Hagn: „Ich bin zufrieden“

Im Streit um die Spielbankabgabe trafen sich heute die fünf Talbürgermeister vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Kurz nach der Verhandlung äußerten sich die beiden Gegenspieler Johannes Hagn und Peter Höß.

Verwaltungsgericht München: Heute trafen sich alle fünf Tal-Bürgermeister zur Güteverhandlung.

Während Wiessees Bürgermeister Peter Höß heute nach der nicht-öffentlichen Sitzung vor dem Münchner Verwaltungsgericht sagt, sie habe in „konstruktiver Atmosphäre stattgefunden“, verrät sein Tegernseer Kontrahent Hagn einen Halbsatz mehr: „Ich bin zufrieden“. Man sei weiter in Gesprächen, die Anfang Mai wieder in München fortgesetzt werden sollen.

Dort prallten heute zwei Welten aufeinander. Während es auf der linken Seite – im ersten Stock des Verwaltungsgerichts – um das Schicksal von Asylbewerbern ging, deren Status im Halbstundentakt verhandelt wurde, bemühte man sich im Raum 112 gegenüber um einen Kompromiss im Kampf um die Spielbank-Abgabe. Erschienen waren zu diesem Gütetermin die Bürgermeister der fünf Talgemeinden. Etliche hatten auch ihren Kämmerer, zwei ihren Rechtsanwalt an der Seite.

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Die Vorsitzende Richterin Scherl nahm sich viel Zeit für diese schwierige Materie, bei der es für die Betroffenen um viel Geld geht. Mehr als drei Stunden saß man zusammen. Anlass ist die Klage der Bürgermeister von Tegernsee, Rottach-Egern, Gmund und Kreuth gegen den Freistaat Bayern. Die Gemeinde Bad Wiessee ist bei diesem Streit nur formal beigeladen.

Höß fordert Kostenbeteiligung am Casinobau

Ausgelöst hat die Klage die Entscheidung von Peter Höß, der seinen Nachbarn 2014 nach einem Schreiben des Finanzamts München den Geldhahn zudrehte. Bis dahin erhielten Tegernsee und Rottach-Egern jährlich rund 100.000 Euro, Gmund und Kreuth 50.000 Euro aus der Spielbankabgabe. Sie wird vom Freistaat an die Standortgemeinde einer Spielbank ausgezahlt. Aktuell fließt der komplette Betrag von 3 Millionen Euro, der für das Casino fällig wird, an Bad Wiessee. Die Nachbargemeinden gehen leer aus.

Auch nach der zweiten nicht-öffentlichen Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgericht gibt es keinen Durchbruch beim Streit um die Spielbankabgabe.

Diese Abgabenregelung stammt aus dem Jahr 1977. Das Finanzamt hatte vor drei Jahren bei Höß nachgefragt, ob die Vereinbarung zur Spielbankabgabe an die Nachbarn noch gelte. Bei genauerer Überprüfung war sich Höß sicher, dass diese Übereinkunft nicht mehr Bestand habe. „Deshalb musste ich so handeln“, bekräftigte Höß seine Entscheidung von 2014. Seiner Ansicht nach sei 2005 versäumt worden, die Nachbargemeinden an den Kosten der neuen Spielbank von 28 Millionen Euro zu beteiligen.

Wiessees Bürgermeister sieht dafür ein Verschulden des Finanzamts. Höß will aber nicht die Abgabe an die Nachbarn streichen, sondern rückwirkend eine Beteiligung an den Baukosten erreichen. Er fordert 3,6 Millionen Euro ein. Bis der Betrag abgestottert ist, will er die Abgabe einbehalten. So war die Ausgangslage. Ob sie noch Bestand hat, war heute nicht zu erfahren.

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