Im September verkündete Landrat Wolfgang Rzehak auf einer von ihm einberufenen Pressekonferenz, dass das Verfahren um die Vergrößerung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing wieder aufgenommen wurde.
Nach dreieinhalbjähriger Prüfung der Altrechte und möglicher Alternativen zur Wassergewinnung, sei man zu dem Schluss gekommen, so Rzehak, dass die „Altrechte“ noch immer Gültigkeit haben. Das heißt, die Stadt München bleibt weiterhin berechtigt, im Mangfallgebiet Wasser zu entnehmen. Rzehak bezeichnete den ausgehandelten Kompromiss mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt als „Riesenerfolg“.
Landrat hat Versprechen gebrochen
Doch das sahen nicht alle so. Bürgermeister, Gemeinderäte, Landwirte und Vereine äußerten heftige Kritik – vor allem an Landrat Rzehak. Die Vorwürfe: Die Münchner Stadtwerke hätten laut einem Gutachten a) überhaupt kein Recht, im Mangfalltal die Trinkwassserversorgung zu betreiben, und b) blieben die „schwerwiegende Auswirkungen“ auf die Rechte der Grundstückseigentümer und Landwirte unberücksichtigt.
Dass der gesamte Kreistag im Vorfeld nicht über die Prüfungsergebnisse informiert wurde, war ein weiterer Kritikpunkt. Denn laut Miesbachs Bürgermeisterin Ingrid Pongratz hatte der Landrat einen ausreichend zeitlichen Vorlauf und volle Transparenz zugesagt. Mit der Pressekonferenz am 20. September sei dieses Versprechen gebrochen worden. Zwischenzeitlich hatte Rzehak den Vorwurf der Verschleppung dementiert.
Zu wenig Zeit
Neben Bürgermeistern und Gemeindevertretern sind auch die Landwirte und der Verein „Unser Wasser für Miesbach“ beunruhigt. Um sich gegen eine Vergrößerung des Wasserschutzgebietes rechtlich zu wehren, brauchen sie Zeit. Die bisherige Frist des Verfahrens war für Mitte Oktober angesetzt worden, um die Auslegungsfrist, wie es seitens des Landratsamtes hieß, nicht in die Weihnachtsferien fallen zu lassen.
Eine Frist, die den Betroffenen aber nicht ausreichte. Wie solle man jetzt eine Sache prüfen, fragten sich die Vereine und Unternehmer, wofür die staatliche Behörde rund 30 Monate gebraucht hatten? Mit dieser viel zu knapp bemessenen Frist behindere der Landrat sie massiv in der Möglichkeit, gegen die verheerenden Folgen aus dem geplanten Wasserschutzgebiet anzugehe, hieß es. Sie forderten ein Gespräch.
„Wir können das Gesetz nicht brechen“
Jetzt reagiert Rzehak mit einer aktuellen Pressemitteilung. „Wir haben immer wieder intensiv mit der Leitung des bayerischen Umweltministeriums und mit der Regierung von Oberbayern kommuniziert“, so der Landrat. Es sei dabei klar geworden, dass die Oberbehörden keinen fachlichen Grund für eine weitere Verzögerung erkennen. „Wir können und wollen hier das Gesetz nicht brechen.“
Sofern es jedoch Spielräume gibt, wolle er diese nutzen. Gerade im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, sei dies wichtig. „Bisher haben wir gut zusammengearbeitet und auch die Anregungen der Anwälte der Gemeinden schon ausführlich und erschöpfend geprüft.“ Alles, was aus fachlicher Sicht relevant war, sei auch eingearbeitet worden.
Einen rechtlichen Anspruch haben die Gemeinden darauf nicht, das muss man deutlich sagen. Aber im Sinne der bisher sehr guten Zusammenarbeit hier bei uns im Landkreis, haben wir den Gemeinden mehr Zeit eingeräumt. Trotz der dringlichen Bitte um eine schnelle Fortführung des Verfahrens, konnte ich im Dialog mit dem Umwelt-Ministerium diesen Zugewinn erreichen.
Gestern nun wurde den Bürgermeistern bei einem Gespräch im Landratsamt der neue Zeitplan vorgestellt. Das weitere Vorgehen ist im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Dieses sieht vor: Sobald das Landratsamt die Unterlagen an die Gemeinden versendet, bleibt den Verwaltungen maximal drei Wochen Zeit, auf die bevorstehende Auslegung öffentlich hinzuweisen. Diese Auslegung dauert dann genau einen Monat. Anschließend haben dann auch die Bürger noch weitere zwei Wochen Zeit, ihre Bedenken beim Landratsamt Miesbach einzubringen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung laufe die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Diese Beteiligung der Träger sei schon einmal in diesem Verfahren erfolgt. Das Landratsamt wiederhole diese Beteiligung, da durch die Prüfung der Fragen des Umweltministeriums in den vergangenen Jahren neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten, welche eine erneute Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange rechtfertigt. Diese Frist dauere drei Monate ab Versand der Unterlagen.
Konkret bedeutet das: Am 18. Dezember 2017 werden die Planunterlagen per Boten an die Gemeinden verschickt. Zwischen dem 8. Januar 2018 und dem 8. Februar 2018 erfolgt dann die Auslegung – in den Rathäusern, auf der Homepage der Gemeinden und auf der Homepage des Landratsamtes Miesbach. Hier wurde extra darauf geachtet, dass die Auslegung nicht in den Weihnachtferien erfolgt, damit alle Bürger die volle Chance der Beteiligung haben. Ab dem 22. Februar 2018 könnte dann das Verfahren gestartet werden. Der Erörterungstermin wird mehrere Tage dauern, an denen auch der Landrat anwesend sein wird.
Für die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange läuft die Drei-Monats-Frist bis zum 18. März 2018. Landrat Rzehak appelliert abschließend an alle Beteiligten: „Rechtsstaatliche Regeln müssen wir beachten. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern das bestmögliche Ergebnis für alle erreichen werden.“
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