Zweimal schon musste Richterin Cornelia Dürig-Friedl vom Münchner Verwaltungsgericht auf den Hof des Wiesseer Landwirts Josef Höß kommen. Der Cousin des Wiesseer Bürgermeisters hatte sich auf seinem Anwesen in der Sterneggerstraße 12 ein Gebäude errichtet, von dessen Sinn und Zweck das Landratsamt überhaupt nicht überzeugt war.
Im Mai 2011 wurde daraufhin ein sofortiger Baustopp für das als Viehunterstand gedachte Gebäude verhängt. Höß baute trotzdem weiter, zog parallel dazu vor das Bayerische Verwaltungsgericht – und verlor. Der 20.000 Euro teure Stadl blieb trotzdem stehen. Im April 2012 erklärte der Landwirt, er wolle den Stadl nun als Lagerstätte für Brennholz nutzen.
Zweimal Nein – vielleicht doch ein Ja?
Sodann wurde die landwirtschaftliche Notwendigkeit geprüft. Im August 2013 erklärte das Bayerische Landesamt für Landwirtschaft schließlich, dass eine Genehmigung zum Zwecke der Holzlagerung nicht zu rechtfertigen sei. Wieder forderte das Landratsamt den Landwirt auf, den Stadl zu beseitigen. Höß klagte noch einmal – und scheiterte erneut. Der Stadl blieb.
Am 1. Oktober 2014 kam Cornelia Dürig-Friedl erneut auf den Hof in der Sterneggerstraße. Dieses Mal lieferte der Landwirt eine andere Nutzungsidee: Er plane einen Laufstall für seine Hühner, die er demnächst auf 200 erhöhen wolle. Außerdem werde er eine Hackschnitzelheizung samt Lagerraum sowie einer Wohnung für den Hofnachfolger errichten, und dafür bräuchte er eben Platz.
Höß erzielt Kompromiss
Die Pläne für den Laufstall hätten die Behörden schon vorliegen. Die Richterin bemängelte das unzureichende, betriebswirtschaftliche Konzept. Ihr Urteil: „Der Schuppen muss weg.“ Erstens stünde er im Außenbereich und zweitens sei eine Rentabilität der Investitionen nicht zu erkennen.
Höß legte Berufung ein und beantragte knapp zwei Jahre nach dem Urteil eine Vergrößerung des Stadls um das Doppelte. Inzwischen haben das Landratsamt und das Amt für Landwirtschaft einen Kompromiss ausgearbeitet: Ein Stadl muss weg, dafür darf Höß an den anderen Stadl ein Gebäude anbauen.
“Sind wir denn deppert?”
Genehmigungsfähig seien die Gebäude dann, so entschied das Landratsamt, wenn a) der Laufstall mit entsprechender Giebelausrichtung (Ost-West) nachgebessert wird und b) der Saustall in die Tenne kommt. Doch gestern musste der Wiesseer Bau- und Umweltausschuss noch über den Bauantrag von Laufstall, Schweinestall und Anbau des Hackgutstadls entscheiden.
„Wozu sitzen wir hier?“, wollte ein etwas verärgerter Fritz Niedermaier (Wiesseer Block) wissen. Laut Gerichtsbeschluss sollte der Stadl entfernt werden. Jetzt wird der eine abgebaut und einfach woanders hingestellt. „Ich zieh` mir den Schuh nicht an. Sind wir denn deppert?“ wollte Niedermaier von seinen Sitzungskollegen wissen.
Lösung in Sicht
Kurt Sareiter (CSU) beschwichtigte: „Ich sehe keinen Grund, warum wir die Genehmigung des Landratsamtes anzweifeln sollten, wenn mit dem Kompromiss der jahrelange Rechtsstreit beendet ist.“ Er vertraue der Beschlussvorlage und sei deshalb damit einverstanden, betonte Sareiter. So gebe es wenigstens eine Lösung.
Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block) wies darauf an, dass auf jeden Fall die Reihenfolge eingehalten werden müsse. Ein Stadl-Neubau dürfe erst nach Abriss des alten Stadls erfolgen. Florian Sareiter (CSU) gab zu bedenken, dass der Landwirt in eine der „schönsten und sensibelsten“ Bereiche von Alt-Wiessee baue. Das müsse man Josef Höß klarmachen. Solche Laufställe seien zwar „alles andere als schee“, erklärte Sareiter die Zwickmühle, würden aber nun einmal zur Landwirtschaft dazugehören.
Martini kann’s nicht fassen
Robert Huber (SPD) stand dem Bauvorhaben ebenfalls positiv gegenüber. Auch für ihn stand fest: „Hier wird in ein landwirtschaftliches Unternehmen investiert. Das befürworte ich.“ Er könne nur hoffen, so Huber, dass der Laufstall vernünftig werde. Für die Zukunft wünsche er sich allerdings eine bessere Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und mehr Vorab-Gespräche. Klaudia Martini (SPD) gefiel die plötzlich aufkeimende positive Gesinnung gar nicht:
Morgen kommt noch eine Putenzucht dazu und übermorgen eine Hühnerzucht. Solange das Grundstück ausreicht, könnte es doch noch unendlich so weitergehen.
Hier hätte das Amt für Landwirtschaft eine Bringschuld gegenüber dem Bauamt. Sie könne dem Antrag nicht zustimmen. Auf ihre Frage an Bauamtsleiter Helmut Köckeis, ob man denn vom Landratsamt Bescheid bekäme, sobald der Vergleich abgehandelt und erledigt sei, antwortete dieser: „Momentan ruht das Verfahren, weil noch kein Betriebskonzept vorliegt.“
Mit 6:3 Stimmen genehmigte der Bauausschuss schließlich den Neubau eines Laufstalls, eines Schweinestalls und den Anbau eines Hackgutstadls. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass
a) ein vom Amt für Landwirtschaft schlüssig bestätigtes Betriebskonzept vorliegt
b) ein alter Stadl vorher abgebaut wird
c) sich die Gebäude in die nähere Umgebung einfügen.
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