Es hätte für den Bauantrag zum Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Tiefgarage auf dem Hanggrundstück alles gepasst: die Kubatur mit 19 auf 12 Metern, die geringere Höhe, die Stellplätze in der Tiefgarage, die Abstände zu den Nachbarn. Doch die Nord-Süd-Ausrichtung des Giebels passte den Gemeinderäten nicht ins Bild. „Man könnte sicher verlangen, dass sich der Giebel mit einer Ost-West-Ausrichtung in das Umfeld einfügt.“, schlug Bauamtsleiter Helmut Köckeis vor.
Aber mit einer Drehung des Giebels und den nötigen Abständen zu den Nachbarn bleibe dann nur noch ein Haus mit bestenfalls zwei Wohneinheiten. Doch der Bauwerber hat auf dem stark geneigten Hang, auf dem bereits ein Wohnhaus steht, Größeres vor.
Auf dem unteren Teil seines Grundstücks will er ein weiteres mit drei Wohneinheiten und einer Tiefgarage errichten. Diese soll in den Hang integriert werden, darüber würden zwei Etagen entstehen. „Von der Talseite im Osten wäre daher ein dreigeschossiges Gebäude erkennbar. Die Nachbarn im Westen würden nur zwei Geschosse erkennen“, so Köckeis. Kurt Sareiter (CSU) bemängelt allerdings:
Besonders schön schaut es aber nicht aus.
Das bereits bestehende Haus mit vier Einheiten werde derzeit nur als Einfamilienhaus genutzt. Dennoch müssen dafür neun Stellplätze nachgewiesen werden. Vier davon würden durch den Neubau entfallen. Deshalb müssten sie dann mit weiteren Stellplätzen in der Tiefgarage nachgewiesen werden. „Dies ist definitiv erfolgt. An der Stellplatzproblematik kann das Vorhaben nicht scheitern. Auch nicht an den Abständen zu den Nachbarn“.
Deren „ziemlich mächtige Bauten“ könnten als Bezugsfälle dienen. Deshalb habe der Bauherr deren Kubatur in Größe und Breite auch für sich reklamiert. Ein Zugeständnis habe er in der Höhe des Bauwerks gemacht, es sei niedriger geworden. Derzeit liege der First des Neubaus wegen des Geländeverlaufs drei bis vier Meter unter der Firsthöhe des Bestandsgebäudes.
Drehen oder nicht drehen, ist hier die Frage
Doch beim Ortstermin hat sich laut Köckeis gezeigt, dass nicht alle Ausschussmitglieder mit der Größe des Bauwerks einverstanden waren. Gewünscht würde eine kleinere Ausführung mit der Drehung des Giebels. Dies würde für das Ortsbild positiver wirken. Bürgermeister Peter Höß (FWG) gab allerdings zu bedenken, „dass der Antragsteller sein Vorhaben baurechtlich durchsetzen könnte“.
Zudem würde eine Drehung für den Nachbarn im Norden keine Verbesserung bringen. Bernd Kuntze-Fechner (SPD) störte sich daran, dass da „etwas querliegt, wenn alle anderen Häuser eine gewisse Ausrichtung haben“. Doch Köckeis wandte ein, dass mit einer Drehung des Giebels und den nötigen Abständen zu den Nachbarn bestenfalls nur noch ein Haus mit zwei Wohneinheiten übrigbleiben würde.
Aber ein Blick vor Ort zeigt, dass in unmittelbarer Nachbarschaft gegenüber am Bergerweg durchaus unterschiedliche Ausrichtungen der Giebel möglich sind. Ost – West wie Nord – Süd. Beim ehemaligen Brenner-Park, den jetzigen Tegernsee-Villen, ist es ähnlich. Auch dort spielten die Giebelausrichtungen keine Rolle: sie zeigen eng nebeneinanderstehend in zwei verschiedene Richtungen. Doch was für den einen in Wiessee gilt, gilt offenbar nicht unbedingt für den anderen.
Lobend erwähnte Köckeis die Lösung mit den Stellplätzen. „Am Bergerweg gibt es vermutlich kein zweites Gebäude, das seinen Stellplatznachweis so vorbildlich erfüllt“. Denn nachts, so Höß, sei der Bergerweg meist zugeparkt. Doch es half nichts. Der Baukörper muss wegen der Einheitlichkeit der Giebelrichtungen gedreht werden. Zudem soll sich die Kubatur am Bestandsgebäude orientieren. Somit fand der Bauantrag in den Augen des Bauausschusses keine Gnade.
SOCIAL MEDIA SEITEN