Vor gut zwei Jahren – im Dezember 2014 – erstand Schlagersänger „Bernie Paul“ das 36-Zimmer-Hotel Waltershof im Malerwinkel in Rottach-Egern. Geblieben ist er nicht. Dagegen hinterließ der Schlagersänger einen „Renovierungsstau“, der ihn vermutlich Millionen gekostet hätte.
Inzwischen befindet sich das Hotel im Besitz der Rodex Haus- und Grundverwaltungs GmbH. Am 1. Dezember 2016 wurde es an die Rottacher S+K Hotel- und Gaststättenbetriebs GmbH verpachtet, und ist seit nunmehr gut einem Jahr unter der Führung von Gabriele Krauß und Robert Schögler.
Gebuchtes Zimmer war nicht mehr frei
Im Juli vergangenen Jahres – also noch bevor die beiden die Hotelleitung übernommen hatten, buchte Georgina S. aus Niedersachsen für sich und ihre zwei Freundinnen in der Zeit vom 18. bis 22. August ein Familienzimmer mit zwei Schlafräumen und zwei Bädern. Der Preis: 349 Euro pro Nacht.
Bei Anreise teilte man den drei Damen jedoch mit, dass das gebuchte Zimmer mit Seeblick aufgrund eines Buchungsfehlers nicht zur Verfügung stünde. Als Alternative bot man ihnen ein anderes Familienzimmer an. Dieses war jedoch – entgegen ihrer Reservierung – mit nur einem Badezimmer ausgestattet.
Vom Waltershof ins Bachmair
„Man hat uns in ein Loch gesteckt“, teilt Georgina S. der TS telefonisch mit. Es habe „gestunken“, sei „alt und feucht“ gewesen und „nass“. Und sie fügt hinzu:
Ich schlafe doch nicht schlechter als zuhause.
Schließlich verließen alle Drei das Hotel und verbrachten die Nacht im Hotel Bachmair in Weissach, in dem sie ein Doppelzimmer und ein Einzelzimmer bewohnten. Den entstandenen Mehraufwand durch den Hotelwechsel in Höhe von 753 Euro stellte Georgina S. dem Hotel in Rechnung. Der damalige Pächter und Betreiber des Hotels – die Hotel Tec GmbH – vertreten durch dessen Geschäftsführer Walter Eichel, weigerte sich, zu zahlen.
Hotel weist Klage zurück
Man habe den Damen drei alternative Zimmer angeboten, die sie allesamt abgelehnt hätten, so die Begründung. Woraufhin die Damen erklärten, dass nicht drei, sondern nur ein Alternativzimmer angeboten wurde. Und das wiederum sei ebenfalls „unzumutbar“ gewesen.
Weil sie kein Geld sah, klagte die Urlauberin. Im April kam es zur ersten Verhandlung. Bei der zweiten Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht am 25. Juli dieses Jahres beantragte die Beklagte, die Klage abzuweisen. Man zweifelte an, dass die Unterkunft im Hotel Bachmair pro Tag Mehrkosten in Höhe von 251 Euro verursacht habe. Zudem gab der Mitarbeiter, der den Damen das Alternativzimmer bei Anreise angeboten hatte, zu Protokoll, die Zimmer seien alle im Jahr 2015 renoviert worden, hätten also gar nicht “unzumutbar” gewesen sein können. Man hätte sich lediglich an dem zweiten fehlenden Badezimmer gestört.
Die Beklagte muss für entstandene Mehrkosten aufkommen
Aber die Klägerin gibt nicht nach: Laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels hätte sie Anspruch auf Schadenersatz. Das Urteil des Gerichts fiel dann auch zu ihren Gunsten aus: Das Hotel muss an die Klägerin 753 Euro zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent.
Laut Gerichtsbeschluss bestanden „keine Zweifel an der Höhe der für die alternativen Zimmer entstandenen Mehrkosten“. Doch dieses Mal ist es die Geschäftsführung des Hotels, die sich das nicht gefallen lässt. Sie geht in Berufung. Das nächste Treffen wird wohl vor dem Münchner Landgericht stattfinden. Die Urlauberin ist erschüttert: „Das darf doch alles nicht wahr sein. Ich will meine 753 Euro haben.“
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