Der Fahrer des Tanklasters, der am 12. Dezember auf der B472 zwischen Waakirchen und Bad Tölz unterwegs war und von der Straße abkam (wir berichteten), soll angeblich einen Hustenanfall gehabt haben. Das teilte Bürgermeister Sepp Hartl in der gestrigen Gemeinderatssitzung mit.
Die Polizei kann diese Behauptung allerdings nicht bestätigen. Höchstwahrscheinlich sei eine solche Aussage vom Abschleppunternehmen am Unfalltag aufgeschnappt worden, vermutet die Polizei. Richtig sei, dass die Unfallursache noch nicht feststeht. Zunächst müsse der Fahrtenschreiber ausgewertet werden. Und das würde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
4.000 Liter Öl hatte der Tanker geladen, als er im Dezember auf schneeglatter Straße die Böschung hinunter gekippt war. Genau ins Wasserschutzgebiet der Gemeinde Waakirchen. Der Fahrer kam leicht verletzt ins Krankenhaus Agatharied und ist außer Lebensgefahr. Die Höhe des Sachschadens beziffert die Polizei inzwischen mit 15.000 Euro.
Leitplanken sollen unfallträchtigen Bereich sichern
Glücklicherweise sind die Tanks durch den Sturz nicht beschädigt worden, sodass kein Öl ausaufen konnte. Feuerwehren, BRK und der Gefahrgut-Trupp Rosenheim waren gleich zur Stelle und sicherten die Ladung. Eine gefährliche Strecke, weiß Waakirchens Gemeinderatmitglied Balthasar Brandhofer (ABV).
In diesem Bereich habe es schon mehrere Unfälle und auch Verkehrstote gegeben, sagte er gestern. Deshalb forderte er, den Bereich mit Leitplanken zu sichern. Sein Antrag stieß auf volle Zustimmung im Gemeinderat. Diesen wolle man nun in schriflicher Form ans Straßenbauamt Rosenheim schicken. Von einem Unfallschwerpunkt könne man allerdings nicht sprechen, teilt die Polizei auf Nachfrage mit. Im letzten Jahr habe es auf besagter Strecke drei Verkehrsunfälle gegeben.
Und auch Matthias Geitz vom Straßenbauamt Rosenheim wiegelt ab: “Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Streckenabschnitt beträgt nach meinen Informationen 100 Stundenkilometer, für LKW entsprechend 60 Stundenkilometer. Die Linienführung der Straße ist gestreckt und übersichtlich.”
Zwar hätten sich auf diesem Streckenabschnitt in den vergangenen Jahren verschiedene Unfälle mit unterschiedlicher Unfallursache und Unfallschwere ereignet, so Geitz, jedoch könne man nicht von “Unfallhäufung” sprechen. Deshalb sei – entsprechend der in den „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen“ vorgesehenen Kriterien – für diesen Streckenbereich ein Einbau von Schutzplanken nicht erforderlich.
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