Erster Anruf heute bei Benedict Mathews, Eigentümer der May-Klinik und Geschäftsführer der Cooley-Group. Der Kaufvertrag werde derzeit noch geprüft und er warte noch auf das Okay seines Anwalts. Er hoffe sehr, so Mathews auf Nachfrage, dass der Vertrag noch diese Woche unterschrieben werde.
Erster Anruf kurz darauf beim potenziellen Investor, der noch immer nicht namentlich genannt werden will. „Herr Mathews hat nicht an mich verkauft“, antwortet dieser kurz und knapp auf die Frage, welcher Termin denn ausgemacht sei, um den Vertrag zu unterschreiben. Man habe am 20. Juni gemeinsam bei einem Berliner Notar gesessen und sei sich nicht einig geworden.
Investor und Eigentümer scheitern an Vertragsklausel
Grund sei eine Klausel im Vertrag gewesen, die aufgrund der aktuellen Geschehnisse von ihm ergänzt worden sei. Doch zurück zum Anfang:
Per Schnellschuss hatte sich Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider Anfang Juni das Vorkaufsrecht für das 50.000 Quadratmeter große, ehemalige Krankenhausgelände Dr. May gesichert. Der Grund für den Alleingang: Drei Tage, bevor der Gemeinderat das Vorkaufsrecht per Satzung beschließen wollte, tauchte eben besagter potenzieller Käufer bei ihm auf.
„Wegen dringender Eilbedürftigkeit aus aktuellem Anlass“, wie Bierschneider seinen Ratsmitgliedern später mitteilte, sicherte er sich deshalb kurzerhand den „Zugriff“ auf die May-Klinik. Damit wollte er die städtebaulichen Ziele der Gemeinde in einem künftigen Bebauungsplan abgesichert wissen.
Vorkaufsrecht für den „Fall der Fälle“ gesichert
Denn gesetzt den Fall, die May-Klinik würde durch den jetzigen Eigentümer an einen Dritten verkauft werden, träte die Gemeinde damit automatisch als Käufer in den Vertrag mit ein. Sie hätte dann allerdings nur zwei Monate Zeit, um ihr Vorkaufsrecht auszuüben, und den Käufer ins Abseits zu schieben.
Der Gemeinderat genehmigte diesen Schachzug einstimmig und beschloss im gleichen Atemzug, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten, um die Fläche der May-Klinik vom „Sondergebiet Klinik“ in eine „Gewerbefläche samt Wohnbaufläche für ein Einheimischenprogramm“ umzuwandeln.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wurde das Grundstück für den potenziellen Käufer quasi „wertlos“, der an dieser Stelle ein familiengeführtes Hotel vorgesehen hatte. Nichtsdestotrotz kündigte der potenzielle Käufer an, den Vertrag unterschreiben zu wollen (wir berichteten).
Investor stellt Zahlungsbedingung
Nachträglich ließ er sich aber per Klausel im Vertrag absichern, dass der vereinbarte Kaufpreis von 4,5 Millionen Euro nur dann gezahlt werden müsse, wenn vertraglich festgelegt sei, dass wenigstens die ungefähr „6.500 Quadratmeter an Gebäudeflächen“ – bestehend aus Klinik und Nebengebäuden – gewerblich nutzbar sein dürfen.
Ich wollte weder etwas dazubauen oder abreißen, sondern lediglich das, was da ist, als Hotel nutzen.
Seiner Aussage nach wolle Benedict Mathews nun selbst mit der Gemeinde über die May-Klinik verhandeln. Sein Ziel sei jetzt eine Baugenehmigung für Wohnungen. Bürgermeister Josef Bierschneider hat davon allerdings noch nichts mitbekommen. „Ich habe schon seit längerem nicht mehr mit Herrn Mathews gesprochen“, sagt dieser auf Nachfrage. Seines Wissens nach sei jedenfalls noch kein Vertrag unterschrieben worden. Zumindest habe die Gemeinde noch keine Vorkaufsrechtsanfrage von einem Notar erhalten.
Durch das Vorkaufsrecht sei aber für ihn vorerst alles für den „Fall der Fälle“ erledigt. Jetzt müsse man schauen, so Bierschneider, was der Eigentümer mit der May-Klinik vorhabe, und ob ein neuer Investor komme.
Lieber zweimal nachgefragt
Zweiter Anruf bei Benedict Mathews. „Herr Mathews, Sie sagten, die Verträge seien so gut wie unterschrieben. Der Investor dagegen behauptet, sie hätten ihn als Käufer abgelehnt?!“ „Nein, habe ich nicht. Bitte lassen Sie mich mit meinem Anwalt über den Vertrag reden, okay?“
Zweiter Anruf beim ‘potenziellen’ Investor. Er lächelt hörbar. Er würde zwar noch als Käufer für die May-Klinik zur Verfügung stehen, gibt er zu, aber dafür müsse ihm Benedict Mathews zuerst ein neues „notarielles Angebot“ machen. Vor allem aber muss er sich beeilen. Denn er wäre kein Investor, wenn er nicht schon das nächste Objekt im Auge hätte: Eine Klinik am Lago Maggiore.
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