Der Zweckverband in Bad Tölz soll im Auftrag der Stadt nicht nur das Gassiverbot auf der Point überwachen, seine Fahrzeuge mit Messgeräten sollen auch die Lkws überprüfen, ob sie das Nachtfahrverbot einhalten. Lkw-Nachtfahrten sind zwischen 22 und 6 Uhr im Tegernseer Tal verboten, doch gibt es laut Landratsamt Miesbach zehn Ausnahmegenehmigungen für einen österreichischen Spediteur zwischen 4 und 6 Uhr, sowie zwei für Lebensmittellieferanten und eine weitere für eine Stromversorgungsfirma.
Dieses Fahrverbot sei ein hohes Gut, mahnte einst CSU-Kollege Christian Köck aus Rottach-Egern, als auch einem ortsansässigen Betrieb Nachtfahrten für seinen 24- und 16-Tonner untersagt wurden. Das Verbot sollte nicht singulären Geschäftsinteressen geopfert werden.
Ähnlich sah es auch Tegernsees Rathaus-Chef Johannes Hagn. Unerlaubte Nachtfahrten müssen richtig teuer kommen. Der Bußgeldkatalog biete dazu durchaus Möglichkeiten. Zum einen schnelle das Bußgeld im Wiederholungsfall nach oben. Zum anderen könne der wirtschaftliche Vorteil, den sich ein Unternehmen durch Nachtfahrten verschafft, eingerechnet werden.
Steigende Überschreitungen des Nachtfahrverbots
Die Strafe müsse daher schon wehtun: „Sonst hat sie keine Steuerungswirkung“, sagte Hagn im vergangenen Jahr vor der Einführung der Verkehrsüberwachung zum Juni. „Wenn dagegen ein Verstoß vorliegt“, mahnte Hagn am Dienstagabend im Stadtrat, „gibt es 75 Euro Bußgeld und einen Punkt für den Fahrer in Flensburg“. Nun legte Hagn erstmals eine Bilanz der Verstöße vor. Am 29. September wurden zwei Lkw in Tegernsee festgestellt, „ein Fahrer davon wurde angezeigt“.
Am 20. Oktober fielen drei Lkw in der Nacht auf, von denen zwei Fahrer mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen. Gut einen Monat später waren es schon sechs Lkw‘s, wovon laut Hagn vier der Fahrer angezeigt wurden. „Dies zeigt, dass die Kontrollen fruchten und sie zeigen, dass wir bei fast allen mit über 50 Prozent bei Anzeigen liegen“. Da die Verstöße laut Hagns Statistik zunehmen, sind die Geldbußen für die Fuhrunternehmen offensichtlich noch nicht drastisch genug.
Da der Zweckverband die Bußgeldverfahren nun seit Juni übernimmt, streicht die Stadt das Geld ein und muss lediglich eine Bearbeitungsgebühr nach Bad Tölz überweisen. Zuvor flossen die Gelder aus den Bußgeldverfahren an die Landesjustizkasse. Tegernsee hatte das Nachsehen.
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