Alkoholverbot an “Tanken” wird überarbeitet

Ergänzung vom 20. September / 14:32 Uhr
Seit nun beinahe drei Monaten ist die Neuregelung gegen den Tankstellen-Alkoholverkauf an Fahrradfahrer und Fußgänger gültig und jetzt soll sie vielleicht schon wieder gekippt werden. Ministerpräsident Horst Seehofer sieht bei der derzeitigen Auslegung Handlungsbedarf und will diese demnächst überarbeiten lassen.

Seine Begründung ist zwar nachvollziehbar. Das Sprichwort, das Seehofer im Zusammenhang mit dem Verbot verwendet, mutet jedoch ein wenig seltsam an.

Quelle: WIkipedia / Ralf Roletschek (talk) – Fahrradtechnik auf fahrradmonteur.de
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In der kurzen Zeit seit Inkrafttreten der neuen Verfügung, kam es schon zu zahlreichen kuriosen Situationen. So zum Beispiel eine Meldung aus Freising. Dort wollten gegen 23 Uhr zwei Jugendliche an der Tankstelle noch zwei Halbe Bier kaufen.

Als der Verkäufer sich aufgrund des Verbots jedoch weigerte ihnen das Bier zu verkaufen, da sie keine Reisenden seien, verließen sie die Tankstelle ohne zu bezahlen. Im Anschluss daran sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Solche und andere Vorfälle haben wohl nun auch den Ministerpräsidenten ins Grübeln gebracht.

Gegenüber dem Merkur sagte Seehofer, dass die bestehende Regelung an den bayerischen Grundsatz des „Leben und Leben lassen“ angepasst werden muss. Dabei hält er vor allem die Trennung zwischen Autofahrern und Fußgänger für seltsam.

Wann und ob es jedoch zu einer Neuregelung der Neuregelung kommt, steht derzeit noch in den Sternen.

Ursprünglicher Artikel vom 04. September mit der Überschrift: Alkohol nur für Fahrer

Der Kühlschrank ist leer oder der Bierkasten fürs Gartenfest fehlt. Aber es ist nach 20 Uhr. Was nun? Ob in Tegernsee, Gmund, Wiessee oder Rottach – die Tankstelle um die Ecke hat möglicherweise das gewünschte Produkt.

Nur sollten Sie dann neuerdings nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad aufbrechen. Denn dann kann es passieren, dass man Ihnen jeglichen Verkauf von Speisen oder Getränken verweigert. Mit dem Auto, dem Roller oder dem Motorrad stehen die Chancen dabei besser – doch wie lange?

Bei der OMV in Rottach-Egern

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar 2011 in Sachen Verkauf von Getränken und Lebensmittel an Tankstellen nach 20 Uhr ein Urteil gefällt, das noch weitreichende Folgen haben kann. Betroffen sind die Tankstellenbetrieber selbst und Passanten, die vielleicht noch spontan eine „Feierabend-Halbe“ kaufen wollen. Kontrolliert wurde das Gesetz jedoch nie. Doch seit Juli ist eine Neuregelung für den Verkauf an Kunden von Tankstellen in Kraft getreten. Und die hat es in sich.

Ab sofort ist es Tankstellenbetreibern grundsätzlich untersagt nach 20 Uhr Passanten oder Fahrradfahrern Speisen und Getränke zu verkaufen. Motorrad- und Autofahrer bekommen auch weiterhin etwas für die anstehende Weiterfahrt angeboten.

Der Grund: motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten als Reisende und diesen darf auch weiterhin ein Snack für zwischendurch nicht versagt werden. Allerdings nur noch in „kleineren Mengen“. Soll heißen, pro Reisenden darf ein Tankstellenlanden beispielsweise nur noch vier halbe Bier oder zwei Liter Cola verkaufen. Die Kontrolle, ob ein Kunde mit dem PKW vorgefahren ist oder doch zu Fuß gekommen ist, obliegt den Mitarbeitern der Tankstellen.

“Wir gehen das Risiko ein”

Rund um den Tegernsee löst das bisweilen gespaltene Reaktionen aus: „Dann müssen wir die Tankstelle in Zukunft ab 20 Uhr schließen“, teilt man uns bei der Agip in Tegernsee-Süd mit: „Alleine vom Spritverkauf, bei dem wir unter einem Cent pro Liter verdienen, können wir nicht einmal unsere Beleuchtung bezahlen, geschweige denn die Mitarbeiter.“

Auf der anderen Seite soll die Neuregelung vor allem eines unterbinden. Den Verkauf von Alkohol an junge Erwachsene, die für die spontane Party im Freien noch das ein oder andere Getränk benötigen. „Sie können sich vorstellen, dass sich die Jugendlichen dementsprechend aufführen, wenn man Ihnen an der Kasse sagt, dass man nach 20 Uhr nichts mehr an Passanten verkaufen darf“, weiß eine Tankstellenmitarbeiterin bei der OMV in Rottach-Egern.

Von der Betrieberfirma sei von kurzem ein Fax eingegangen, in dem nochmals auf die möglichen Folgen bei einem Verstoß gegen die neuen Regeln hingewiesen wird. Bußgelder von 500 Euro bei erstmaligem Vergehen drohen. „Und ich weiß doch auch nicht, ob gerade ein Kontrolleur vom Gewerbeamt aus Miesbach bei mir im Laden steht“, so die Verkäuferin.

Bei der Agip in Tegernsee will man trotz drohender Kontrollen, weiterhin jeglichen Speis und Trank des Shops anbieten. „Wir haben seit einiger Zeit eine große Gaststättenkonzession“, gibt man uns zu verstehen. Hier sei die Gesetzeslage derzeit noch nicht endgültig klar. In manchen Bundesländern würde dies für sämtlichen Verkauf an Reisende als auch an Passanten reichen. Woanders sei man allerdings auch schon abgemahnt worden.

Wir gehen das Risiko ein, einen auf den Deckel zu bekommen. Denn nicht mal einen Schokoriegel oder eine Butterbreze oder dergleichen an die Kundschaft verkaufen zu dürfen, ist einfach absurd.

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