Seit 2006 waren die Hundesteuersätze in Kreuth unangetastet. Doch seit gestern Abend steht fest, dass alle Kreuther Hundebesitzer ab nächstem Jahr deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Dabei soll die jährliche Abgabe für einen oder mehrere Hunde laut Kreuths Bürgermeister „nur an das Niveau anderer Gemeinden angepasst“ werden.
Spannend war auch die Begründung, weshalb Kampfhunde zukünftig ein kleines Vermögen kosten sollen. Wer künftig in Kreuth beispielsweise drei Bullterier haben möchte, muss jährlich 3.000 Euro bezahlen.
Kampfhunde sind in der Gemeinde Kreuth nicht gerne gesehen. Dies war gestern die einhellige Meinung des Gemeinderates. So entschied man sich dafür die Sätze für allgemein als aggressiv geltende Rassen deutlich zu erhöhen. „Das soll auch als Abschreckung dienen“, so die sinngemäße Auffassung von Bürgermeister Josef Bierschneider.
Bisher gab es in Kreuth nur eine einfache Pauschale für Kampfhunde: Pro Vierbeiner waren 300 Euro im Jahr zu entrichten. Zukünftig erhöht sich der Satz für den ersten “Kampfhund” auf 500 Euro – dies gelte beispielsweise für Rassen wie Pitbull, Bandog oder Staffordshire Bullterrier. Eine genaue Auflistung findet man in der Kreuther Satzung.
Die eigentliche Neuerung kommt allerdings für das zweite und dritte Tier zum Tragen: so kostet ein zweiter Hund 1.000 Euro, ein Dritter schlägt sogar mit 1.500 Euro zu Buche, die an die Gemeinde entrichtet werden müssen. Dies ist zumindest in Kreuth derzeit aber auch nur ein theoretisches Zahlenspiel, denn im Ort gäbe es laut Bierschneider keine Kampfhunde, die unter die Klassifizierung fallen würden. Ein Zustand, der nach der Meinung einiger Gemeinderäte gerne auch so weiterhin bestehen bleiben darf. Dementsprechend gab es auch keine Einwände gegen die Einführung der Staffelungsregelung.
Ab dem dritten “normalen” Hund wird es teuer
Und auch bei der Anpassung der normalen Hundesteuersätze gab es keinerlei Bedenken. Aus bisher 50 Euro für den ersten Hund werden künftig 80. Der zweite kostet nochmals 150 anstatt bisher 100 Euro im Jahr. Wer mehr als zwei Hunde besitzt, muss weitere 250 Euro im Jahr für jeden seiner Vierbeiner berappen. Die Regelung gilt übrigens für jeden Hund, der älter als vier Monate ist.
Für Bierschneider eine konsequente Angleichung an die deutlich höheren Sätze in anderen bayerischen Gemeinden. Allerdings habe, so Bierschneider, der Gemeinderat die Entscheidung über die Erhöhung der Abgaben nicht einfach so von heute auf morgen entschieden. Diese ersten Überlegungen dazu seien bereits vor einiger Zeit bei den Haushaltsberatungen aufgekommen.
Als Ausnahmen, die damit auch von der Gebühr befreit sind, gelten Hunde, die Blinden, Tauben und völlig hilflosen Menschen im Alltag helfen. Auch für Vierbeiner, die als Rettungshunde eingestuft sind und dafür eine Prüfung abgelegt haben, muss man zukünftig weiterhin kein Geld an die Gemeinde überweisen.
Hundechip zur Ortung
Abschließend ist übrigens noch für alle Nicht-Hundebesitzer zu erwähnen, dass der Nachweis über die Anmeldung eines Hundes über die bekannte Hundemarke vorgenommen wird, die von der Gemeinde bei der Erstanmeldung des Hundes ausgegeben wird.
In diesem Zusammenhang wurde im Gemeinderat angeregt, vielleicht auch hier einmal über eine technische Neuerung nachzudenken. So könnte man laut Bernd Breuning (CSU) einen Hundechip andenken, der beispielsweise in Hamburg zum Einsatz kommt und ganz nebenbei auch den Vorteil mit sich bringen würde, dass streunende Hunde problemlos geortet werden könnten. Ein Ansatz, den Bürgermeister Josef Bierschneider von der Verwaltung prüfen lassen möchte.
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