Ortsbild hat Vorrang

Noch hat der Kurort idyllische Flecken. Doch dafür rennen Interessenten der Gemeinde inzwischen „die Türen ein“. Vergeblich versuchte ein Grundstückseigentümer am Fritz-von-Miller-Weg Baurecht zu erlangen. Denn ein Dammbruch könnte die Folge sein, kontert das Bauamt. Doch nicht jeder Gemeinderat sieht das so.

Im Außenbereich des Fritz-von-Miller-Wegs will ein Eigentümer links davon sein Grundstück bebauen

Die Lage ist mehr als einmalig. Nach Süden besteht freier Blick auf den Wallberg und auf ein Naturschutzgebiet mit 5.000 Quadratmetern. Rückwärtig herrscht auf der einen Seite Friedhofsruhe und in Richtung Nordwesten steht ein einziges Haus mit Ferienwohnungen. Selbst der Weg als Sackgasse ist nur für den Anlieger, Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Etwa hundert Meter entfernt schlängelt sich der Radlmaierweg mit einem Haus zum Bergfriedhof hoch.

Und in dieser leichten Hanglage möchte der Eigentümer des 1.900 Quadratmeter großen Grundstücks ein Mehrfamilienhaus errichten. Dafür braucht er die Ausweisung von Baurecht, da sich die Traumlage im Außenbereich befindet, wie Bauamtsleiter Helmut Köckeis gegenüber dem Bauausschuss klarstellt. Das Handikap für den Antragsteller: Sein Grundstück unterliegt dem Flächennutzungsplan, den die Gemeinde 2014 mit der Maßgabe aufstellte, „damit die Flächen unterhalb des Miller-Weges unbebaut bleiben“, so Köckeis. Denn es bestehe „kein städtebauliches Bedürfnis, Baufläche auszuweisen“.

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Das Gästehaus Sonnleit’n im Außenbereich am Miller-Weg sei ein
“klassischer Ausreißer” des vergangenen Jahrhunderts

Aber laut Köckeis werde immer wieder versucht, dort etwas zu bauen. „Nur weil jemand ein Wohnhaus in diese sonnige Lage stellen will, muss die Gemeinde dort nicht Baurecht ausweisen“. Wenn sie es machen würde, könne sich das Bauamt nicht mehr vor Folgeanträgen retten. „Grundstückseigentümer aus nah und fern haben bei mir schon vorgesprochen“. Wenn man hier ein Baufenster öffnen würde, „dann ist dort oben die Hölle los“, befürchtet Köckeis. Außerdem sei der Miller-Weg nur beschränkt Fußgängern und Radfahrern gewidmet und nicht in der Lage, zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Deshalb könne er als Bauamtsleiter den Antrag nicht befürworten.

Anders sieht das Florian Sareiter (CSU). Denn durch die bereits bestehende Bebauung mit dem größeren Gästehaus Sonnleit’n gegenüber ergebe sich für ihn „schon eine gewisse Problematik“, da es sich für ihn womöglich hier um eine Baulücke handeln könnte. Schließlich bestehe unweit davon am Radlmaierweg eine Bebauung. Was sind die Konsequenzen, wenn dort gebaut werde, fragt Sareiter. „Ich glaube, dass das Baurecht in der Lage durchaus seine Berechtigung hat“.

„Der Hammer fällt“

„Eine Außenbereichslage ist es definitiv“, entgegnet Köckeis. „Wenn hier jemals gebaut werden sollte, müsste die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen“. Dafür müssten dann mindestens 20 bis 30 Träger öffentlicher Belange gehört und beteiligt werden. Dann komme auch die Regierung von Oberbayern mit dem Argument, „Grundstücke im Außenbereich sind möglichst von Bebauung freizuhalten“. Ein Bebauungsplan wäre daher ein Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung.

„Damit wäre der Hammer gefallen“. Das große Haus gegenüber am Miller-Weg sei kein Bezugsfall, denn es sei irgendwann in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts einmal genehmigt worden. Dieser „klassische Ausreißer“ hätte heute keine Chance mehr auf Verwirklichung. Der Außenbereich werde heute viel strenger gehandhabt. Wenn die Gemeinde dort Baurecht einräumen würde, „rennen uns die Leute die Türen ein und der Ort würde ein fürchterliches Ende nehmen“. Als Beispiel nennt Köckeis den Ortsteil Holz. Dort müssten immer wieder Anträge „abgeschmettert“ werden. Dies würde dann am Miller-Weg „ein fürchterliches Ende nehmen. Da muss ich kein Prophet sein“.

“Sorgsam mit Grünflächen umgehen”

Doch Sareiter lässt nicht locker. „Wir suchen doch immer Flächen, auf denen sich Familien ansiedeln können und Wohnraum für Einheimische entstehen kann“. Deswegen stelle sich für ihn die Frage, ob es dort nicht an der Zeit ist, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen, um keinen Bezugsfall für andere Flächen zu schaffen. Er könne den Wunsch, für Einheimische etwas zu schaffen, nachvollziehen, erwidert Köckeis. Für ihn sei dies weiter unten auf der Wiese an der Söllbachtalstraße möglich. Dort sei ein bebauter Bereich und die Grünfläche stelle quasi eine Baulücke dar.

Diesen Blick hätte der Grundstückseigentümer, wenn er hier bauen dürfte

Hier habe es schon vor vielen Jahren laut Köckeis planerische Idee gegeben, die aber immer „zu großen Schwierigkeiten“ geführt hätten. Aber über dieses Grundstück im Außenbereich an der Söllbachtalstraße „müsste man sich einmal Gedanken machen“. „Nicht schon wieder“, schallt es mehrstimmig aus dem Gremium am Ratstisch. „Wir sollten sorgsam mit unseren Grünflächen umgehen und darauf achten, welche Dinge wir antasten. Der Antrag für das Flurstück am Miller-Weg geht so nicht“, mahnt Bernd Kuntze-Fechner (SPD). Er meine auch, dass die Gemeinde Wohnraum schaffen müsse, aber dort oben würde man „ein Fass aufmachen“.

Auch wenn der Wunsch des Eigentümers mit seinem Antrag auf Baurecht nachvollziehbar sei, „so hätten die öffentlichen Belange, das Orts- und Landschaftsbild zu schützen, Vorrang“, zitiert Bürgermeister Peter Höß (FWG) den Beschlussvorschlag. „Eine Neuausweisung von Baurecht am Fritz-von-Miller-Weg würde den ganzen Ort in eine unerfreuliche Bezugsfallsituation bringen“. Mit 8:1 Stimmen wird der Bauantrag abgelehnt. Florian Sareiter bleibt seiner Linie treu.

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