Neue Abgrabungen: Horst muss Bauarbeiten einstellen

Seit 2013 liegt Peter Horst mit den Behörden im Clinch. Sein Anwesen in Dürnbach wollte er in eine Asyl-Unterkunft umbauen – Gemeinde und Landratsamt waren dagegen. Doch der Gmunder Rechtsanwalt fing trotzdem an zu bauen und zog daraufhin mehrmals vor Gericht. Bislang ohne Erfolg. Trotzdem gehen die Arbeiten weiter.

Noch immer gleicht Horsts Anwesen in Dürnbach einer Baustelle.

Der Rechtsanwalt Peter Horst bot 2013 an, auf seinem 2.900 Quadratmeter großen Anwesen in der Mühlthalstraße in Dürnbach zwanzig bis dreißig Flüchtlinge unterzubringen. Doch der Widerstand der Nachbarn war zu groß, sodass die Gemeinde auf einer Nutzung als Wohngebäude bestand.

Eine Nutzung als Sammelunterkunft lehnten die Gmunder strikt ab. Horsts Bauantrag scheiterte, doch der Anwalt beschloss daraufhin, sein Haus ohne Genehmigung umzubauen. Die Gemeinde reagierte mit einer Veränderungssperre und schloss eine grundsätzliche Nutzung für soziale Zwecke aus. Der Rechtsstreit zwischen den Parteien begann.

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Verwaltungsgericht München vor Ort

Seitdem kam es immer wieder zu neuen Bauanträgen, Gesprächen und Gerichtsterminen. Die Kommunikation sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form würde einen ‘besonderen’ Platz im Landratsamt einnehmen, sagt Pressesprecher Birger Nemitz: “Die Aktenordner nehmen mittlerweile mehrere Regalmeter im Amt ein.”

Im September 2016 reichte Peter Horst zuletzt einen Bauantrag ein. Diesmal sollten zwei Wohnhäuser mit je sechs Wohnungen und einer Größe von je 122 Quadratmetern entstehen. Auch hier ging die Gemeinde davon aus, dass Horst eine Sammelunterkunft statt einfacher Wohngebäude plant. Der Antrag scheiterte abermals, da die Gemeinde die Nutzung für soziale Zwecke bereits vorher strikt ausgeschlossen hatte.

Horst ließ sich davon allerdings nicht beirren. Er hatte bereits begonnen, Abgrabungen an seinem Anwesen durchzuführen, um das Untergeschoss bewohnbarer zu machen. Die Gemeinde war nicht begeistert und wies den Rechtsanwalt an, die Löcher wieder zuzuschütten. Bereits 2015 gab es wegen der Abgrabungen einen Vor-Ort-Termin des Münchner Verwaltungsgerichtes. Man einigte sich: anstatt der Abgrabungen sollte eine Kellertreppe für Zugang und mehr Licht sorgen.

Fast alle Verhandlungen verloren

Zwischenzeitlich passierte auf dem Grundstück nichts. Stattdessen zog Horst vor Gericht und verklagte die Gemeinde Gmund wegen ihrer Gestaltungssatzung. Im Januar 2017 kam es zu einem weiteren Vor-Ort-Termin des Münchner Verwaltungsgerichts. Dabei sollte entschieden werden, ob die Arbeiten an Horsts Haus nun rechtens sind oder – wie es Gemeinde und Landratsamt sehen – eben nicht. Doch wer nicht zu dem Gerichtstermin erschien, war Peter Horst selbst.

Am 11. Januar dieses Jahres fällte das Münchner Verwaltungsgericht in Abwesenheit des Rechtsanwalts ein Urteil: Die Klagen wurden in allen drei Fällen abgewiesen. Eine gute Entscheidung, wie Landratsamtssprecher Birger Nemitz findet:

Die drei Urteile der Richterin waren alle vollumfänglich in unserem Sinne.

Daraufhin stellte Horst einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Der „Antrag auf Richterablehnung“ wurde am 16. Januar mit der Begründung abgelehnt, Horst habe den Antrag erst nach Niederlegung der Entscheidung gestellt und damit zu spät.

Erneutes Bauverbot vom Landratsamt

Seither ist es einigermaßen still geworden um das Anwesen in Dürnbach. Wie die Gmunder Bauamtsleiterin Christine Wild mitteilt, hätten seitdem auch keine Gespräche mehr stattgefunden. „Es wurde auch kein neuer Bauantrag gestellt.“ Allgemein sei, so Wild, nun auch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde zuständig.

Ein Mitarbeiter des Landratsamtes wiederum stellte jüngst bei einer erneuten Ortsbesichtigung am 16. August in Gmund fest, dass auf einer Länge von mehr als zwei Metern Natursteinmauern errichtet wurden. Mündlich wurde Horst noch am gleichen Tag aufgefordert, den Bau einzustellen. In einem schriftlichem Bescheid vom 30. August 2017 sei das Bauverbot ausführlich begründet worden, so Nemitz.

Fast genau einen Monat ist es nun her, dass das Landratsamt eine Baueinstellung für die nicht genehmigten – und nicht abgeschlossenen – Arbeiten (Geländeabgrabungen, sowie Stützmauern und Pflasterarbeiten) auf Horsts Grundstück ausgesprochen hat. In dem Bescheid wird die „sofortige Einstellung aller Bauarbeiten an der Westseite des Hauses“ angeordnet.

Was passiert, wenn Horst das Bauverbot ignoriert?

Sollte sich der Gmunder Rechtsanwalt dieses Mal nicht an die Vorgabe halten, gibt es nach Aussage des Landratsamtes drei Möglichkeiten:

1. Horst selbst macht den Bau wieder rückgängig
2. Die Behörde gibt einen Abriss für die Schwarzbauten in Auftrag und stellt dem Eigentümer den Aufwand in Rechnung.
3. Der Bau wird mit oder ohne Vorgaben geduldet oder nachträglich genehmigt.

„Wir hatten Herrn Dr. Horst bei dem jüngsten persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass definitiv keine Notwendigkeit besteht, hier Wohnraum für Asylbewerber zu schaffen”, betont Nemitz abschließend. Das Landratsamt Miesbach jedenfalls werde diesen Wohnraum nicht anmieten, da derzeit kein Bedarf bestehe. Der Gmunder Rechtsanwalt war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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