Am Tegernsee wurde Mitte November vergangenen Jahres eine tote Reiherente am Wiesseer Ufer gefunden. Wie sich herausstellte, war das Tier mit dem gefährlichen H5N8 Vogelgrippe-Virus infiziert. Sofort wurde von den Behörden eine Drei-Kilometer-Schutzzone um den Tegernsee eingerichtet.
Außerdem galt bis heute für alle Geflügelhalter und -betriebe eine Aufstallungspflicht. Das bedeutet, dass die Tiere im Stall bleiben mussten und nicht im Freien herumlaufen durften. Zwar waren bayernweit bisher nur Wildvögel mit dem Virus infiziert, doch um eine Übertagung auf Hausflügelbestände zu verhindern, wurde die Aufstallungspflicht im ganzen Freistaat verhängt.
Allgemeinverfügung aufgehoben
Wie Gerhard Brandl, Pressesprecher des Landratsamts Miesbach, in einem Schreiben mitteilt, kann nun allerdings Entwarnung gegeben werden:
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat uns heute Vormittag mitgeteilt, dass die im November erlassene Stallpflicht für Geflügel ab sofort aufzuheben ist.
Das gelte auch für die erlassene Schutzzone und das Verbot von Geflügelverkauf auf Märkten und ähnlichen Veranstaltungen. „Der Fachbereich Veterinärmedizin und Verbraucherschutz des Landratsamtes wird unverzüglich die erlassene Allgemeinverfügung aufheben.“ Demnach gilt der Tegernsee ab heute nicht mehr als Seuchengebiet.
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