Der 30-jährige Gmunder ist zusammen mit seinem Anwalt Peter Huber im Miesbacher Amtsgericht erschienen. Seine dunkle Kragenjacke lässt er während der Verhandlung an. Der Staatsanwalt liest die Anklageschrift vor: Am 3. Januar letzten Jahres soll der Angeklagte einem Holzkirchner für 120 Euro acht Gramm Marihuana abgekauft haben. Der Wirkstoffgehalt der Droge: 5 Prozent THC.
Auf die Frage von Richter Walter Leitner, ob der Angeklagte zu den Vorfällen eine Aussage machen möchte, wiegelt dessen Anwalt ab: „Mein Mandant will sich zunächst zur Sache nicht äußern.“
Das Recht zu schweigen
Auch der geladener Zeuge, der dem Angeklagten die Drogenmenge verkauft haben soll, macht von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch. Der nächste Zeuge, ein Polizeibeamter aus Holzkirchen, erscheint erst gar nicht. Richter Leitner ruft aus dem Gerichtssaal bei der Dienststelle an und erfährt, dass dieser heute gar nicht im Dienst ist.
Also lautet der Beschluss: Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt und ein neuer Termin bestimmt. Leitner setzt das neue Verfahren auf den 4. April um 19:30 Uhr fest.
Telefon läutet – Verhandlung unterbrochen
Doch mitten in der Verkündung läutet plötzlich das Telefon im Gerichtssaal. Leitner hebt ab, hört seinem Gesprächspartner ein bis zwei Minuten zu, dann beendet er das Gespräch.
Auf der Anklagebank wird es unruhig. Der Anwalt des Angeklagten befürchtet im Strafurteil einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis seines Mandanten. Ein einwandfreies Zeugnis sei aber für dessen berufliche Tätigkeit unbedingt erforderlich.
Der Richter ist überrascht: „Das Strafmaß ist in diesem Fall egal. Ihr Mandant hat bereits fünf Einträge im Führungszeugnis. Neben einer viermonatigen Freiheitsstrafe ist dort der Handel mit Betäubungsmitteln eingetragen.“
Seine Stelle würde der Angeklagte wegen des Vergehens, das ihm vorgeworfen wird, nicht verlieren. Das läge dann an den anderen Straftaten. Diesmal ist der Angeklagte überrascht:
Vor ungefähr zwei Jahren hatte ich ein Führungszeugnis ohne Einträge. Außerdem bin ich einmal unschuldig verurteilt worden.
Jetzt darf der Angeklagte den 4. April abwarten, ob er mit „einer übersichtlichen Geldstrafe“, wie Richter Leitner am Anfang der Gerichtsverhandlung prognostizierte, davon kommt.
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