Gerüchte um Schließung der Rush Bar

Aktualisierung vom 05. April / 14:20 Uhr
Die Gerüchteküche rund um die Rottacher Rush-Bar brodelt. Findet die geplante Gerichtsverhandlung im Mai überhaupt statt, oder muss das beliebte Rush gar schließen?

Um dem Gerede ein Ende zu machen, haben wir noch einmal direkt bei den Verantwortlichen nachgehakt.

Glaubt man Gerüchten könnte die Türe der Rush Bar bald für immer geschlossen bleiben, doch diese sind offenbar unwahr
Glaubt man Gerüchten, könnte die Türe der Rush Bar bald für immer geschlossen bleiben.

Die Rush-Bar ist in aller Munde. Wie geht es weiter mit der Bar im Herzen von Rottach-Egern? Das junge Publikum zumindest redet bereits jetzt über die anstehende Gerichtsverhandlung im Mai und ob diese überhaupt stattfindet. Muss das Rush wegen des noch immer schwelenden Streites rund um den Diskobetrieb gar schließen, oder ist alles nur halb so wild?

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Komplette Schließung kein Thema

Fakt ist: Gegen die Rush-Bar liegt eine Nutzungsuntersagung als Diskothek vor. In einer Verhandlung am 8. Mai soll abschließend geklärt werden, ob das Rush tatsächlich als Disko betrieben wurde oder den Auflagen einer Bar gerecht wird. Um eine komplette Schließung ging es jedoch zu keinem Zeitpunkt. Das bestätigt uns Martin Pemler, Sprecher des Landratsamtes Miesbach.

Zudem stellt er klar, dass die Vorwürfe, die Rush-Bar werde als Diskothek genutzt, weiterhin bestehen bleiben und in der Gerichtsverhandlung im Mai endgültig geklärt werden sollen. „Erst am Montag ist wieder eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung bei uns eingegangen“, so Pemler weiter. Dem Problem des teilweise starken Lärms zu nächtlicher Stunde konnte demnach offenbar noch nicht Einhalt geboten werden.

Auch ein Nachbar bestätigt uns dies auf Nachfrage: „Da hat sich bislang nicht viel verbessert, noch immer werden wir von lauten Partygästen nachts aus dem Schlaf gerissen“, so der Anwohner, der lieber anonym bleiben möchte.

Betreiber gibt sich abwartend

Auch Mitarbeiter Ralph Ranzinger ist sich des Problems durchaus bewusst und hat von den Gerüchten um die Gerichtsverhandlung gehört. „Da mir aber nichts Gegenteiliges vom Landratsamt mitgeteilt wurde, gehe ich davon aus, dass der Termin weiterhin bestehen bleibt“ , erklärt er weiter. Weitere Klarheit über die Zukunft des Rush wird also erst der Vororttermin Anfang Mai bringen.

Ursprünglicher Artikel vom 05. April mit der Überschrift: Streit um Dico-Betrieb in Rush Bar
Die nächste schlechte Nachricht für die zentral in Rottach-Egern gelegene Rush Bar. Nachdem die Gemeinde den Betreibern bereits im November 2012 einen offenen Christbaumverkauf auf ihrer Terrasse untersagt hatte, ist nun auch der schwelende Streit um eine Nutzung der Kellerbar als Diskothek eskaliert.

Bereits vor einiger Zeit hat das Landratsamt die Nutzung untersagt. Für die Betreiber unverständlich, das „Rush“ sei sowieso eine Nachtbar, stellt Ralph Ranzinger klar.

Disco oder Bar? Das Rush ist auf alle Fälle beliebt. Quelle: Eventfotograf Scholz Juli 2012

Scheinbar hat vor allem die im Dezember neu eröffnete Escobar, die sich an die Rush Bar anschließt, die umliegenden Anwohner auf die Barrikaden gehen lassen. Lärmbelästigung durch die Gäste sei mittlerweile die Regel, so eine Bewohnerin, die nicht namentlich genannt werden möchte. „Bis in die Nacht wird hier draußen geraucht und gelärmt. Das ist nicht akzeptabel.“

„Wir haben dort nie eine Disko betrieben“

Laut Landratsamt sei die Nutzungsuntersagung als Diskothek bereits seit Juli 2012 in Kraft. Dabei ist ein Barbetrieb ohne Weiteres möglich und laut Genehmigung aus der Gemeinde auch zulässig. Doch für die Betreiber stellt das aktuell gültige Verbot einen zu großen Eingriff in die eigene Geschäftstätigkeit dar. Ralph Ranzinger, betont, dass die kleine Fläche von 160 Quadratmetern für eine vollwertige Disko nicht ausreichen würde.

„Dazu gehört ja beispielsweise eine Tanzfläche, und die haben wir nicht. Aus dem Grund haben wir auch noch nie eine Diskothek in den Räumen betrieben.“

Dabei stellt Ranzinger klar, dass es zu keiner Zeit um eine Einstellung der Rush Bar ging, sondern ausschließlich um den Betrieb als Diskothek. Und auch die Anzeige wegen Lärmbelästigung sei mittlerweile wieder zurückgenommen worden. Trotzdem haben die Betreiber gegen die Nutzungsuntersagung geklagt.

Am 8. Mai wird sich das Bayerische Verwaltungsgericht in einem Vor-Ort-Termin mit der aktuellen Situation befassen. Dabei dürften die Richter vom kolportierten Tanzbetrieb nicht viel mitbekommen. Die mündliche Verhandlung ist für 10:45 Uhr angesetzt. Über einen möglichen Ausgang kann und will sich Ranzinger derzeit allerdings nicht äußern: „Mal schauen, was dabei rauskommt.“

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