Seit 15 Jahren spreche man schon davon, die Seestraße sanieren zu wollen, sagte Johann Schmid (SPD) gestern in der Gmunder Gemeinderatssitzung. Man müsse aufpassen, dass man sich keine „Watschn von den Bürgern“ einhole, wenn man den geplanten Ausbau wieder verschiebe.
350.000 Euro waren dafür im nächsten Haushaltsjahr eingeplant. Laut Straßenausbaubeitragssatzung (kurz: Stabs) seien die Kommunen verpflichtet, von den Anliegern einen entsprechenden Obulus zu kassieren, so Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) gestern. Wobei die Kostenbeteiligung für Haus- und Grundbesitzer je nach Kommune unterschiedlich ausfalle.
Anwohner sollen nicht zu früh zur Kasse gebeten werden
Ergänzend fügte er hinzu, dass sechs Gemeinden im Landkreis keine solche Satzung hätten, darunter Fischbachau, Holzkirchen, Otterfing, Valley, Warngau und Weyarn. Aktuell habe sich der Landtag nun mit einem Antrag der Freien Wähler beschäftigt, so von Preysing, der die Satzung komplett aufzuheben versuche. Die CSU hingegen sei dafür, den Kommunen bei dieser Entscheidung freie Hand zu lassen.
Im Hinblick auf die Landtagswahl im Herbst 2018 könne man davon ausgehen, dass die Satzung aufgehoben werde, so von Preysing. „Es wäre fatal, wenn wir den Ausbau starten, die Anwohner zur Kasse bitten, und der Landtag dann die Regelung aufhebt“.
Abwarten oder ausbauen?
Wenn man die Bescheide vorher rausschicken würde, sei man daran gebunden. Was sollen wir machen? fragte er in die Runde. „Abwarten?“ Er gab aber zu Bedenken, dass der Ausbau in der Seestraße „scho` a bissl ans Geld gehe“, da „ziemlich viel gemacht werden müsse“.
Christine Zierer (FWG) war dafür, die Entscheidung des Landtages abzuwarten. „Die Straße hält sicherlich noch ein Jahr“. Johann Schmid (SPD) schlug vor, wenigstens den Bereich bis zur Bahnunterführung sanieren zu lassen. Zudem wollte er wissen, ob es nicht möglich sei, den Anwohnern die Gelder rückwirkend zu erstatten. Das sei nicht so einfach, wenn nicht gar unmöglich, entgegnete Geschäftsleiter Florian Ruml.
Gmund verzichtet auf Einnahmequelle
Vize-Bürgermeister Georg Rabl (FWG) erinnerte daran, dass die Satzung zu Zeiten der Rathaus-Sanierung vom Landratsamt „zwangsweise eingeführt worden sei“. „Damals ist uns die Satzung vom Landratsamt aufgedrückt worden, weil sonst die Bezuschussung in Frage gestellt worden wäre“. Aber eigentlich brauche eine Gemeinde wie Gmund keine solche Satzung.
Man wäre „schlecht beraten“, so Rabl, wenn man es „jetzt so machen würde, wie man es eigentlich nicht will. Deshalb wäre es ein absoluter Schildbürgerstreich, wenn wir die Straße jetzt ausbauen“. Ihm sei klar, so von Preysing, dass man sich in einem Dilemma befinde, zumal den Anwohnern der Ausbau der Straße im kommenden Jahr versprochen wurde. Dennoch entschied sich der Gemeinderat dafür, den Straßenausbau bis zur politischen Entscheidung zu verschieben.
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