Schwarzbau-Garage muss um zwei Meter verkleinert werden

Ergänzung vom 02. August / 09:11 Uhr
Teile der Driessenstraße, wie sie vielleicht noch der eine oder andere aus seiner Jugend kennt, gibt es in Bad Wiessee mittlerweile nicht mehr. Im Vorhof des Medical Park Außenhauses am Kirschbaumhügel sind große Teile der Straße renaturiert worden. So ist ist ein kleiner Park samt Teich für Patienten der Klinik entstanden.

Umso mehr stört die Betreiber des Medical Parks scheinbar nun eine Garage und das darauf erbaute Dach, dass so gar nicht mehr ins neue Landschaftsbild passen mag. Für Fritz Niedermaier ist das etwa 25 Grad steile Garagendach bisweilen „eine optische Grausamkeit.“

Letztlich stellt rein rechtlich aber nicht die Dachneigung, sondern die Nichteinhaltung der Grundstücksgrenze ein Problem dar. Ein Rückbau durch die Eigentümer scheint – auch wenn die Gemeinderäte im April noch ein Auge zudrücken wollten – unumgänglich.

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Der Gargenanbau muss mindestens verkürzt werden. Womöglich muss auch noch bei der Dachneigung nachgebessert werden.
Der Gargenanbau muss mindestens verkürzt werden. Womöglich muss auch noch bei der Dachneigung nachgebessert werden.

Bauamtsleiter Helmut Köckeis erklärte bei der letzten Bauausschuss-Sitzung, dass das Hauptproblem darin bestehen, dass die mit elf Meter Länge an das Haupthaus angelehnte Garage direkt auf die Grundstücksgrenze des Medical Parks gebaut wurde. „Der Abstand zum Nachbargrundstück wurde einfach nicht eingehalten“, so Köckeis weiter.

Damit alles rechtens sei, hätte die Klinik drei Meter der Baugrenzen auf ihrer Seite des Grundstücks übernehmen müssen“, machte der Wiesseer Bauamtsleiter den Gemeinderäten klar und fügte an: „Dazu war man aber nicht bereit.“

Dachneigung wohl in Ordnung

Die Folge: Das Gebäude muss nun um zwei Meter verkürzt werden. Sonst ist es laut Köckeis im Zusammenhang der Bayerischen Bauordnung nicht genehmigungsfähig. Das bedeutet, aus elf Metern müssen nun neun werden.

Ebenfalls eine Rolle spielte wieder einmal auch die Neigung des Garagendachs. Moniert hatten die Gemeinderäte im April zwar eigentlich nicht die Steile des Dachs an sich, sondern dass es “genau unter die Fenster im ersten Stock des Haupthauses angebracht ist“, so Fritz Niedermaier.

In den Bauplänen der Hausbesitzer sei eine ortssatzungskonforme Neigung von rund 25 Grad angegeben worden. Wie steil das Dach der Garage tatsächlich ist, darüber war sich das Wiesseer Gremium allerdings nicht sicher. Daher ließ Bürgermeister Peter Höß im Beschluss vermerken, dass das Garagendach nur dann in dieser Form bestehen bleiben darf, wenn die Tatsachen auch den Plänen entsprechen.

Die Überprüfung soll nun das Landratsamt übernehmen.

Ursprünglicher Artikel vom 12. April mit der Überschrift: “Wiessee lässt Gnade vor Ortsrecht ergehen”

Der Betreiber eines Gästehauses aus der Driessenstraße hat bei der Gemeinde Bad Wiessee einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. Laut Plan sollen aus mehreren Gästezimmern Ferienwohnungen enstehen.

Außerdem will der Eigentümer eine Garage an sein Haus stellen. Doch eine Ortsbesichtigung zeigte jüngst, dass der Anbau nicht nur schon steht. Sondern dass dieser auch noch geltendem Baurecht widerspricht.

„Das kann man eigentlich nicht machen“, gibt die Gästehausbesitzerin auf unsere Nachfrage reumutig zu. Sie möchte eigentlich aus 20 Gästezimmern fünf Ferienwohnungen machen. Nur drei Zimmer sollen übrig bleiben „Das kommt den Wünschen unserer Gäste deutlich besser entgegen“, so die Eigentümerin.

Direkt an die Nachbarsgrenze zu bauen ist nicht erlaubt

So erklärt auch Wiessees Bauamtsleiter Helmut Köckeis: „In unserer Abstandsflächensatzung ist geregelt, dass bei Garagen, Carports und dergleichen zum Nachbarsgrundstück drei Meter Platz gelassen werden müssen“, und fügt an: „Wir haben geplant diesen Abstand in der Satzung zukünftig auf 1,5 Meter zu reduzieren.“

Abgesehen davon können in Bad Wiessee jetzt schon Garagen bis zu einer Nutzungsfläche von 50 Quadratmeter ohne Bauantrag genehmigt werden. Einfach bauen – so wie im vorliegen Fall – ist aber eigentlich nicht drin.

Bei der ohne Antrag errichteten Garage ist nahezu gar kein Platz zum angrenzenden Grundstück vorhanden. Die Gemeinde hat laut Köckeis allerdings die Möglichkeit bei besonderen Umständen den Bauherren von der Satzung zu befreien. Also Ausnahmeregelungen zuzulassen.

„Die Garage müsste normalerweise weg. Abgesehen davon ist sie gestalterisch unmöglich“, so Fritz Niedermaier (FWG) auf der Bauausschuss-Sitzung am Dienstag Abend, der damit auch auf die Dachneigung des Anbaus anspielt. Maximal zulässig seien nur 20 bis 26 Grad. Dies ist in der Wiesseer Gestaltungssatzung geregelt. Bei der Garage schätzen die Gemeinderäte die Schräge auf über 30 Grad.

Ein Kompromiss mit nachträglicher Nutzungsänderung

Klaudia Martini (SPD) schlug abschließend einen Kompromiss vor: „Die Garage darf an dieser Stelle bleiben. Aber die Dachneigung muss deutlich reduziert werden“. Dem Vorschlag der SPD-Gemeinderätin folgten auch die anderen fünf Gremiumsmitglieder. Auch der nachträglichen Nutzungsänderung wurde unter dieser Bedingung zugestimmt. Das Gremium ließ damit Gnade vor Recht ergehen, wie selbst Köckeis sagte.

Über die positive Entscheidung ist die Gästehausbetreiberin mehr als glücklich, auch wenn der Rückbau der Garage nach eigenen Angaben mit einigen Kosten verbunden sein dürfte. „Das Dach müssen wir dann wohl komplett entfernen und wieder neu machen.“

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