Gegner des geplanen Seeuferwegs wie auch dessen Befürworter hatten das heutige Verfahren vor dem Münchner Verwaltungsgericht mit Spannung erwartet. Auf der Tagesordnung stand die Klage von Maximilian Reininger, der entlang des geplanten Stegverlaufs, ein denkmalgeschütztes Bootshaus besitzt. Reiningers möchten den Steg unbedingt verhindern. Heute sollte die endgültige Entscheidung fallen.
Dabei wurde in der Verhandlung am Donnerstag Vormittag klar, dass sich an der Sachlage grundsätzlich nichts geändert hat. Der Richter machte aber erneut deutlich, dass er durchaus Bedenken gegen den Steg hegt. Auch die Frage des Denkmalschutzes sei dabei nicht so eindeutig, wie die Stadt Tegernsee das sieht.
Für die Seite der Stadt waren heute Bürgermeister Peter Janssen und Bauamtsleiterin Bettina Koch, wie auch auch Vertreter des Denkmalamtes und des Landratsamtes vor Gericht anwesend. Präsenz zeigen, so lautete das Motto.
Bürgermeister optimistisch
In der fast 60-minütigen Verhandlung wurde die Klageschrift von Kläger Maximilian Reininger detailliert verlesen und die rechtliche Lage nochmals umfassend erörtert. Ein Urteil verkündete der zuständige Richter am Verwaltungsgericht jedoch nicht. Dieses soll am 24. Januar veröffentlicht werden. Eine erneute Anhörung vor Gericht ist dazu nicht mehr nötig.
Bürgermeister Peter Janssen zeigte sich in einer ersten Reaktion nach der Verhandlung weiter zuversichtlich, den Bau des Stegs schnell verwirklichen zu können.
Wir sind optimistisch und werden die Urteilverkündung nun einfach abwarten.
Der Optimismus des Bürgermeisters scheint durchaus berechtigt, wie auch Wolfgang Reininger erklärt. “Die aktuelle Rechtslage ist hier leider nur bedingt auf unserer Seite, da der Steg um das Bootshaus herum verlaufen würde.” Er habe daher wenig Hoffnung, so Reininger.
Der Rentner, der derzeit in Seeshaupt lebt, wird seine Bootshütte auch im Falle der Entstehung des Stegs weiter benutzen können und über eine automatische Klappe vom See aus in die Hütte gelangen. Jeweils zehn Minuten, so Reininger, dauere das. “Ich nehme an, dass wir da eine Funksteuerung bekommen, die betätigt man dann und dann geht die Klappe irgendwann hoch.”
Keine substantielle Beschädigung
Dass die Klagegründe Reinigers jedoch nicht ganz von der Hand zu weisen sind, hat der zuständige Richter in der heutigen Verhandlung nochmals betont. Auch ein Denkmal das nicht substantiell geschädigt wird, besitze ein gewisses Recht, so die Argumentation des Richters.
Das Urteil aus der ersten Instanz hatte der Richter damit relativiert. Denn damals hieß es noch: “Genehmigung trotz Beeinträchtigung.” Bei der heutigen Verhandlung machte der Richter jedoch klar, dass es sehr wohl Einspruchsmöglichkeiten gäbe, zumindest nach Hessischem Recht. Da wir uns jedoch in Bayern und nicht in Hessen befinden, sind die Möglichkeiten der Klägerseite begrenzt. Denn, so die Aussage vor Gericht: “Das Denkmal wird nicht substantiell geschädigt” – und nur das zählt.
Auch über die optische Beeinträchtigung durch den neu entstehenden Steg wurde intensiv diskutiert. Vertreter des beklagten Freistaates Bayern gestanden diese zwar grundsätzlich ein, sahen diese aber als unproblematisch an. An einem See ist ein Steg eine natürliche Anlage, lautete das Argument der Oberlandesanwältin Margit Egner. Der Rechtsbeistand Reiningers, Patrick Bühring sah dies natürlich etwas anders und bezeichnete den optischen Eindruck als “verhunzt”
Bürgerbegehren im Spiel?
Bezüglich des massiven Achtecks am geplanten Steg, dass von Richter wie auch Kläger bemängelt wurde, bot die Stadt heute an, dieses nochmals zu modifizieren und durch eine breite Platte ersetzen zu lassen. Darauf wolte Reininger jedoch nicht eingehen: “Ob ich ein Oktagon vorne dran habe oder eine breite Platte auf welcher die Leute dann stehen, macht doch keinen Unterschied,” so der Kläger.
Sollte das Urteil am 24.Januar tatsächlich für den Seesteg ausfallen, bringt Reininger jetzt schon die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Steg ins Spiel. Dann, so der Kläger, müsste man herausfinden wie die Tegernseer Bürger zu diesem Thema stehen würden.
Neben der Frage des Denkmalschutzes sieht der Kläger den Steg noch aus ganz anderen Gründen sehr kritisch. Der Bau des Steges würde nicht nur das Landschaftsbild verschandeln, sondern sei auch aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Um letzteres Argument zu entkräften, hatten Vertreter der Sadt Tegernsee und des Landratsamtes Miesbach heute ein Gutachten vor Gericht eingereicht, das sowohl die Wasserverschmutzung durch den metallhaltigen Steg sowie die Gefahren tektonischer Bewegungen für das Bauwerk als unbedenklich einschätzen.
Die Steggegner sehen dies erwartungsgemäß anders. Der Bau des Steges ist deshalb auch, unabhängig vom Ausgang des Urteils, noch nicht sicher. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts für den Steg wird das Projekt aber sicher nicht unwahrscheinlicher machen.
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