Wanderer von Herzogin ausgebremst

Es ist ein diffiziles Verbot, das Herzogin Helene in Bayern für ihre Ländereien rund um Siebenhütten erlassen hat. Sie will ihr Rotwild im Winter vor Menschen und Hunden schützen. Es geht unter anderem um “jagdliche Interessen”. Dabei hätte alles noch schlimmer kommen können.

Herzogin Helene in Bayern vor ihrem Besitz in Wildbad Kreuth / Archivbild Klaus Wiendl

Es gab zwei Themen, die die Sitzung des Gemeinderats in Kreuth am Donnerstagabend prägten. Zum einen war es angesichts der bevorstehenden Auszeichnung zum Bergsteigerdorf die künftige Mobilität mit einem geplanten Bergsteigerbus. Andererseits die Aussperrung von Wanderern in den Wintermonaten auf dem beliebten Rundweg nach Siebenhütten.

Dort dürfen Fußgänger von Dezember bis März im Wildschutzgebiet Hohlenstein nur noch zwischen 8 und 12 Uhr unterwegs sein. Hunde sind in den Wintermonaten grundsätzlich verboten. Denn in dem Wandergebiet befinde sich der bewährte Fütterungsstandort zum Schutz des Rotwildbestands der Herzogin, so die Begründung des Landratsamts.

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Für Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU) kommt dieses Verdikt womöglich zur Unzeit, da er doch gerade die Werbetrommel für Kreuths nachhaltigen Tourismus mit Blick auf das Prädikat Bergsteigerdorf rührt. In vier Arbeitskreisen sollen alle Möglichkeiten der Vermarktung ausgelotet werden. Und dann diese Meldungen, dass Wanderer ausgesperrt werden.

Tierbeobachtung als „Besuchermagnet“

In diesem Spagat war Bierschneider sichtlich um einen Konsens bemüht. Denn es hätte noch viel schlimmer kommen können, wie er im Beisein der Herzogin gestern Abend seinem Gemeinderat erklärte. Vom Landratsamt und der Herzogin sei ursprünglich angedacht worden, den Weg nach Siebenhütten in den Wintermonaten ganztägig zu sperren.

In einer gemeinsamen Besprechung haben wir als Gemeinde dann eine Lockerung der strengen Regelung erreicht. Jetzt können die Wanderer wenigstens am Vormittag unterwegs sein.

Bierschneider verwies auf die jagdlichen Interessen, da die Fütterung des Rotwildes durch freilaufende Hunde gestört werde. Um dies zu unterbinden, sei ursprünglich auch an eine Anleinpflicht für Hunde gedacht worden. Doch man habe dies wieder verworfen. Überlegt worden sei aber ebenso, wie man in der Bevölkerung ein Verständnis für das Thema Wildschutzgebiet wecken könne.

Eine ähnliche Schaufütterung gab es schon einmal unweit der Schwaigeralm in Kreuth.

Dabei sei Kreuth in den Gesprächen mit dem Landratsamt und der Herzoglichen Verwaltung auch auf die Idee einer Schaufütterung gekommen, wie es sie schon einmal hinter der Schwaigeralm gegeben habe. Momentan sei dies aber wegen der baulichen Situation im Wildschutzgebiet noch nicht möglich.

Eine Wildfütterung erleben zu können, wäre laut Bierschneider ein Besuchermagnet für Gäste und Einheimische. „Es wäre schön, wenn man so etwas wieder schaffen könnte. Das würde Verständnis wecken, weil man sieht, was geschützt wird“. Womöglich wäre eine behutsame Tierbeobachtung ein werbewirksamer Pluspunkt für das künftige Bergsteigerdorf.

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