Es ist ein sensibles Dreieck zwischen Georg-Hirth-Straße, Oberach- und Pflegerweg. Noch überwiegen in dem locker bebauten Wohngebiet im Innenbereich Ein- und Zweifamilienhäuser. Damit dies auch so bleibt, erstellte die Gemeinde Rottach-Egern für die begehrte Wohnlage einen Bebauungsplan. Er soll dort verhindern, was derzeit fast überall nach gleichem Schema abläuft: Einfamilienhäuser in großzügigen Grundstücken werden durch Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen ersetzt, Flächen möglichst maximal versiegelt.
Angesichts horrender Immobilien- und Grundstückspreise in Rottach-Egern eine gewinnbringende Methode für Bauherren und Bauunternehmen. Die Krux aber ist, wie Josef Kaiser (CSU) feststellte: „Der ist doch noch gar nicht rechtskräftig“. „Nein, der befindet sich erst im Entwurf“, pflichtete Bauamtsleiterin Christine Obermüller bei. Sie sei noch nicht dazu gekommen, das Verfahren einzuleiten, weil immer wieder Umplanungen mit Wohneinheiten und Ferienwohnungen an sie herangetragen würden.
Dies lässt darauf schließen, dass so mancher künftiger Bauherr offensichtlich mit Inkrafttreten des Baubauungsplans Torschlusspanik bekommt, weil ihm dann größere Immobilien nicht mehr genehmigt werden könnten. So bleibt für sie als letzte Hoffnung, bevor der Zug abgefahren ist, Rottachs Bauamt mit Änderungswünschen einzudecken. Obwohl noch nicht rechtskräftig, bestimmte der Bebauungsplan zwei Projekte am Oberachweg.
Bauträger rüffelt Gemeinde
In dem Grundstück mit der Hausnummer fünf steht bereits ein Rohbau mit einer Nord-Süd-Firstausrichtung. „Der Neubau ist sehr groß ausgefallen“, urteilte Bürgermeister Christian Köck (CSU). Ihm lag die Tektur für einen weiteres Bauvorhaben vor, diesmal ein Zweifamilienhaus mit gedrehtem First in Ost-West-Richtung. Bauherr ist die Schleunung Baumanagement GmbH, im Tal kein unbekannter Bauträger.
Er folge mit der Drehung des Firstes dem Bebauungsplan, erklärte Antragsteller Burkard Schleunung auf Anfrage der Tegernseer Stimme. Doch ein geplanter Lichthof für das Untergeschoß hin zum Oberachweg wird zum Stein des Anstoßes. „Den will man nicht haben“, so Schleunung. Köck sieht mit dem „Lichtschacht“ den künftigen Grünstreifen „beeinflusst, den wir aber bewusst im Rahmen des Bebauungsplanes schützen wollen“.
Uneins sind sich Bauwerber und Bauamt auch bei den Garagen. „Die findet man zu groß“, beklagte Schleunung, „doch wie sollen die kleiner werden, wenn ich für das Bauvorhaben mit zwei Wohnungen sechs Stellplätze nachweisen muss“. Das sei eine in sich unschlüssige Situation, „die aber in Rottach-Egern regelmäßig auftritt“.
Mit einer „normalen Doppelgarage“ dort habe er kein Problem, so Köck. Doch dieser Garagenbau, der so gar nicht nötig sei, könnte künftig zu Präzedenzfällen führen. Daher sollte dieses Vorhaben in der jetzigen Form keine Zustimmung finden. So kam es auch. Niemand konnte sich im Ortplanungsausschuss für das Projekt von Schleunung erwärmen.
„Keine Ausnahmen von der Veränderungssperre“
Anders erging es den Planungen zum Neubau eines Einfamilienhauses samt Garage mit der Hausnummer neun. Die Ernst Tengelmann Immobilienmanagement GmbH will auf dem versteckt liegenden großzügigen Grundstück den Altbau durch einen größeren Neubau mit einer Grundfläche von 230 Quadratmetern ersetzen, erklärte Obermüller. „Das Vorhaben entspricht dem künftigen Bebauungsplan. Hier könnte ich ausnahmsweise trotz Veränderungssperre zustimmen, da auch die Gestaltungssatzung eingehalten wurde“.
Josef Lang gefalle an diesem Haus, dass der Aufzug nicht über das Dach hinausrage. „Da könnten sich andere Architekten ein Beispiel nehmen und nicht mit den Ausreden kommen, dass das technisch nicht möglich ist“. Für Köck entspricht das Vorhaben „den Vorgaben, mit denen wir die Bebauung dort künftig regeln wollen“. Somit sei das Einfamilienhaus auch für ihn vertretbar. Nicht alle Ausschussmitglieder folgten ihrem Bürgermeister. Mit 6:2 Stimmen wurde der Neubau dennoch genehmigt.
Denn der Zeitpunkt, wann der Bebauungsplan juristisch greift, ist offenbar noch nicht ausdiskutiert. „Wenn wir Bebauungspläne aufstellen, kann es auch keine Ausnahmen von Veränderungssperren geben“, erklärte Kaiser mit Nachdruck: „Wenn wir es machen, dann müssen wir eine konsequente Linie fahren“. Das sehe er ganz anders, erwiderte Lang. „Denn dieses Vorhaben mit dem Einfamilienhaus ist genau in dem Rahmen, den der Bebauungsplan vorgibt“. Es wäre dem Bürger gegenüber ungerecht, wenn sich deswegen der Bau um bis zu zwei Jahre verzögern würde. Lang: „Denn den Bau würden wir auch in Zukunft genehmigen“.
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