530 Euro hatte der 77-jährige Taskin Sarier am 3. Januar für seine am Seerosenstrand angemietete Boje in der Gemeinde Bad Wiessee bar bezahlt (wir berichteten). Fünf Tage später erhielt er ein Schreiben vom Bürgermeister, dass „die Boje ab sofort nicht mehr zur Verfügung gestellt“ werde. Stattdessen müsse er sich um einen neuen Platz für sein Boot bemühen. Warum, das erfuhr er nicht.
Verwaltungsleiter Peter Thümmler von der Bayerischen Seen- und Schlösserverwaltung als Grundeigentümer erklärte vergangene Woche, dass er „nichts unternehmen“ könne, da die Boje von der Gemeinde Bad Wiessee angemietet wurde. Und diese könne mit der Boje machen was sie wolle.
Taskin setzte daraufhin ein Schreiben an die Gemeinde auf. Statt einer Antwort habe er die Aufforderung bekommen, erzählt er, seine Kontonummer anzugeben, damit „das bereits überwiesene Geld für die Boje wieder zurückgezahlt“ werden könne. Das aber will Taskin ja gar nicht. Er möchte die Boje – wie die ganzen letzten Jahre auch – zumindest noch in diesem Jahr nutzen. Schließlich habe er dafür bezahlt, betont der 77-Jährige.
Taskin nimmt Anwalt, Gemeinde Abstand
Mithilfe eines Rechtsanwalts hat er deshalb am vergangenen Freitag ein Schreiben an die Gemeinde aufgesetzt. Aufgrund des bestehenden Pachtvertrages sei er zur Nutzung berechtigt, heißt es darin. Die Gemeinde wird deshalb aufgefordert, bis zum 31. Januar eine Erklärung abzugeben, und die „Nutzung des Liegerechts“ „weder zu verhindern noch zu beeinträchtigen“.
Außerdem wird der Gemeinde laut Schreiben untersagt, über das Liegerecht „anderweitig zu verfügen“. Heute müsste das Schreiben bei der Gemeinde eingegangen sein. Auf die Boje von Taskin beim gestrigen Neujahrsempfang im Hotel zur Post angesprochen, erklärt Wiessees Geschäftsleiter Hilmar Danzinger:
Es handelt sich um eine Gästeboje, die abwechselnd belegt werden muss.
Taskin Sarier sei nun schon „sehr lange“ in den Genuss der Boje gekommen. Die Gemeinde wolle mit der Kündigung den alten Zustand wieder herstellen und die Boje „abwechselnd belegen“. Taskin würde den eingezahlten Betrag für dieses Jahr zurückerstattet bekommen und, so Danzinger wörtlich, „die Boje verlieren“. Die Frist laufe vermutlich Ende April aus. Genau könne er das jedoch nicht sagen.
Einen Anwalt einzuschalten stehe ihm frei, so der Wiesseer Geschäftsleiter. Die Kündigung orientiere und halte sich an eine privatrechtlich getroffene Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem 77-jährigen Taskin. Die Kündigung sei rechtens. „Er kann gerne schauen, was dabei herauskommt“, so Danzinger.
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