Fünf Jahre Haft für Säure-Angriff

Zweite Aktualisierung vom 18. April / 18:12 Uhr
Heute Nachmittag fiel das Urteil im Prozess gegen den Angreifer aus der Papierfabrik. Fünf Jahre muss der Miesbacher hinter Gittern. Der Richter trug mit seinem Urteil sowohl dem Geständnis, als auch dem diagnostizierten Beziehungswahn Rechnung.

Keine Tötungsabsicht

Wie der Vorsitzende Richter Martin Rieder heute verkündete, muss der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter beabsichtigter schwerer Körperverletzung fünf Jahr ins Gefängnis.

Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts nicht. Dieser hatte siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Das Münchner Landgericht sah es dagegen als nicht erwiesen an, dass der Tat eine Tötungsabsicht zu Grunde lag.

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Keine Psychiatrie

Zudem würdigte der Richter das „überschießende Geständnis“ des Angeklagten. Rieder war davon überzeugt, dass der Grund für die Tat ein „sensitiver Beziehungswahn“ sei, der ihm auch von einem Psychiater bescheinigt wurde. “Er sah für sich keine Handlungsalternative”, so der Richter in seiner Begründung.

Allerdings reichte dies nicht aus, um die Haftstrafe in einer Psychiatrie abgelten zu können. Der Angeklagte wird die gesamte Zeit über in einer normalen Justizvollzugsanstalt verbringen. Mittlerweile bereut der Angeklagte seine Tat und hat sich auch bereits beim Opfer entschuldigt. Einer Therapie steht er zudem offen gegenüber.

Aktualisierung vom 17. April / 11:45 Uhr
Der Prozess vor dem Münchner Landgericht II wegen des Säureangriffs auf einen Mitarbeiter der Papierfabrik Louisenthal geht weiter. Nachdem am vergangenen Freitag das Opfer gehört wurde, werden nun weitere Zeugen vernommen. Ein endgültiges Urteil wird für diesen Freitag erwartet.

In Sitzungssaal B266 gab heute Morgen sein Geständnis zu Protokoll
Der Prozess vor dem Münchener Landgericht II dauert noch bis Freitag an

Der 45 jährigen Chemielaborant scheint sich von dem brutalen Angriff schon wieder einigermaßen erholt zu haben. Zumindest äußerlich sind die Spuren der Attacke bei ihm nicht mehr zu sehen gewesen, als er am Freitag in den Gerichtssaal trat.

Unmittelbar nach der Tat sah das noch ganz anders aus. Er habe noch versucht viel zu trinken, um die Lauge aus der Atemröhre zu bekommen, so das Opfer. Zudem hatten Helfer versucht, die Lauge abzuduschen.

Wie schuldfähig ist der Täter?

Auch der Messerangriff, der er nach eigener Aussage “als Schlag” wahrgenommen hatte, habe er zwar gespürt, aber keine großen Schmerzen verspührt. Dann setze seine Erinnerung aus, der Verdrängugnsprozess begann, so habe er das Eintreffen des Notarztes schon gar nicht mehr richtig mitbekommen. Aufgrund der erlittenen Verätzungen musste das Opfer mit einem Hubschrauber in die Unfallklinik nach Murnau geflogen werden.

Die Aussage des Chemielaboranten war dabei nur ein weiterer Schritt hin zur Urteilsverkünding. Auch zur Stunde geht die Verhandlung weiter. “Der Prozess dauert an, wir werden heute weitere Zeugen vernehmen”, so der Gerichtsbeisitzer auf Nachfrage.

Insbesondere bei der Beurteilung zur Schuldfähigkeit sei man immer angehalten, den Sachverhalt umfassend zu beleuchten. Zu dem über den Täter erstellten psychologischen Gutachten wollte er sich unterdessen nicht äußern. Ein Urteil wird an diesem Freitag erwartet.

Ursprünglicher Artikel vom 11. April 2013 mit der Überschrift: “Er hatte noch nicht genug gelitten”
Heute fand vor dem Münchner Landgericht II der erste Verhandlungstag gegen den Angeklagten statt. Dieser soll im vergangenen Juli einen Kollegen in der Gmunder Papierfabrik zuerst mit Lauge übergossen und dann mit einem Messer angegriffen haben.

Der Miesbacher gestand heute den Angriff, bestritt aber den Tötungsvorwurf. Dabei förderte er neue, grausame Details über die Tat zutage.

In der Papierfabrik Louisenthal ereignete sich im Juli 2012 die Tat

Als der Angeklagte Platz nimmt, sieht man ihm seine Tat überhaupt nicht an. Unauffällig wirkt er. Als ob er niemandem auf der Welt etwas zuleide tun könnte. Und auch er selber merkt während der Verhandlung an: „Ich bin nicht wirklich ein aggressiver Mensch.“

„Heimtückisch und grausam“

Doch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. So soll der 36-jährige Chemie-Ingenieur aus Miesbach den Angriff vom 11. Juli 2012 bereits Tage vorher geplant haben. Er hatte seinen Kollegen in der Gmunder Papierfabrik länger im Visier und hatte, so die Ausführung des Staatsanwaltes, die Tat „heimtückisch und grausam“ ausgeführt.

Als mögliches Motiv nannte dieser heute vor Gericht Rache für eine angeblich verletzende Äußerung des Opfers. So soll er dem Angeklagten gesagt haben, er solle sich doch um die Praktikantin kümmern, da er ja sowieso keine Freundin habe.

Angebliches Mobbing

Der Angeklagte widersprach jedoch dieser Version. Es habe in seinen Augen keinen konkreten Auslöser für die Tat gegeben. Vielmehr soll es die Summe aus mehreren Kränkungen gewesen sein, die ihn zu der Aktion getrieben hat. „Tröpfchen für Tröpfchen hat sich das Fass gefüllt“, so der Angeklagte. Und so sah er sich aus seiner Sicht einer Mobbingkampagne des Opfers ausgesetzt, der er nicht entfliehen konnte. Allerdings konnte er dem Gericht für seine Vermutungen keine konkreten Anhaltspunkte liefern.

Auch das Diktiergerät, welches der Angeklagte im Aufenthaltsraum angebracht hatte, um seine Kollegen zu belauschen, lieferte keine eindeutigen Beweise in diese Richtung. „Aus heutiger Sicht sehe ich das auch alles anders“, gab er in seiner Aussage zu Protokoll.

Lange Planung

Zum Ende hin habe sich der Mann nach eigenen Angaben immer weiter zurückgezogen. Sogar von seinen Nachbarn und privaten Bekannten fühlte er sich verfolgt. „Der Gedanke, meinem Kollegen etwas anzutun, hat mich von meinen Suizidgedanken abgelenkt“, erklärte der 36-Jährige.

Papierfabrik Louisental Quelle: Archivbild
Papierfabrik Louisental Quelle: Archivbild

Und so hatte er sich eines Tages aus dem hauseigenen Bestand der Firma Natriumpellets besorgt und sie über eine Woche vor der Tat in Wasser aufgelöst, sodass eine ätzende Natronlauge entstand. Später gab er dann noch Isopropanol dazu, weil er glaubte, dies sei „zweckdienlich, um die Haut besser zu verletzen“.

Das Opfer überrascht

Zudem deponierte er ein zuvor gekauftes Messer zusammen mit der vorbereiteten Natronlauge in einem Schrank und wartete auf eine günstige Gelegenheit, die sich im Rahmen einer internen Schulung schnell ergeben sollte. Denn dadurch waren die meisten Kollegen des Opfers nicht da, sodass sich der Rosenheimer nahezu allein im Büro befand. Der Angeklagte ergriff diese Gelegenheit sofort. Die ätzende Flüssigkeit durch zwei Blätter Papier verdeckt, trat er an das Opfer und rief diesen beim Namen.

Als der 45-Jährige sich umdrehte, schüttete der Täter ihm unvermittelt den gesamten Inhalt des Bechers über Gesicht und Oberkörper. Das Opfer schluckte dabei einen Teil der Lauge und erlitt schwere Verätzungen auf der Haut und im Rachenraum. Doch damit war der Angriff noch nicht zu Ende, und zwar, wie der Angeklagte angab, weil sich der Angegriffene nicht so verhielt, wie er sich das ausgemalt hatte:

„Ich dachte, dass er mich entweder angreift oder vor Schmerzen zu Boden geht. Doch stattdessen stand er auf und fragte mich: ,Spinnst du?‘ Da merkte ich, dass ihm die Lauge zwar etwas ausmacht, aber nicht viel. Also nahm ich das Messer und stach zu. Er hatte noch nicht genug gelitten.“

Allerdings betonte der Mann heute vor Gericht, dass er nicht die Absicht gehabt habe, seinen verhassten Kollegen umzubringen. „Ich habe extra weiter unten gezielt, weit weg von Herz und Lunge“, so der Beschuldigte.

Dennoch musste er zugeben, dass er sich einen Moment der Genugtuung nicht verkneifen konnte. Er habe zu ihm gesagt: „Das ist die Quittung für das, was du die letzten Jahre hier veranstaltet hast.“

„Die Konsequenzen waren ihm bewusst“

Wäre der Angeklagte im Anschluss nicht von einem flüchtenden Azubi, der sich ebenfalls im Raum befunden hatte, abgelenkt worden, hätte er seine geplante Tat womöglich zu Ende gebracht. So jedoch verfolgte er den Flüchtenden, ehe dieser sich in einem angrenzenden Büro in Sicherheit bringen konnte.

Der Angeklagte gab an, dass er sich daraufhin die Hände wusch und einer Kollegin sagte, sie solle Polizei und Krankenwagen rufen. Auf ihre irritierte Nachfrage antwortete er: „Ich habe etwas sehr Dummes gemacht.“ Dann schloss er sich mit dem Messer in seinem Büro ein und wartete darauf, dass die Polizei ihn festnimmt.

musste sich heute vor dem Münchner Landgericht verantworten
Sieben Prozesstage sind vor dem Münchner Landgericht angesetzt

Die Staatsanwaltschaft gab an, dass der Angeklagte sich der Konsequenzen seiner Tat voll und ganz bewusst war. „Er hatte bereits eine Tasche für die Untersuchungshaft gepackt und auf seinem Computer Hinweise zu seiner Befragung hinterlassen“, erklärte der Staatsanwalt am heutigen ersten Prozesstag. Zudem wusste der Täter offenbar, dass die Büros die ganze Zeit per Video überwacht werden.

Der schwer attackierte 45-Jährige überlebte den Angriff damals mit lebensgefährlichen Verletzungen. Mittlerweile hat dieser vom Täter 10.000 Euro Schmerzensgeld und eine schriftliche Entschuldigung erhalten. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Angeklagte wegen des offensichtlichen Verfolgungswahns nur eingeschränkt schuldfähig war. Das Urteil des Münchner Landgerichts wird für die kommenden Wochen erwartet.

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