Küppers letzte Chance

Wie berichtet, hat Jungunternehmer Markus Hoppe Gegenwind bekommen. Der Waakirchner Rainer Küppers hat Einwände gegen die geplante Brauerei vorgelegt. Welche das sind und was das für Hoppe bedeutet.

300 Quadratmeter dieser noch freien Fläche am Ortseingang von Waakirchen, auf der Hoppes Brauerei gebaut werden soll, möchte Rainer Küppers kaufen.

Direkt am Ortseingang von Waakirchen soll die Brauerei von Jungunternehmer Markus Hoppe gebaut werden, auf einer bisher noch unbebauten Fläche von rund 3.400 Quadratmetern. Seit 2013 hatte der 27-Jährige nach einem Grundstück gesucht und schließlich – mit vermittelnder Unterstützung der Gemeinde – gefunden.

Im Januar stimmte der Waakirchner Gemeinderat dann einstimmig für das Bauvorhaben. Vom Landratsamt hatte Hoppe sich vorab die Baugenehmigung für das im Außenbereich liegende Grundstück eingeholt. Weil er auch schon im Vorfeld Gespräche mit Anwohnern geführt hatte, räumte er mit einem Boden- und Schallgutachten deren Bedenken hinsichtlich Lärm und Immissionen aus. Dafür investierte er 10.000 Euro.

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Hoppe bekommt Gegenwind

Mit der Baugenehmigung ging gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplans einher. Der Gemeinderat beschloss, den bis dato als reine Landwirtschaftsfläche genutzten Grund in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern. In diesem Änderungsverfahren befinde man sich gerade, erklärt Waakirchens Amtsleiter Christoph Marcher.

Ebenso wie in der Aufstellung des Bebauungsplans. Die zweite öffentliche Auslegung erfolgte im Juli. Theoretisch hätte Hoppe im September/Oktober mit dem Aushub für seine Brauerei beginnen können, wenn nicht Rainer Küppers im August ein Schreiben mit Einwänden gegen das Vorhaben an die Gemeinde geschickt hätte (wir berichteten).

Um was geht’s wirklich?

Doch welche Einwände hat Küppers, dessen Grundstück direkt an das von Hoppe gekaufte Grundstück grenzt? Mit der Bitte, das Schreiben einsehen zu dürfen, erklärt uns Marcher, die Gemeinde wolle die Einwände erst in der nächsten Gemeinderatssitzung am 19. September öffentlich darlegen und besprechen.

Nur soviel ist aus ihm „herauszukitzeln“: Es gehe im Grunde um die „richtige Gebietsbezeichnung“, um eine neue Bewertung der Nachbargrundstücke sowie um damit verbundene Immissionswerte und das Einhalten von Abstandsgrenzen. Dafür sei eventuell eine juristische Einschätzung oder ein neues Gutachten nötig.

Markus Hoppe hat schon alles genau geplant – am 19. September entscheidet sich, ob und wann er mit dem Bau seiner Brauerei beginnen kann.

Auch Rainer Küppers möchte sich zunächst nicht öffentlich äußern und verweist auf die Sitzung im September. Markus Hoppe indes erklärt, Küppers ginge es vor allem darum, dass er einen Teil des Grundstücks gerne selbst gekauft hätte. Genauer gesagt 300 Quadratmeter. Wäre er aber auf den Deal eingegangen, so teilt Hoppe telefonisch mit, hätte er seinen Gastronomiebetrieb verkleinern müssen.

Deshalb bot er Küppers als Kompromiss 100 Quadratmeter an. Doch der habe „alles oder nichts“ gewollt. Sollte Hoppe ihm dagegen die gewünschten 300 Quadratmeter abtreten, so wäre er bereit, auf alle Einwände zu verzichten, wie er dem Jungunternehmer in einem Schreiben mitteilte. Hoppe sieht deshalb in den Einwänden eine „klassische Verzögerungstaktik“.

Mündliche Vereinbarung bestehe seit 25 Jahren

Wir fragen erneut bei Rainer Küppers nach. Bislang werde die von Hoppe angestrebte Fläche, exakt 3.435 Quadratmeter, rein landwirtschaftlich genutzt, sagt er. Am Telefon bestätigt Küppers, die an sein Wohngrundstück unmittelbar angrenzende Teilfläche von ungefähr 300 Quadratmetern schon seit langem kaufen zu wollen. „Das ist seit mehr als 20 Jahren mit dem Grundstückseigentümer, einem Landwirt, so abgesprochen.”

Der Landwirt habe dies spätestens im letzten Jahr auch Markus Hoppe und der Gemeinde mitgeteilt und bestätigt, erklärt Küppers. Auch das Landratsamt habe diese Vereinbarung zur Kenntnis genommen. Außerdem beinhalte die Absprache auch ein gemeinsames Geh- und Fahrtrecht in der Zufahrt.

Bereits im November habe Hoppe das Gespräch mit ihm gesucht und sein Konzept vorgestellt, so Küppers. “Wir haben Herrn Hoppe angeboten, bei normaler Umsetzung dieser Ideen keine Einwände gegen das Projekt vorzubringen. Vorausgesetzt, wir können die mit dem Verkäufer verabredeten 300 Quadratmeter erwerben.” Hoppe habe dieses Angebot aber abgelehnt, auch später wieder. Er ignoriere einfach die bestehende Absprache, so Küppers, und plane weiter wie gehabt.

Jetzt will man davon nichts mehr wissen.

Grundsätzlich befürworte er das Projekt von Hoppe, so Küppers. Die ungefähr 300 Quadratmeter sollen lediglich den nötigen Abstand schaffen. Sie wären „ein guter Puffer“. Zumal Hoppe dafür nur knapp neun Prozent seiner Gesamtfläche „opfern“ müsste, wie Küppers erklärt. Ob Hoppe die Fläche wirklich brauche, wisse er nicht. „Er behauptet es. Seine Pläne zeigen dort sechzehn Stellplätze.” Sie würden unmittelbar an das Wohngrundstück von Küppers grenzen, seien aber gleichzeitig am weitesten entfernt von Biergarten, Gaststätte und Hoppes Wohnung, so Küppers.

Baubeginn im Frühjahr?

Wir kontaktieren Bauamtsleiter Christoph Marchert erneut: „Von einer Vereinbarung ist mir nichts bekannt, aber ich bin auch noch nicht allzu lange bei der Gemeinde.“ Von der Absprache sei die Gemeinde allerdings nicht betroffen, denn das sei ausschließlich eine Sache zwischen privatem Verkäufer und Käufer.

Hoppe, der sein Vorhaben bislang aus dem Vermögen seiner eigenen Marke „Hoppebräu“ finanziert, kostet ein erneutes Gutachten um die 4.000 Euro. 3.500 Euro hat er bereits für ein Umweltgutachten ausgegeben, für das Bodengutachten zahlt er 7.000 Euro. Allein 9.000 Euro stellt ihm die Gemeinde in Rechnung. „Wir haben alles rechtlich prüfen lassen“, so Hoppe. Das Projekt sei wasserdicht, betont er. Er hofft jetzt auf einen Baubeginn im Frühjahr, während Küppers weiterhin auf ein Stück Land hofft.

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