Das Grundstück der Klägerin Ursula Lederer grenzt direkt an einen Busparkplatz und eine Bushaltestelle. Sie wehrt sich gegen den Parkplatz und möchte erreichen, dass ein absolutes Halteverbot für Busse auf dem Dourdanplatz eingerichtet wird. Lärm und Abgase würden sich störend auf ihr Grundstück und ihre Gesundheit auswirken, so die Klägerin.
Ihr Rechtsanwalt Johannes Schiefer argumentierte, dass seiner Mandantin diese Beeinträchtigungen nicht mehr zumutbar seien. Zudem würden die Buspassagiere Frau Lederer immer wieder auf die Terrasse blicken. An manchen Tagen hätte sie bis zu zwölf parkende Busse in Dreierreihen ausgemacht. Ihr Vorschlag sei, dass die Reisebusse zunächst an den Haltestellen des Regionalverkehrs ihre Gäste aussteigen lassen könnten, und die Fahrer dann ihre Busse am Bauhof parken. So die Vorgaben für die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts in München, zuständig für Straßen- und Verkehrsrecht.
Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff hatte für den Ortstermin ein ganzes Gericht im Schlepptau, mit Beisitzern und Schöffen. Auf dem Dourdanplatz angekommen merkten sie schnell, dass Markierung und Aufschriften auf dem Asphalt für Busse nur noch fragmentarisch vorhanden waren. Nach den Bauarbeiten auf dem Platz hätte man diese noch nicht erneuern können, kam als Hinweis von der Verwaltung, die von Vize-Bürgermeister Robert Huber angeführt wurde. Rathauschef Peter Höß besucht derzeit die französische Partnergemeinde Dourdan.
Dourdanplatz soll in zwei Jahren umgestaltet werden
So war es Huber überlassen, sich gegen die Vorwürfe von Klägerin Lederer zur Wehr zu setzen. „Dieser Platz sei schon in den Zeiten als Busparkplatz genutzt worden. Auch als der Vater der Klägerin noch das Café Königslinde betrieb“. Lederers Eltern, die Familie Graf, hätten sich einst dafür ausgesprochen, dass die Busse dort am Zeiselbach parken könnten. Auch die Räume des einstigen Reisebüros Sareiter, in denen sich nun die Tourist-Info befindet, seien im Besitz von Frau Lederer gewesen. „Da hatte die Klägerin keine Einwände, dass der Sareiter-Bus dort parkte“, so Huber.
Nicht glücklich sei man als Gemeinde zuletzt gewesen, dass am Dourdanplatz auch die Post-Linien-Busse über Nacht standen und frühmorgens ihre Motoren anwarfen. „Diese Lärm- und Schadstoffbelästigung ist nun weg“. Denn seit etwa einem Jahr werde der Tegernsee nicht mehr angefahren, erklärte Huber. Der Vize-Bürgermeister machte zudem die Zusicherung, dass nach dem Lindenplatz in etwa zwei Jahren auch der Dourdanplatz umgestaltet werden soll. „Vieles dort entspricht nicht mehr dem, wie wir es haben möchten“, so Huber.
Richter veranlasst Maßnahmenkatalog
Dennoch gaben sich die Gemeindevertreter kurz vor der Verhandlung noch ziemlich optimistisch über ihre Erfolgsaussichten. „Wir sehen das Verfahren recht entspannt“, so Geschäftsleiter Michael Herrmann auf Anfrage, „wir sind uns auch sicher, dass es für uns positiv ausgeht“. Es kam anders.
Richter Wolff machte klare Vorgaben. Die Gemeinde muss bis zum 15. Mai die jetzt vorhandenen Busparkplätze vor dem Grundstück der Klägerin auf die Südseite des Dourdanplatzes am Zeiselbach verlagern und gleichzeitig eine zeitliche Beschränkung von 8 bis 22 Uhr veranlassen. Außerdem muss die Gemeinde nach Möglichkeiten einer Beschilderung suchen, „die das Wenden durch Busse auf dem Platz verhindert“.
Das Gericht schlug deren Ausfahrt über die Seestraße und Löblweg zur Bundesstraße vor. Ab 1. Juli 2017 muss die Gemeinde dann für Busse das Halten auf 30 Minuten beschränken. Bis dahin soll die Verwaltung auch andere Standplätze für die abgestellten Busse gefunden haben. Richter Wolff zur Klägerin Lederer: „Damit haben sie dann aber Autos vor der Türe“.
Sie wolle am liebsten alle Fahrzeuge vom Dourdanplatz verdammen, entgegnete Lederer. Dies sei aber nicht Gegenstand ihrer Klage, erwiderte der Vorsitzende Richter, „sie wollten nur die Busse weghaben“. Dann wolle sie dort eine Schallschutzmauer genehmigt haben, so Lederer trotzig. Wolff machte ihr klar, dass sie mitten im Ort in einem Mischgebiet wohne und nicht in einem Bauernhof außerhalb. „Hier werden sie nie eine hundertprozentige Ruhe haben“.
Der Gemeinde wurde eine Frist bis 20. April eingeräumt, ob sie den Vorschlag des Gerichts annimmt.
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