Zweite Ergänzung vom 25. Januar / 11:11 Uhr
Einstimmig und ohne Diskussionen hat der Gemeinderat Bad Wiessees das qualifizierte Verfahren der Bebauungsplanänderung für das Grundstück „Freihaushöhe“ von Ratsmitglied Josef Brenner (CSU) gebilligt und einen Satzungsbeschluss gefasst.
Eigentlich hätte Brenner in den Augen des Landratsamts Miesbach keine Außenterrasse am Freihaus Brenner anbringen dürfen. „Man konnte kein Auge mehr zudrücken“, hieß es aus der Kreisstadt. Es folgte ein über sieben Monate dauerndes Verfahren, das auf der gestrigen Sitzung im Rathaus in Bad Wiessee ein Ende fand.
In der ersten Runde des Verfahrens waren die Öffentlichkeit, alle Behörden und sonstigen Stellen um eine Stellungnahme gebeten worden. Mit einem mageren Ergebnis, wie Bauamtsleiter Helmut Köckeis resümierte. Aus diesem Grund wurden in der zweiten Runde „nur“ noch die Wichtigsten angeschrieben.
Brenner, der im Sitzungssaal anwesend war, jedoch von möglichen Diskussionen wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde, setzte sich in den Zuhörerbereich und schenkte sich ein Glas Wasser ein. Doch zum Austrinken kam er gar nicht. Die “Besprechung” war nur von kurzer Dauer.
Dabei schien „Jupp“ Brenner förmlich erleichtert, dass nun endlich ein rechtskräftiger Bebauungsplanbeschluss gefasst ist. Sein Außenbereich – die große Terrasse mit der elektronisch ein- und ausfahrbaren Überdachung – ist genehmigt.
Ergänzung vom 25. Oktober mit der Überschrift: “Georisiko: Freihaushöhe bedroht durch “tiefgreifende Rutschung”
Der Wiesseer Gastronom Josef Brenner hat die Nachricht sicher schon vernommen. Die Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Freihaushöhe“ hat die erste Hürde im qualifizierten Verfahren genommen. Weder die Öffentlichkeit noch Behörden haben Stellungnahmen im Bauamt in Bad Wiessee abgegeben.
Einzig die Wasserrecht- und Bodenschutzbehörde des Landratsamts Miesbach hat den Änderungsvorschlägen nicht vollends zugestimmt. Es besteht ein Georisiko, warnt die Behörde.
Bauamtverwaltungsleiter Helmut Köckeis, der dem Gremium die veränderten Bebauungspläne vorstellte, sprach von der Gefahr einer tiefgreifenden Rutschung. Diese kann durch länger anhaltende Nässeperioden ausgelöst werden. Für das Tegernseer Tal ist das nicht unüblich. Meistens denkt man dabei an den Leeberg. Aber auch das Freihaus Brenner liegt oberhalb eines Hangs, dessen Neigung nicht ungefährlich ist.
Unter Einbeziehung des Georisikos hat der Gemeinderat nun den zweiten Änderungsantrag einstimmig abgesegnet. Die Bebauungspläne werden jetzt erneut im Rathaus ausgelegt. Und wieder können Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden Stellung zu den Plänen nehmen. Dann werden diese erneut dem Gemeinderat vorgelegt.
Ursprünglicher Artikel vom 12. Juli:
Für das Gebiet „Freihaushöhe“ in Bad Wiessee muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das klingt im ersten Moment zunächst nicht weiter schlimm – zieht allerdings ein sehr aufwändiges, sogenanntes qualifiziertes Verfahren nach sich.
Dies ist über das Baugesetzbuch vorgeschrieben und „wird sich bis zu einem halben Jahr hinziehen“, weiß Bauverwaltungsleiter Helmut Köckeis.
Grund für das sechs-monatige Verfahren: Die überdachte Außenterrasse
Im Außenbereich des Freihaus Brenners ließ Eigentümer und Gemeinderat Josef Brenner eine elektronisch ein- und ausfahrbare Terrasseüberdachung für die Restaurantgäste anbringen. Diese Außenüberdachung bzw. der Außenbereich an sich ist so allerdings nicht vom Landratsamt genehmigt. Eigentlich ist er gar nicht genehmigungsfähig.
In der Vergangenheit hatte die zuständige Behörde in Miesbach bei anderen Veränderungen am Gebäude – wie bei bei der Modifizierung der Küchen im Innenbereich – ein Auge zugedrückt. Dies ist jetzt nicht mehr möglich.
Helmut Köckeis: „Riesiger Verwaltungsakt“
Viel Arbeit für das Bauamt der Gemeinde Bad Wiessee und „ein riesiger Verwaltungsakt“. Der nötige Bebauungsplan für das Gebiet „Freihaushöhe“, welches auch das Grundstück der Familie Hoeneß einschließt, wurde vom Gemeinderat auf der Sitzung letzte Woche mit 14 zu null Stimmen (ohne Josef Brenner) abgesegnet. „Planerisch kein Problem“, so Köckeis. „Eine Umweltprüfung spiele keine Rolle“, hieß es ferner auf der Gemeinderatssitzung.
Qualifiziertes Verfahren – Öffentlichkeit muss gehört werden
Dies ist jedoch erst der Anfang des qualifizierten Verfahrens. Die Unterlagen müssen jetzt unter anderem einem Architekten vorgelegt werden. Der Bebauungsplan wird dann im Rathaus ausgelegt. Rund 15 Behörden und auch die Einwohner der Gemeinde haben dann einen Monat Zeit zu der Sache Stellung zu nehmen.
Danach entscheidet der Gemeinderat, ob und wie mit den unterschiedlichen Stellungnahmen verfahren wird und inwieweit diese womöglich zu berücksichtigen sind. Danach muss der (abgeänderte) Bebauungsplan erneut ausgelegt werden. Wiederum kann sich die Öffentlichkeit äußern. Bis letztlich der Gemeinderat den Bebauungsplan final absegnet.
Kein weiteres Baurecht. Keine Bauvorhaben geplant.
Paradoxerweise räumt das Aufstellen des Bebauungsplans und das qualifizierte Verfahren Brenner weder ein zusätzliches Baurecht ein, noch hat der Unternehmer weitere Bauvorhaben geplant. „Bei dem Verfahren geht es ausschließlich darum, das vorhandene Gebäude inklusive des Außenbereichs rechtlich abzusichern“, verrät Köckeis und spricht von einer „Bestandserfassung“.
Darüber hinaus läge das Gebäude in einem Sondernutzungsgebiet Touristik. Dies besagt, dass dort in Zukunft keine Eigentumswohnungen oder ähnliches entstehen dürfen. „Ideal für die Öffentlichkeit“, so Köckeis.
Brenner hat nach Abschluss des Verfahrens „nur“ die Möglichkeit bauliche Veränderungen am Gebäude vorzunehmen, die die dann erfassten Maße jedoch nicht überschreiten dürfen. Der Behördengang bleibt ihm dafür dann erspart.
SOCIAL MEDIA SEITEN