Verbotenes Baustofflager errichtet

Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn traute seinen Augen nicht: Dort, wo eigentlich noch eine Wiese hätte sein sollen, fand er auf einmal ein Kies- und Baustofflager vor. Doch dafür fehlte die Genehmigung.

Ein Baustofflager fand der Tegernseer Bürgermeister auf dem ehemaligen Gelände des Sägewerks Miller vor.

Zusammen mit Bauamtsleiterin Bettina Koch Hagn spazierte Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn am 5. April dieses Jahres an der ungefähr 1.400 Quadratmeter großen Gewerbefläche in der Tuftenstraße vorbei. Dort, wo laut Flächennutzungsplan eigentlich ein Holzlagerplatz samt gekiestem Untergrund und etwas Grün in der Mitte hätte sein sollen, fand er plötzlich einen weitläufigen Baustoffhaufen samt drei Baucontainern vor.

Quasi durch Zufall entdeckte er so das unerlaubte Lager von Garten- und Landschaftsbaubetreiber Zeki Taygar. Dieser hatte das Gelände des ehemaligen Sägewerks Miller einfach als Lagerplatz für seine Natursteine und Baustoffe genutzt.

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Baustofflager liegt in gefährlichem Hochwasserbereich

Um das verbotene Baustofflager herum hatte Taygar einen zwei Meter hohen Bauzaun errichtet. Laut Gestaltungssatzung wäre hier nur ein 1,10 Meter hoher Zaun zulässig gewesen. Doch weder das Lager noch der Bauzaun waren genehmigt. Denn das im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet eingezeichnete Gelände liegt in einem Überschwemmungsgebiet mit HQ-100-Einstufung (Jahrhunderthochwasser), auf dem es grundsätzlich untersagt ist, irgendwelche Gegenstände oder Stoffe zu lagern sowie Container hinzustellen, die weggschwemmt werden könnten.

Auf Nachfrage von Stadträtin Martina Niggl-Fisser (Bürgerliste) stellte sich dann noch heraus, dass die Gewerbeanmeldung erst erfolgt sei, nachdem die Stadt auf den illegalen Betrieb aufmerksam geworden sei. Einstimmig lehnte der Tegernseer Bauausschuss daher eine nachträgliche Genehmigung auf Errichtung des Baustofflagers inklusive drei Containern (hier der Link zum Antrag) ab. Der Eigentümer muss sich nun – laut Aussage des Bürgermeisters – ans Landratsamt wenden und alle erforderlichen Genehmigungen einholen.

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