem Neubau nicht machen“.

Er verstehe den Wunsch des Bauherrn, dass er möglichst viele Wohnungen unterbringe. „Aber manchmal geht es halt nicht“. Deswegen werde er nicht zustimmen. Köck ergrimmt:

Da beklagen wir uns über den Bettenschwund. Und dann ist jemand da, der in den Tourismus investiert.

Hier sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein. „Für mich ist das zu verschmerzen“, so Köck weiter. Denn Hans Buchberger jun. habe ihm versichert, dass er die Wohnungen ausschließlich für touristische Zwecke nutzen wolle.

„Der Bebauungsplan ist die rechtliche Vorgabe, dem wir nicht widersprechen. Der Antragsteller braucht auch keine Befreiung von der Satzung“, gab Andreas Erlacher (FWG) als Architekt zu bedenken. Er sehe hier keinen Ablehnungsgrund. Letztlich blieb Lang mit seiner Position alleine. Alle anderen Ausschussmitglieder stimmten für den Neubau.

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