Fünf Zeugen fanden sich im gestern im Miesbacher Amtsgericht ein. Der Angeklagte – ein 46-jähriger Holzkirchner – ist des Betrugs angeklagt. Er soll seiner Versicherung zu Unrecht einen Schaden gemeldet haben. Die Schadenssumme bezifferte ein Gutachter auf 1.490 Euro.
Der Schadensmeldung vorausgegangen war ein Unfall, der sich am 17. Dezember 2015 auf dem Parkplatz am Oscar-von-Miller-Platz in Holzkirchen ereignete. Ein damals 75-jähriger Rentner wollte mit Frau, Tochter und Enkeltochter zum Essen gehen, fand aber zunächst keinen freien Parkplatz.
Als seine Frau bemerkte: „Da ist noch einer“, fuhr er rückwärts und stieß gegen das Auto des Angeklagten. Im Wagen selbst saß zu diesem Zeitpunkt die Tochter des Angeklagten. Weil der Rentner an seinem Auto keinen Schaden feststellen konnte, und das andere Auto nur ein paar Kratzer hatte, wurde keine Polizei dazugeholt. „Das war ja auch ein Klacks“, so der Rentner gestern vor Gericht. Und diesen „Klacks“ war er bereit zu bezahlen.
Zweifel an Schadenshöhe
Der vom Angeklagten beauftragte Gutachter bestimmte daraufhin die Schadenshöhe auf 1.490 Euro. Der Versicherung wurde das Gutachten vorgelegt. Doch zunächst zahlte sie nicht. Der Rentner zweifelte in der Zwischenzeit an der Höhe der Summe und vermutete, man wolle ihm zwei Schäden unterjubeln.
Dieser Verdacht hatte sich bei ihm aufgrund der Aussagen und Bilder eines Kfz-Spezialisten festgesetzt, der das beschädigte Auto ebenfalls begutachtet hatte, und der es eigentlich für 350 Euro hätte richten sollen. Auf den Bildern waren weitere Kratzer zu sehen, die „so tief und markant waren“, dass sie durch die ganze Stoßstange gingen und “bestimmt nicht vom Unfall kamen”, wie der Rentner gestern vor Gericht aussagte.
Es geht nicht um das Geld. Ich war 25 Jahre schadenfrei. Es geht darum, dass es nicht recht ist, wenn man mir so einen Schaden, der nicht vom Zusammenstoß kommen kann, aufs Auge drückt.
Von diesem zweiten Schaden hatte der Gutachter allerdings nichts gesehen und auch nichts dokumentiert. Verwirrt über die Bilder sagte er zu Richter Klaus-Jürgen Schmid: „Eigentlich ist doch der Angeklagte der Geschädigte. Jetzt ist er angeklagt wegen Betrug? Das verstehe ich nicht.“
Die Staatsanwältin hatte auch so ihre Zweifel, ob der Angeklagte überhaupt von dem zweiten Schaden gewusst hat. Aufgrund fehlender Beweise war sie dafür, den Angeklagten freizusprechen. Dem konnte Rechtsanwalt Stefan Brandmaier nur zustimmen. Schließlich sei dem Gutachter auch kein weiterer Schaden aufgefallen.
Freispruch aufgrund fehlender Beweise
Es sei völlig egal, so Richter Schmid, ob es vorher weitere Schaden gegeben habe oder später noch einer hinzugekommen sei. „Niemandem ist etwas aufgefallen.“
Der Angeklagte sei außerdem nicht am Unfall beteiligt gewesen, sodass er den Schaden hätte sehen können. Im März seien zwei Schäden dokumentiert worden, im Mai stellte der Gutachter nur einen fest. Aufgrund dieser widersprüchlichen Aussagen sprach der Richter den Angeklagten schließlich frei.
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