Einzig Landrat Jakob Kreidl überraschte in einem ausführlichen Gespräch und sieht sich weiterhin im Recht. Durch die Anstellung seiner Frau, so Kreidl, habe er dem Staat höhere Kosten erspart.
Gute Miene zum bösen Spiel machte Landrat Jakob Kreidl am vergangenen Sonntag beim Patronatstag in Gmund. Dabei muss die Belastung für den amtierenden Miesbacher Landrat derzeit immens sein. Erst gibt Kreidl Anfang April seinen Doktortitel wegen „evidenter Schwächen“ in der Doktorarbeit zurück. Und nun steht er erneut im Fokus der Kritik.
Nach einer am Freitag veröffentlichten Liste hatte der 60-Jährige bis zu seinem Ausscheiden als Landtagsabgeordneter im Jahr 2008 seine Ehefrau 14 Jahre lang als persönliche Mitarbeiterin angestellt. 1.500 Euro netto erhielt Elisabeth Kreidl für diverse Tätigkeiten, die Kreidl am Freitag folgendermaßen beschrieb: „Umfangreicher Telefondienst, die Vermittlung von Terminen für Petenten und Antragsteller, die Informationsbeschaffung für Vorträge und Reden sowie die Erledigung aller anfallenden Schreibarbeiten.“
Günstiger als mit einem Fremdarbeiter
Trotz des Drucks zeigte sich Jakob Kreidl weiterhin gesprächsbereit. Dabei blieb er auch nach kritischem Nachfragen bei seinem Standpunkt, dass der Vorgang an sich rechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei. „In einem Rechtsstaat muss man auch rechtlich einwandfreie Vorgänge tun dürfen“, so Kreidl. Zudem ist der CSU-Politiker der Meinung, er habe der öffentlichen Hand damit sogar einen Gefallen getan.
„Ich glaube, die Lösung, meine Frau in meinem Stimmkreisbüro zu beschäftigen, war eine gute Lösung. Das war bestimmt kostengünstiger, als wenn ich Fremdarbeiter in der Morgens- und Abendszeit hätte beschäftigen müssen.“
Auch dafür, dass sich seine Frau in der fünfmonatigen voll bezahlten Übergangsphase nicht nach einem neuen Job umgesehen habe, hat der Landrat eine Erklärung. Die Regelung sollte es den Mitarbeitern der Landtagsabgeordneten eigentlich ermöglichen, eine neue Anstellung zu finden, ohne dass sie in ein „finanzielles und sozialversicherungspflichtiges Loch“ fallen. Die Gefahr bestand bei Elisabeth Kreidl zwar nicht. Nichtsdestotrotz sei seine Frau in dieser Zeit voll beschäftigt gewesen. Sie habe beispielsweise Anfragen abgearbeitet und Schriftstücke verfasst.
„Viele Bürger hatten damals noch gar nicht realisiert, dass ich aus dem Amt geschieden bin.“
Zudem sei dies ja kein Vorgang gewesen, den er als Abgeordneter beantragt hätte. Das sei einfach die gesetzliche Regelung gewesen. Nach Abschluss ihrer Tätigkeit in Kreidls Stimmkreisbüro sei sie im Übrigen aus dem Berufsleben ausgeschieden. „Meine Frau arbeitet nicht mehr“, wie der Landrat freimütig zugibt.
Gemeinderat hat letztes Wort
Unterdessen zeigten sich einige Tal-Bürgermeister, angesprochen auf das Thema, dünnhäutig und kritisierten generell unsere Anfrage. Der Tegernseer Bürgermeister Peter Janssen brachte das aus seiner Sicht mit den Worten „Iihre Methode, ohne Anhaltspunkt einfach pauschal einen Verdacht zu unterstellen und ihn dann widerlegen zu lassen, ist unterste Schublade“ auf den Punkt.
In kurz gehaltenen Antworten wurde unter anderem auf die gängige Praxis verwiesen, dass in Kommunen ausschließlich der Gemeinderat über die Bestellung von Mitarbeitern entscheide. Einzig der Rottacher Bürgermeister Franz Hafner erklärte seine Sicht der Dinge:
„Mir ist kein vergleichbarer Fall auf kommunaler Ebene bekannt. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, da bei den Gemeinden üblicherweise weder Bürgermeister noch Gemeinderäte zusätzliches Geld bekommen, mit dem sie irgendwen beschäftigen könnten. Einstellungen von Personal sind bei uns ausschließlich der Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten.“
Alle Bürgermeister betonten darüber hinaus, dass keine Verwandten in ihren jeweiligen Verwaltungen arbeiten beziehungsweise gearbeitet haben. Und auch Alexander Radwan, aktuell Mitglied des Bayerischen Landtages, bekräftigte in einer telefonischen Rückmeldung, dass bei ihm zu keiner Zeit Familienangehörige beschäftigt waren. „Sonst würde ich ja auf einer der Listen stehen.“
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