Der Tod einer Kreutherin am 22. März 2016 landet nun, nach fast zwei Jahren, vor Gericht. Die früher lange Zeit als Antiquitätenhändlerin tätige 95-Jährige verbrachte die Jahre vor ihrem plötzlichen Tod in einem Pflegeheim am Tegernsee, behielt aber ihr eigentliches Zuhause in Kreuth. Dort befanden sich Kunst, Möbel und andere luxuriöse Wertgegenstände.
Noch während die Kreutherin lebte, begannen im Januar 2016 ihre heute 53-jährige Pflegerin, deren Mann und zwei weitere Komplizen, systematisch ihr Haus auszurauben. Selbst nach dem Tod der Seniorin im Krankenhaus Agatharied fiel den Nachbarn auf, dass das Ehepaar immer wieder Gegenstände aus dem Haus der Verstorbenen abtransportierte. Bei den Durchsuchungen der Verdächtigen konnte die Polizei Wertgegenstände in Millionenhöhe sicherstellen.
Nicht nur Raub – sondern auch Mord?
Schon damals gab es Gerüchte, dass der Tod der Kreutherin kein natürlicher war. Die Staatsanwaltschaft München nahm zusätzlich zu dem Verdacht des Bandendiebstahls weitere Ermittlungen „zu den konkreten Ablebensumständen” der Frau auf. Sowohl eine Obduktion als auch eine rechtsmedizinische Untersuchung wurde in Auftrag gegeben – das bedeutet, der Leichnam wurde im April 2016 exhumiert.
Doch im Herbst des gleichen Jahres erklärte die Staatsanwaltschaft, dass es keine Hinweise auf eine Gewalttat gebe. Damit war die Obduktion und auch der Fall zuerst abgeschlossen. Doch nur ein halbes Jahr später rollte die Staatsanwaltschaft München dem Fall wieder auf. Im Mai 2017 wurde dann Anklage wegen Mordes erhoben. Der Grund: die Obduktion lieferte im Nachhinein Erkenntnisse, die auf einen gewaltsamen Erstickungstod hindeuten.
So soll die Kreutherin Blutungen in den Augen und zerrissene Fasern in der Lunge gehabt haben – möglicherweise ausgelöst durch ein weiches Kissen. Die Pflegerin soll der 95-Jährigen also nicht nur Luxusgegenstände in Millionenhöhe geraubt haben, sondern sogar ihr Leben. Mitangeklagt sind ihr 57-jähriger Ehemann, der Hausmeister (58) und ein Antiquitäten-Experte. Das Verfahren, das kommenden Freitag vor dem Münchner Landgericht beginnt, ist auf 16 Verhandlungstage angesetzt.
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