Freispruch: Polizei hat „schlampig“ gearbeitet

In Holzkirchen erwischte die Polizei vier Jugendliche mit Marihuana im Auto. Ein 20-Jähriger bekannte sich zunächst zur Tat, stritt dann jedoch alles ab. So hing alles an der Aussage des Polizisten, der vor dem Miesbacher Amtsgericht heute als Zeuge auftrat.

Vier Jugendliche erwischte die Holzkirchner Polizei im August vergangenen Jahres mit Marihuana im Auto – versteckt in einem Arbeitshandschuh.

Auf dem Hügel des Holzkirchner Wasserspeichers hatten die vier männlichen Jugendlichen am 15. August vergangenen Jahres gegen 1.23 Uhr mit ihrem Auto geparkt. Bei einer Routinekontrolle fanden die Polizeibeamten in dem Wagen 23,6 Gramm Marihuana – in einem Arbeitshandschuh versteckt.

Einer der Insassen versuchte noch zu flüchten, wurde aber von der Polizei schnell wieder gestellt. Ihren Fund hielten die Beamten ins Scheinwerferlicht und fragten in die jugendliche Runde: „Wem gehört’s?“

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Man räumte den Vieren eine Bedenkzeit von ungefähr zehn Minuten ein. Schließlich trat der einer der Jugendlichen – der damals 19-jährige Tegernseer – aus der Gruppe hervor mit den Worten: „Ja, ich nehm’s auf mich.“ Sodann fuhr man mit dem Geständigen nach Hause und durchsuchte sein Zimmer.

Der Vorwurf: Keine Belehrung nach Geständnis

Ob denn die Polizei den Beschuldigten belehrt habe, wollte der Anwalt des heute vor dem Miesbacher Amtsgericht stehenden Angeklagten wissen. Seines Kenntnisstandes nach sei dies erst in der Wohnung des Angeklagten und lange nach dem Geständnis erfolgt. Darauf der als Zeuge geladene Holzkirchner Polizeibeamte:

Wir haben den Angeklagten noch draußen am Auto belehrt. Richtig ist, dass eine ausführliche und schriftliche Belehrung erst in der Wohnung des Angeklagten erfolgte.

Ob man denn damals geklärt hätte, „warum einer der Jugendlichen weglaufen wollte“, hakte der Anwalt nach. Man habe ihn zwar gefragt, so der Polizeibeamte, „aber er hat nichts gesagt.“ Jetzt mischt sich Richter Klaus-Jürgen Schmid ein: „Und der Arbeitshandschuh? Wurde der in einer Plastiktüte verwahrt, oder sind darauf die Fingerabdrücke der Polizei?“

Der Beamte gab zu, die Polizei habe den Handschuh angefasst. Leicht verärgert ließ der Richter den Beamten wissen, dass dies vielleicht die einzige Chance auf Klärung des Sachverhalts gewesen wäre.

Wenn das aber nicht passiert ist, sind wir im Zweifel für den Angeklagten.

Dem stimmte auch der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer zu. Da es keine Möglichkeit gebe, zu prüfen, wem das Marihuana zuzuordnen sei, sei der Angeklagte freizusprechen. Was Richter Schmid dann auch tat. „Hier hat die Polizei schlampig gearbeitet. Die Kosten des Verfahrens trägt in diesem Fall die Staatskasse.

Etwas ärgerlich fügte er hinzu: „Das kostet den Steuerzahler Geld.“ Und zum Angeklagten gewandt sagte er: „Merken Sie sich das für die Zukunft, bevor Sie wieder eine Tat gestehen.“ Draußen auf der Straße zündete sich der Freigesprochene erst einmal eine Zigarre an.

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