Hochwasser unter Kontrolle?

Wie heute morgen berichtet, entsteht derzeit im Hochwassergebiet von Tegernsee-Süd ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Für die Anwohner ein Horror-Szenario. Für die Behörden dagegen Alltag – alles wurde einkalkuliert. Doch gilt das auch für das Hochwasser?

Horror-Szenario für die Anwohner der Schwaighofstraße in Tegernsee Süd: Die mit Wasser gefüllte Baugrube für ein Mehrfamilienhaus im Hochwassergebiet.

Beschlossen hatte der Tegernseer Bauausschuss das Bauvorhaben der cwbauprojekte GmbH Mitte März vergangenen Jahres. Das erklärt Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) heute auf Nachfrage.

Geplant seien fünf Wohneinheiten, für die insgesamt elf Stellplätze notwendig sind. Insgesamt sollen 14 Stellplätze auf dem Areal entstehen. Oberirdisch fünf, in der Tiefgarage neun. Die Rampe der Tiefgarage müsse eingehaust werden, so die Auflage der Behörden. Die Antragsteller seien, so Hagn weiter, darauf hingewiesen worden, dass das geplante Objekt in der „HQ100“ Zone liegt – einer besonders gefahrvollen Hochwasserzone.

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Das Bayerische Landesamt für Umwelt stuft das Überschwemmungsgebiet in Tegernsee-Süd für ein „100-jährliches Hochwasser“ ein. Das letzte war im Juni 2013. Weil man mit einem erneuten Hochwasser rechnen müsse, seien hier deshalb „besondere bauliche Vorschriften zu beachten”. Diese werden von der Genehmigungsbehörde festgesetzt. Beim Landratsamt liegt immer auch die sogenannte Bauüberwachung“, urteilt Hagn und verweist damit auf Miesbach.

Erdgeschoß ragt aus dem „naturlichen Gelände“

„Das Grundstück liegt sowohl im Überschwemmungsgebiet des Tegernsees als auch der Rottach“, so Hagn weiter. Und der Tegernseer Rathauschef betont:

Aus diesem Grunde ist die beantragte Höhenlage des Erdgeschosses 83 Zentimeter höher als das natürliche Gelände.

Die Bebauung des hinteren Grundstücksbereiches füge sich in die umliegende Bebauung ein. Die Grundstücke entlang der Schwaighofstraße in diesem Bereich seien „alle mehrreihig oder sehr tief bebaut“. Die seeseitige Baulinie werde nicht überschritten.

Die Mitglieder des Bauausschusses vertraten vor einem Jahr die Meinung, “dass der Bereich durch den Neubau gewinnt“, da sich das Vorhaben „nach Größe und Situierung planungsrechtlich einfüge“. Die Höhenlage des Neubaus in den „Überschwemmungsgebieten“ habe dagegen das Landratsamt geprüft.

Aufwändiger Hochwasserschutz

Derem Pressesprecher Birger Nemitz nimmt auf Nachfrage Stellung: „Das Neubauprojekt befindet sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Darum benötigt es eine Ausnahmegenehmigung. Darin wurde ausführlich von unserem Fachbereich 32 „Wasser, Abfall, Bodenschutz“ dargelegt, dass der Bau hochwasserangepasst ausgeführt werden muss“.

Insgesamt zehn Auflagen habe das Landratsamt gemacht, so Nemitz weiter. Zusammengefasst lauten diese:

  • Die Tiefgarageneinfahrt ist mit einer Kuppe zu versehen, die auf einer Höhe von mindestens 726,67 Meter über NN liegt.
  • Das Gebäude ist in wasserundurchlässiger Bauweise zu gründen. Das Gebäude ist vor eindringendem Grundwasser zu schützen.
  • Die Elektroinstallationen, die Stromverteilerkästen und die Hausanschlüsse müssen über dem HQ100 liegen, der Pegelhöhe eines Hochwassers.
  • Auch die Wohn- und Schlafräume müssen über der Hochwasser-Spiegellinie liegen.
  • Weiter sei die Gefahr eines Rückstaus aus der Kanalisation zu berücksichtigen.

Die Tatsache, dass die Baugrube nun voller Wasser ist, stelle nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes auch keinen besonderen Sachverhalt dar, vielmehr sei das ein normaler Vorgang. „Es wird in der Baugrube, innerhalb der Spundwände, eine Unterwasserbetonbodenplatte für eine wasserdichte Baugrube erstellt. Dann wird die Grube leergepumpt. So muss das Grundwasser nicht abgesenkt werden. Der Verbau wird vom Landratsamt regelmäßig kontrolliert“, versichert Nemitz.

Durch den Bau seien am Nachbargebäude von Frau Eberwein leichte Schäden entstanden. Doch für das Landratsamt ist das Alltag: „Hierzu ist schon ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt worden. Für den Schaden muss in Deutschland immer der Verursacher aufkommen“. Und so betont Nemitz abschließend:

Das Landratsamt stellt einen ordnungsgemäßen Bauverlauf sicher und führt dazu auch Kontrollen durch.

Bleibt die Frage der Anwohner, ob diese ausreichend sind. Denn beim Jahrhunderthochwasser 2013 sei die benachbarte Tiefgarage bis obenhin vollgelaufen. Kein gutes Vorzeichen.

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