Kurz vor der geplanten Eröffnung der neuen Kaltenbrunn-Bar “K1411” erhielt Michael Käfer die Hiobsbotschaft: Die Genehmigung verzögert sich. Zwei Wochen werde die Bearbeitung des Konzessionsantrages wohl noch dauern, so hieß es seitens des Landratsamtes (wir berichteten).
Damit hatten die vier Herren – K1411-Betriebsleiter Guido Perrey, Kaltenbrunn-Betreiber Michael Käfer, Kaltenbrunn-Geschäftsführer Maximilian Hartberger und Barchef André Kruft – nicht gerechnet. Standen sie doch schon gut vorbereitet in den Startlöchern. Also musste die für den 13. Oktober geplante und bereits organisierte Eröffnung verschoben werden.
Genehmigung verzögert sich
Bis dahin waren alle davon ausgegangen, dass das Landratsamt für die Erteilung der Genehmigung lediglich wenige Wochen brauchen würde. Schließlich seien weder bauliche Veränderungen nötig gewesen, noch habe man Parkplätze nachweisen müssen, teilte Käfer im Oktober mit.
Der Vorgang würde beim Abwasserzweckverband festhängen, so die damalige Begründung für die Verzögerung. Dort wiederum erklärte man kurze Zeit später, man könne nicht nachvollziehen, warum die Bar noch nicht eröffnet habe. Eine Stellungnahme sei längst beim Landratsamt abgegeben worden.
Generelle Freigabe lag vor – aber mit Auflagen
Landratsamtsprecher Birger Nemitz gab an, der Kaltenbrunn-Antrag sei erst kurz vor der geplanten Bar-Eröffnung, und zwar am 10. Oktober, schriftlich im Landratsamt eingegangen. Zusammen mit dem Eröffnungswunschtermin, den die Macher selbst auf den 9. November festgesetzt hätten. Eine Genehmigung seitens des Landratsamtes sei daraufhin für den 8. November ausgesprochen worden.
Doch noch am 24. November beteuerte Kaltenbrunn-Geschäftsführer Maximilian Hartberger, man warte noch immer auf die endgültige Freigabe. Zwar liege die Genehmigung seit 8. November vor, diese werde aber nur unter der Bedingung erteilt, dass sowohl ein Statik-, als auch ein Brandschutznachweis vorliegen.
Am 13. Dezember geht’s los
Heute wurde die Bar von einem Gutachter aufgesucht, der die Brandschutzauflagen habe prüfen und abnehmen müssen. Wie Maximilian Hartberger erklärte, werde eine solche Prüfung bei einem denkmalgeschützten Gebäude wie Gut Kaltenbrunn von einem unabhängigen Ingenieurbüro durchgeführt. Der Prüfer habe bestätigt, dass alle baulichen Maßnahmen sowie Brandschutzvorgaben den gesetzlichen Forderungen entsprechen.
Somit darf die Bar „K1411“ nun endlich eröffnen. Am Mittwoch, 13. Dezember, ist es soweit. Um 18 Uhr werden in den Räumen des ehemaligen Selbstbedienungsbiergartens die Lichter angehen. Strandfeeling ist trotz winterlicher Temperaturen und Glühwein auf dem Tisch garantiert.
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