Dauer-Baugrube muss weg

Mit immer wieder neuen Erweiterungswünschen beschäftigt die Gmunder Schreinerei Raßhofer die Gemeinde. Und obwohl es seit 20 Jahren eine Baugenehmigung für einen Anbau gibt, ist statt eines Gebäudes lediglich eine große Abgrabung sichtbar. Ein Grund für die Gemeinde, jetzt Druck zu machen.

Die in Gmund-Festenbach ansässige Schreinerei Raßhofer will wieder erweitern.

Schon im Juli 2017 hatte der Ortsplanungsausschuss dem Gmunder Johann Raßhofer einen Quergiebel genehmigt. Auf dem Grundstück seiner Schreinerei in Festenbach wollte er damit seine Betreiberwohnung vergrößern. Doch dafür hätte die Gemeinde vom Bebauungsplan abweichen müssen. Denn die vorgeschriebene Wandhöhe von sieben Metern hätte der Quergiebel um einen Meter überschritten.

Weil das Landratsamt sich nicht dazu bereit erklärte, eine Abweichung vom Bebauungsplan zuzulassen, musste der Bebauungsplan geändert werden. Statt eines Quergiebels schlug man einen siloartigen Turm mit Zeltdach vor.
Für Bauamtsleiterin Christine Lang gab es in jüngsten Bauausschuss-Sitzung deshalb nur zwei Möglichkeiten: Entweder, die Wandhöhe wird mit acht Metern genehmigt und das Dach bleibt wie beschlossen, oder aber man genehmigt ein Zeltdach.

Anzeige

Nicht genehmigte Abgrabung erhitzt die Gemüter

In diesem Zusammenhang sprach sie gleich die seit 1998 bestehende Baugenehmigung an, die vom Bauherrn bislang nicht ausgenutzt worden sei. „Stattdessen gibt es auf dem Grundstück eine Abgrabung, die nicht genehmigt ist.“ Die Gemeinde müsse sich überlegen, so Wild, ob man diese Abgrabung nicht zuschütten lassen sollte. Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) sah das ähnlich:

Wir haben hier auf der Westseite nicht ausgenutztes Bauland. Nur, weil es sich hier um einen florierenden Betrieb handelt, dürfen wir nicht die Augen zu machen.

Ihm wäre lieber gewesen, der Bauherr hätte erst einmal sein seit 20 Jahre bestehendes Baurecht ausgenutzt. Bernd Ettenreich (FWG) wand ein, man könne Raßhofer nicht zwingen, sich mit einem Bauwerk zu verschulden, wenn „er es nicht braucht“. Woraufhin von Preysing konterte: „Wenn er jetzt etwas Neues baut, wird seine finanzielle Situation auch nicht besser.“ Barbara von Miller (SPD) sah die „Umeinanderstückelei“ bei dem „verwurschelten Ding“ im Ganzen eher kritisch. Für sie sei das ein „riesiger, massiver Bau“.

Entweder Grube zuschütten oder Bau verwirklichen

Von Preysing betonte, für ihn komme nur ein Satteldach in Frage. „Das mit dem Überbau geht gar nicht.“ Wild machte den Vorschlag, sich beim Landratsamt zu erkundigen, welche Handhabe man habe, um die Abgrabung zuschütten zu lassen. Der zweite Bürgermeister Georg Rabl (FGW) war dafür, zunächst das Gespräch mit dem Bauherrn zu suchen und zur weiteren Genehmigung auf eine Umsetzung des seit 20 Jahren brach liegenden Bauvorhabens zu bestehen.

Hier müsse eine klare Trennung her, war Franz von Preysing (CSU) der Ansicht. Man müsse klarmachen, dass man erstens keine Abgrabung wolle, dürfe aber auch keinen Druck auf Raßhofer machen, wann er sein Baurecht einzulösen hat. „Aber jetzt eine Gewerbefläche herauszunehmen, die wir mal irgendwann genehmigt haben, wäre fatal.“

Letzlich einigte sich der Ortsplanungsausschuss darauf, den Juli-Beschluss umzusetzen. Das heißt, der Quergiebel wird mit einem Satteldach ausgestattet und der Bebauungsplan entsprechend geändert. Johann Raßhofer wird desweiteren aufgefordert, seine Dauer-Baugrube zuzuschütten oder den Bau zu verwirklichen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner