Baurecht sticht Baumschutz

Es geht um teils uralte Bäume, die in Rottach-Egern zwei Mehrfamilienhäusern im Weg stehen. Dabei sah es im März noch so aus, als würde der Fall vor Gericht landen. Nun gibt es einen Kompromiss.

Um diese Bäume an der Fürstenstraße geht es bei dem Bauvorhaben.

Noch ist es ein beschauliches und unverbautes Grundstück, das durch alte Baumbestände an der Fürstenstraße besticht. Seit mehreren Monaten aber existieren Planungen, die dort zwei Mehrfamilienhäuser samt Tiefgaragen vorsehen. Für die Zufahrt müsste dann auch der gesamte Baumbestand weichen. Zudem ist die Bebauung massiv und die Abstandsflächen relativ gering. Zu massiv und viel zu gering, so lautete der ablehnende Bescheid aus Rottach-Egern.

Doch nach einem Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes und dem Bauherrn sei es nun zu einer Verständigung gekommen, die Thomas Eichacker, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, den Mitgliedern des Rottacher Bauausschusses gestern skizzierte.

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Die zwei Baumgruppen sind aus Sicht des Naturschutzes erhaltenswert, weil sie eine Investition in die Zukunft sind.

Auf einem kleinen Hügel stehen eine etwa 150 Jahre alte Linde, „ein sehr wertvoller Baum“, und ein alter Ahorn. Beide aber stünden so dicht beieinander, dass man sie als Einheit sehen müsse. Die zweite Gruppierung südöstlich mit vier Bäumen, darunter ein Esche, habe ein Alter von etwa 50 – 60 Jahren.

Baumschutzverordnung, ein zahnloser Tiger?

Laut Eichacker würde der eingereichte Bauantrag so tief in den Wurzelbereich eingreifen, dass kein Baum dies überleben würde. Wenn man aber der vorgeschlagenen Verschiebung des Baukörpers um zwei Meter folgen würde, käme man mit den Abstandflächen in Konflikt. Dies ginge nur mit einer Ausnahmegenehmigung. Um damit nicht in Konflikt zu geraten, beharrten die Rottacher zunächst auf einen kleineren Baukörper.

Doch damit biss der Ausschuss auf Granit. Er musste sich von Eichacker belehren lassen, dass “Bau vor Baum” geht. “Die Rechtslage ist so, dass der Bauwerber grundsätzlich ein Baurecht hat.” Auch die Baumschutzverordnung erlaube in einer Generalklausel das Fällen solcher Bäume, wenn diese eine Baugenehmigung verhindern würden. Dies sei dann eine unzumutbare Belastung für den Investor. Eine Modifikation eines Baukörpers sei auch nur dann zumutbar, wenn es um Details gehe. „Eine Verkürzung des Baukörpers um zwei Meter wäre vor Gericht nicht zu halten“.

Ausnahme bei den Abstandsflächen

Bei der Linde könne man vielleicht noch darüber streiten, ob sich ein Kampf um sie vor Gericht lohnen würde. Doch die Chancen dabei baden zu gehen, seien sehr hoch, so Eichacker, der das Szenario mit drastischen Worten beschrieb:

Wenn der Bauwerber will, sind alle Bäume weg.

Der Kompromiss, der mit dem Bauherrn nun erzielt worden sei, sehe eine Verschiebung und Verkürzung der Baukörper um nur jeweils einen Meter vor. Damit können die altehrwürdigen Bäume gerettet werden. Die Krux: das Vorhaben bräuchte eine Befreiung von den geforderten Abstandsflächen. Deshalb sollte die Gemeinde Zugeständnisse machen, warb Eichacker, „damit wären die Bäume zu retten“.

„Uns ist wichtig, dass die Bäume, die in der Fürstenstraße ein Teil der Allee sind, erhalten werden. Daher ist der Kompromissvorschlag“, für den Bürgermeister Christian Köck (CSU) warb, „ein gangbarer Weg. Wenn wir unsere Abstandsflächen nicht abtreten, dann hat der Bauherr das Recht, die Bäume zu fällen“.

Strittig war noch die Höhe der beiden Häuser, weil damit Präzedenzfälle geschaffen werden könnten. Zwar versuchte Eichacker zu besänftigen, dass es keine „schlossartigen Herrensitze“ würden. Doch damit konnte er offenbar nicht alle Ausschussmitglieder überzeugen. Nur mit einer Mehrheit von 5:3 Stimmen wurde der Antrag auf Vorbescheid genehmigt.

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