Die Ausgangslage ist diffizil und seit April 2014 ein Streitpunkt. Doch bereits morgen könnte am Münchner Verwaltungsgericht eine „Einigung erzielt“ werden, wie Peter Höß (Wiesseer Block) auf Anfrage vorab erklärt.
Ich würde mich freuen, wenn wir es schaffen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass wir noch einen weiteren Termin brauchen.
Für eine Einigung müssten Schritte von beiden Seiten erfolgen. Die ersten seien bereits gemacht worden, sagte Höß, ohne Details zu verraten. Man sei deswegen nun in der Mediation, da „beide Seiten Kompromisse machen“ müssten.
Wiessee dreht den Geldhahn ab
Er war es, der vor drei Jahren nach einem Schreiben des Finanzamts München den Geldhahn zudrehte. Bis dahin hatten die Nachbargemeinden zehn Prozent aus den Einnahmen der Spielbank erhalten. Diese Regelung stammte aus dem Jahr 1977. Das Finanzamt hatte bei Höß nachgefragt, ob die Vereinbarung zur Spielbankabgabe an die Nachbarn noch gelte. Bei genauerer Überprüfung war sich Höß sicher, dass die Vereinbarung nicht mehr Bestand habe. „Deshalb musste ich so handeln“, bekräftigte Höß seine Entscheidung von 2014.
Seiner Ansicht nach sei 2005 versäumt worden, die Nachbargemeinden beim Bau der neuen Spielbank an den Kosten von 28 Millionen Euro zu beteiligen. Wiessees Bürgermeister sieht dafür ein Verschulden des Finanzamts. Höß will aber nicht die Abgabe an die Nachbarn streichen, sondern rückwirkend eine Beteiligung an den Baukosten erreichen. Er fordert 3,6 Millionen Euro ein. Bis der Betrag abgestottert ist, will er die Abgabe einbehalten.
Gütliche Einigung zwischen den Gemeinden?
2015 kamen durch die Abgabe drei Millionen Euro in die Wiesseer Kasse. Tegernsee und Rottach-Egern hatten mit je 100.000 Euro, Kreuth und Gmund mit 50.000 Euro kalkuliert – sie gingen leer aus. Im November 2015 reichten die vier Nachbargemeinden von Bad Wiessee deshalb am Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat ein. Die Gemeinde Bad Wiessee ist formal nur beigeladen. Dass die Sache tatsächlich vor Gericht kommt, wollen die Kläger aber nicht. „Es ging nur darum, Fristen zu wahren“, erklärte Hagn als Sprecher seiner betroffenen Kollegen.
Ziel sei eine gütliche Einigung hinter verschlossenen Türen. Sie soll rechtssicher festschreiben, wer wie viel Geld vom Casino-Gewinn bekommt. Geklärt werden soll auch, wer für die Investitionen aufkommt. Scheitern die Verhandlungen vor der Güterichterin, landet der Streitfall vor der 10. Kammer des Gerichts, zuständig für Abgabenrecht.
SOCIAL MEDIA SEITEN