Genditzkis allerletzter Strohhalm

Wegen Mordes an der 87-jährigen Rottacherin Lieselotte Kortüm sitzt Manfred Genditzki lebenslänglich im Gefängnis. Zu Unrecht? Zweifel am Schuldspruch rollten das Verfahren wieder auf. Doch dann waren die finanziellen Mittel aufgebraucht…

Der verurteilte Manfred Genditzki vor dem Landgericht München II / Quelle: Süddeutsche Zeitung

„Für die Schuld Manfred Genditzkis gibt es keinen Beweis. Für die Tat, die man ihm zur Last legt, gibt es kein Motiv. Und es gibt viele Indizien dafür, dass der angebliche Mord in Wirklichkeit ein häuslicher Unfall war.“ So schreibt der Gerichtsreporter der Süddeutschen Zeitung, Hans Holzhaider, über den sogenannten Rottacher Badewannen-Mord.

Manfred Genditzki wurde trotzdem zu lebenslanger Haft verurteilt: “Im Zweifel gegen den Angeklagten“, so Holzhaiders Vorwurf gegen die Justiz. Der inzwischen 56-jährige Genditzki soll am 28. Oktober 2008 die 87-jährige Rottacherin Lieselotte Kortüm in der Badewanne ihrer 3-Zimmer-Wohnung in der Steinfeldstraße 2 erschlagen haben.

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Bis zuletzt bestritt Manfred Genditzki die Tat. Als Hausmeister hatte er sich jahrelang um die Rentnerin gekümmert – ihre Wäsche gewaschen, Frühstück gemacht und die Einkäufe erledigt. Zunächst ging die Kripo in Miesbach von einem Unfall aus, von einem unglücklichen Sturz als Todesursache.

Die Motiv-These der Staatsanwaltschaft: Habgier

Weil zwei Miesbacher Polizisten bei der Haushaltsauflösung jedoch feststellten, dass eine größere Summe Geld fehlte, wurden dem Angeklagten plötzlich Mordabsichten unterstellt. Zwei Hämatome im Kopfinneren der alten Dame deuteten für den damaligen Gutachter auf einen gewaltsamen Tod hin.

Am 12. Mai 2010 verurteilte das Münchner Landgericht den damals 50-jährigen Manfred Genditzki zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Bundesgerichtshof hob jenes Urteil im Januar 2011 auf und verwies zurück ans Landgericht. In einem zweiten Prozess verurteilte das Landgericht München II Genditzki am 17. Januar 2012 erneut zu lebenslanger Haft.

Eine Revision gegen diesen zweiten Schuldspruch scheiterte beim Bundesgerichtshof. Die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick kämpft bis heute um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Doch um Genditzkis Unschuld beweisen zu können, braucht sie neue Tatsachen und Beweise, vor allem aber Geld, um die Gutachter finanzieren zu können.

Ein Hoffnungsschimmer für Genditzki

Zusammen mit der Rechtsanwältin Dagmar Schön startete sie deshalb im vergangenen Jahr einen Spendenaufruf. Auf Nachfrage teilt sie nun mit, dass inzwischen so viele Spenden eingegangen seien, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden konnte. Eine genaue Summe wollte sie nicht nennen. Für die Anwaltskosten habe es leider nicht gereicht, sagt sie, sodass sie nach wie vor pro bono an dem Fall arbeite.

Jetzt warte man auf das Ergebnis der Gutachten, um das Verfahren wieder aufnehmen zu können. Obwohl mehrere Gutachter im Nachhinein bestätigt hatten, dass die Hämatome im Kopf der alten Dame ein völlig unauffälliger Befund waren, werde es schwierig werden, so Rick, den Befund des ersten Gutachters, der von „stumpfer Gewalt“ ausging, zu widerlegen.

Wenn ein Gerichtsmediziner einmal etwas gesagt hat, nützt es nichts, wenn andere das Gegenteil sagen.

Selbst ein von der Staatsanwaltschaft bestellter Gutachter ging zunächst von einem Badewannensturz aus, so Rick. Erst später soll er auf Veranlassung der Polizei seine Ansicht geändert haben. Manfred Genditzki sei dennoch guter Dinge, sagt sie. Erst letzte Woche habe sie ihn besucht. Er freue sich über die Unterstützung. Immerhin ist sie sein allerletzter Strohhalm.

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